Maschinenbauingenieur

Berufsbild Maschinenbau-Ingenieur Maschinenbau-Ingenieure entwickeln und konzipieren Maschinen und Anlagen. Sie überwachen die Fertigung und den Betrieb und/oder sind im Kundendienst oder Anwendungsservice tätig. Sie sind u.a. in der Industrie, in der Energiewirtschaft, in der Landwirtschaft, in Forschung und Entwicklung beschäftigt. Maschinenbau-Ingenieure arbeiten in Unternehmen des Maschinen- und Anlagebaus und sind in so verschiedenen Bereichen wie Fahrzeugbau, Elektromaschinenbau, Messgerätebau, Regelungstechnik, Luft- und Raumfahrttechnik, Regenerative Energien oder Medizintechnik tätig. Dabei sind Maschinebau-Ingenieure nicht nur für die Konstruktion, Fertigung und Wartung von Maschinen und Geräten zuständig, sondern auch für Einkauf, Vertrieb, Logistik, Beratung, Service oder Marketing. Außerdem können sie in der öffentlichen Verwaltung, als Berufsschullehrer, als Freiberufler mit eigenen Beratungs- oder Ingenieurbüros tätig sein oder in Forschung und Entwicklung arbeiten. Maschinenbau-Ingenieure brauchen ein ausgeprägtes mathematisch-naturwissenschaftlichen Grundverständnis und detaillierte Informatikkenntnisse, da Konstruktionen und Simulationen schon zu Beginn des Studiums am Computer und mit entsprechender Software durchgeführt werden. Zugleich muss das naturwissenschaftliche-analytische Denken mit betriebswirtschaftlichen Fertigkeiten verknüpft werden, denn Maschinenbau-Ingenieure sind in nicht wenigen Beschäftigungsfeldern auch im Einkauf und Vertrieb beschäftigt. Da Projekte häufig im Team durchgeführt werden, sollten Interessenten außerdem über ein hohes Maß an Teamfähigkeit verfügen. In einigen Bereichen sind zudem Fremdsprachenkenntnisse unerlässlich.

Ausbildung Maschinenbau-Ingenieur

Maschinenbau-Ingenieure haben ein Studium absolviert. Dies wird sowohl von Fachhochschulen als auch Universitäten angeboten und setzt entweder die Fachhochschulreife oder das Abitur voraus. Im Gegensatz zu Universitäten legen Fachhochschulen den Schwerpunkt der Ausbildung auf die Praxis. Die Studienzeit beträgt mindestens drei Jahre und schließt mit dem Bachelor. Für Führungspositionen, Spezialisierungen oder Tätigkeiten in Forschung und Entwicklung müssen Maschinenbau-Ingenieure ein Masterstudium anschließen. Dies beträgt, je nach Hochschule, zwischen ein und zwei Jahren. Das grundständige Studium gliedert sich in die die folgenden Fachrichtungen: Allgemeiner Maschinenbau, Produktentwicklung, Simulation, Materialwissenschaft, Maschinenbautechnik, International Engineering und Mechanical Engineering. Nach dem Grundstudium wählen die Studierenden ihre Spezialisierungen. Zudem beinhalten einige Ingenieursstudiengänge die Fachrichtung Maschinenbau als Schwerpunkt, etwa Technologiemanagement, Regenerative Energien oder Wirtschaftsingenieurswesen.]]>

Bauingenieur

Berufsbild Bauingenieur Bauingenieure planen, berechnen, konstruieren und setzen den Bau von Gebäuden, Anlagen, Wasser-, Versorgungs- und Verkehrsbauten um. Bauingenieure arbeiten in der Bauindustrie, im Bauhandwerk, in Architektur- und Ingenieurbüros, bei Verkehrsunternehmen oder Versorgungs- und Entsorgungsunternehmen, in der öffentlichen Verwaltung und Wissenschaft und Entwicklung. Dabei planen, konstruieren und bauen sie nicht nur Gebäude und Anlagen aller Art, sondern sind ebenfalls für die Bau- und Gebrauchssicherheit sowie die Wirtschaftlichkeit des Bauunternehmens verantwortlich. Sie sind als Bauleiter, Bauverwalter, Bausanierer und Materialprüfer tätig und für die sicherheitstechnische sowie umwelttechnische Umsetzung von Bauten einschließlich ihrer wirtschaftlichen und rechtlichen Vorgaben verantwortlich. Die Gewichtungen der einzelnen Aufgaben eines Bauingenieurs sind abhängig von der Schwerpunktsetzung im Studium und dem jeweiligen Arbeitgeber. Bauingenieure können sowohl als Angestellte als auch Beamte oder Freiberufler tätig sein. Ihre Arbeitsgebiete erstrecken sich über den Hoch- und Tiefbau, über Wasserbau, Städtebau oder Verkehrswegebau. Das Berufsbild des Bauingenieurs ist durch ein extrem breites Beschäftigungsfeld gekennzeichnet. In diesem Sinne sind die Tätigkeitsbereiche sehr vielfältig. Während einige Bauingenieure als Statiker arbeiten, sind andere als Bauleiter und wieder andere als Baumodernisierer, als Städteplaner oder Immobilienverwalter tätig. Bauingenieure müssen nicht nur große Freude an Architektur besitzen, sondern sich in gleichen Maßen auch für Technik, mathematische Problemlösungen, sowohl betriebswirtschaftliche als auch ingenieurswissenschaftliche Pläne begeistern können. Die Arbeit an langen Projektphasen, von der Planung über die Konstruktion bis hin zur Fertigstellung, erfordern Geduld und ein hohes Maß an Teamfertigkeit. Da auch im Bereich des Bauingenieurswesens zunehmend mit spezieller Software gearbeitet wird, sind entsprechende EDV-Kenntnisse in vielen Fällen unerlässlich.

