Krankenversicherung

Krankenversicherungen sind, wie Krankenkassen, Teil des Gesundheitssystems und der Sozialversicherung. Der Versicherungsnehmer zahlt regelmäßig in die Krankenkasse ein, so dass sie die Kosten für die Behandlung von Erkrankungen, bei Vorsorge und Schwangerschaft übernehmen kann. Ebenfalls wie bei den Krankenkassen wird auch bei der Krankenversicherung zwischen gesetzlich und privat unterschieden. Private Krankenversicherungen sind an ein bestimmtes Einkommen des Versicherten gebunden, ihr Beitragssatz richtet sich sowohl nach dem Gesundheitszustand als auch dem Alter des Versicherungsnehmers. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung wird zwischen einer Versicherungspflicht und einem freiwilligen Beitritt differenziert. Die Versicherungspflicht gilt insbesondere für die folgenden Gruppen: Beschäftigte, unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze, Bezieher von Ersatzeinkünften (z.B. Arbeitslose), Studierende und Familienangehörige. Freiwillig können sich diese Gruppen unter bestimmten Voraussetzungen in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern: Selbstständige, Bezieher von Einkünften über einer bestimmten Einkommensgrenze, Personen, nach dem Ende ihrer Versicherungspflicht. Für Künstler gelten gesonderte Regelungen. Privat versichern sich in der Regel Beamte und Arbeiter und Angestellte mit einem Einkommen oberhalb einer Jahresbruttogrenze von zurzeit etwa 48.600 Euro. Anders als bei den gesetzlichen Krankenversicherungen, in welche alle Versicherungsnehmer unabhängig ihres Alters oder ihres Gesundheitszustandes einzahlen, gestalten sich die Beiträge einer privaten Krankenversicherung individuell. Außerdem unterscheiden sich die Behandlungen: Während sie durch die gesetzlichen Versicherungen vorgegeben werden, kann die Behandlung im Falle einer privaten Krankenversicherung durch Abstimmung zwischen Arzt und Versicherungsnehmer weitgehend selbst bestimmt werden. Steuerlich werden alle Beiträge zu einer Basiskrankenversicherung, also die Beiträge des Versicherten, seine Ehepartners und seiner Kinder, als Sonderausgaben anerkannt. Zahlt der Steuerpflichtige seine Krankenversicherung vollständig selbst, können Sonderausgaben maximal bis zu einem Betrag von 2.400 Euro geltend gemacht werden.]]>

Freiberufler

Menschen, die sogenannte freie Berufe ausüben, bezeichnet man als Freiberufler. Als Freiberufliche Tätigkeiten gelten solche, die juristisch nicht der Gewerbeordnung unterliegen und somit keine Gewerbesteuer bezahlen. Zudem ist er kein Mitglied der Industrie- und Handelskammer (IHK) und kann zu einem der folgenden Bereiche zugeordnet werden:

Häufig gibt es keine klare Trennlinie, so dass die Bereiche nicht immer klar voneinander abgegrenzt werden können. So ist oftmals der Einzelfall genau zu prüfen. Kennzeichnend ist, dass eine besondere berufliche, wissenschaftliche oder im weitesten Sinne schöpferische Qualifikation Voraussetzung für die Ausübung des Berufes ist. Die Bezeichnung „Freiberufler“ sagt somit etwas über die Art des ausgeübten Berufes aus und weniger über das Beschäftigungsverhältnis. Wenngleich die Tätigkeit häufig auf selbstständiger Basis ausgeführt wird, kann ein Freiberufler auch als weisungsgebundener Arbeitnehmer tätig sein und seine Arbeitskraft einem Arbeitgeber zur Verfügung stellen. Bundesweit sind etwa 1 Million Menschen freiberuflich tätig, etwa 90% von ihnen arbeiten auf selbstständiger Basis. Sie sind dann – wie alle Selbstständigen – nicht sozialversicherungspflichtig. ]]>