Vorsorge

Vorsorge bedeutet, Vorbeugung und Vorbereitung für eine spätere Entwicklung vorzunehmen. Es gibt sehr unterschiedliche Vorsorgeprogramme, welche meist in Form von Versicherungen abgeschlossen werden. Besonders verbreitet ist die Altersvorsorge. Mit ihr werden Maßnahmen getroffen, um nach dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben den Lebensunterhalt bestreiten zu können. In der Regel dient dazu angespartes Vermögen oder die gesetzliche Vorsorge. Daneben gibt es auch die Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Versorgungszulage erteilt. Formen der betrieblichen Altersvorsorge sind z.B. Direktversicherungen, Pensionskassen oder Pensionsfonds. Die private Altersvorsorge ist freiwillig, wird aber zum Teil durch staatliche Zuschüsse unterstützt, wie bei der Riester-Rente. Durch Immobilien oder Aktien kann man sich eine eigene, staatlich nicht geförderte Vorsorge einrichten und greift beim Eintritt in das Rentenalter dann auf diese Einnahmen bzw. dass damit gesparte Vermögen zurück. Auch andere Versicherungen dienen der Vorsorge, z.B. die Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung sowie die Lebensversicherung. In diesen Fällen gibt es ebenfalls sowohl gesetzliche als auch private Versicherungsmöglichkeiten. Mit einer Lebensversicherung geht man z.B. eine Vorsorge für den Todesfall ein und garantiert Hinterbliebenen Zahlungen für ihren Lebensunterhalt. ]]>

Sparen

Sparen heißt, Mittel zurücklegen, um sie zu einem späteren Zeitpunkt zu verwenden. Es kann entweder gespart werden, um einen bestimmten Zweck zu erreichen, z.B. den Kauf eines neuen Autos. Oder jemand spart, um Vorsorge zu treffen, z.B. für die Rente oder Notsituationen. Es gibt sehr unterschiedliche Arten, Geld zu sparen, u.a. das Sparkonto, Sparbriefe, Bausparen oder Bundesschatzbriefe. Man kann auch mit Sachwerten sparen, z.B. mit Immobilien oder Gold bzw. Edelmetallen. ]]>

Krankenversicherung

Krankenversicherungen sind, wie Krankenkassen, Teil des Gesundheitssystems und der Sozialversicherung. Der Versicherungsnehmer zahlt regelmäßig in die Krankenkasse ein, so dass sie die Kosten für die Behandlung von Erkrankungen, bei Vorsorge und Schwangerschaft übernehmen kann. Ebenfalls wie bei den Krankenkassen wird auch bei der Krankenversicherung zwischen gesetzlich und privat unterschieden. Private Krankenversicherungen sind an ein bestimmtes Einkommen des Versicherten gebunden, ihr Beitragssatz richtet sich sowohl nach dem Gesundheitszustand als auch dem Alter des Versicherungsnehmers. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung wird zwischen einer Versicherungspflicht und einem freiwilligen Beitritt differenziert. Die Versicherungspflicht gilt insbesondere für die folgenden Gruppen: Beschäftigte, unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze, Bezieher von Ersatzeinkünften (z.B. Arbeitslose), Studierende und Familienangehörige. Freiwillig können sich diese Gruppen unter bestimmten Voraussetzungen in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern: Selbstständige, Bezieher von Einkünften über einer bestimmten Einkommensgrenze, Personen, nach dem Ende ihrer Versicherungspflicht. Für Künstler gelten gesonderte Regelungen. Privat versichern sich in der Regel Beamte und Arbeiter und Angestellte mit einem Einkommen oberhalb einer Jahresbruttogrenze von zurzeit etwa 48.600 Euro. Anders als bei den gesetzlichen Krankenversicherungen, in welche alle Versicherungsnehmer unabhängig ihres Alters oder ihres Gesundheitszustandes einzahlen, gestalten sich die Beiträge einer privaten Krankenversicherung individuell. Außerdem unterscheiden sich die Behandlungen: Während sie durch die gesetzlichen Versicherungen vorgegeben werden, kann die Behandlung im Falle einer privaten Krankenversicherung durch Abstimmung zwischen Arzt und Versicherungsnehmer weitgehend selbst bestimmt werden. Steuerlich werden alle Beiträge zu einer Basiskrankenversicherung, also die Beiträge des Versicherten, seine Ehepartners und seiner Kinder, als Sonderausgaben anerkannt. Zahlt der Steuerpflichtige seine Krankenversicherung vollständig selbst, können Sonderausgaben maximal bis zu einem Betrag von 2.400 Euro geltend gemacht werden.]]>

V – Verdienst, Vermögen, Vermögenssteuer, Vermögensverwalter, Versteuerndes Einkommen – Gehalts-Lexikon

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