Ausbildung Bauingenieur

Bauingenieurswesen ist ein Studium, was sowohl an Universitäten als auch Fachhochschulen absolviert werden kann. Dementsprechend ist entweder die Fachhochschulreife oder das Abitur bei der Aufnahme des Studiums erforderlich. Während Fachhochschulen den Fokus auf die Praxis legen, wird beim Studium an der Universität stärker die theoretisch-wissenschaftliche Seite des Arbeitsgebietes hervorgehoben. Das Studium zum Bauingenieur kann mit den folgenden Schwerpunkten gewählt werden: Hochbau, Tiefbau, Stahl- und Metallbau, Verkehr, Wasser und Umwelt, Geotechnik, allgemeines Bauwesen, Baustoffkunde, Bauinformatik oder Bauphysik. Die Inhalte des Studiums richten sich nach der gewählten Fachrichtung und kann entweder mit einem Bachelor oder einem Master abgeschlossen werden. Zunehmende Bedeutung gewinnen neue Fachrichtungen wie Offshoretechnik, Solaranlagen oder Biomassenkraftwerke.]]>

Honorar

Der Begriff Honorar bezeichnet die Vergütung für freiberufliche Tätigkeiten. Honorare sind also nicht-regelmäßige Einkommen, die, zumeist nach Rechungsausstellung, nach Leistungsempfang gezahlt werden. Als Tätigkeitsentgelt ist das Honorar nicht zu verwechseln mit dem Lohn, der einem Arbeitnehmer für seine Arbeit gezahlt wird, dem Gehalt, das ein Angestellten erhält, mit der Besoldung für Beamte, mit Provisionen, die Handelsvertreter erhalten, mit leistungsorientierten Vergütungen oder einer Aufwandsentschädigung, welche häufig von Steuern und Sozialversicherungsabgaben frei ist. Vor Arbeitsbeginn wird zumeist ein Honorarvertrag festgehalten, der als Arbeitsgrundlage sowohl hinsichtlich der Honorarhöhe als auch des Zeitaufwandes des Honorarempfängers dient. Die Höhe des Honorars unterliegt dabei keinen tariflichen oder gesetzlichen Bestimmungen, sondern wird zwischen den Beteiligten frei ausgehandelt. Eine Ausnahme bilden hier allerdings staatliche Regelungen in den Honorarordnungen von z.B. Architekten oder Ingenieuren. Anders als beim Lohn oder Gehalt muss der Empfänger des Honorars Steuern selbstständig an die entsprechenden Stellen abführen, d.h. sie werden nicht automatisch einbehalten. Der Begriff Honorarausfall bezeichnet die Vergütung eines Freiberuflers, der seine Leistung zwar erbracht hat, die allerdings nicht verwendet wird bzw. den Fall, dass der Auftraggeber nur bestimmte Leistungen des Honorarempfängers in Anspruch genommen hat. Zumeist beträgt das Auswahlhonorar 50 Prozent des ursprünglich vereinbarten Honorars. Gegen einen Honorarausfall kann eine Honorarausfallversicherung schützen, die entgangenen Gewinne und Betriebskosten sicherstellt – z.B. im Krankheitsfall des Honorarempfängers. Zu den mit Honoraren bezahlten Freiberuflern zählen die folgenden Berufsgruppen: (Zahn-)Ärzte, Psychologen, Heilpraktiker, Krankengymnasten, Hebammen und Tierärzte, Rechtsanwälte und Patentanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Buchprüfer, Architekten, Ingenieuren, Journalisten, Dolmetscher, Schriftsteller, Künstler und Schauspieler (in diesem Bereich wird Honorar auch als „Gage“ bezeichnet). ]]>

Freiberufler

Menschen, die sogenannte freie Berufe ausüben, bezeichnet man als Freiberufler. Als Freiberufliche Tätigkeiten gelten solche, die juristisch nicht der Gewerbeordnung unterliegen und somit keine Gewerbesteuer bezahlen. Zudem ist er kein Mitglied der Industrie- und Handelskammer (IHK) und kann zu einem der folgenden Bereiche zugeordnet werden:

Häufig gibt es keine klare Trennlinie, so dass die Bereiche nicht immer klar voneinander abgegrenzt werden können. So ist oftmals der Einzelfall genau zu prüfen. Kennzeichnend ist, dass eine besondere berufliche, wissenschaftliche oder im weitesten Sinne schöpferische Qualifikation Voraussetzung für die Ausübung des Berufes ist. Die Bezeichnung „Freiberufler“ sagt somit etwas über die Art des ausgeübten Berufes aus und weniger über das Beschäftigungsverhältnis. Wenngleich die Tätigkeit häufig auf selbstständiger Basis ausgeführt wird, kann ein Freiberufler auch als weisungsgebundener Arbeitnehmer tätig sein und seine Arbeitskraft einem Arbeitgeber zur Verfügung stellen. Bundesweit sind etwa 1 Million Menschen freiberuflich tätig, etwa 90% von ihnen arbeiten auf selbstständiger Basis. Sie sind dann – wie alle Selbstständigen – nicht sozialversicherungspflichtig. ]]>