Vorsorge

Vorsorge bedeutet, Vorbeugung und Vorbereitung für eine spätere Entwicklung vorzunehmen. Es gibt sehr unterschiedliche Vorsorgeprogramme, welche meist in Form von Versicherungen abgeschlossen werden. Besonders verbreitet ist die Altersvorsorge. Mit ihr werden Maßnahmen getroffen, um nach dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben den Lebensunterhalt bestreiten zu können. In der Regel dient dazu angespartes Vermögen oder die gesetzliche Vorsorge. Daneben gibt es auch die Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Versorgungszulage erteilt. Formen der betrieblichen Altersvorsorge sind z.B. Direktversicherungen, Pensionskassen oder Pensionsfonds. Die private Altersvorsorge ist freiwillig, wird aber zum Teil durch staatliche Zuschüsse unterstützt, wie bei der Riester-Rente. Durch Immobilien oder Aktien kann man sich eine eigene, staatlich nicht geförderte Vorsorge einrichten und greift beim Eintritt in das Rentenalter dann auf diese Einnahmen bzw. dass damit gesparte Vermögen zurück. Auch andere Versicherungen dienen der Vorsorge, z.B. die Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung sowie die Lebensversicherung. In diesen Fällen gibt es ebenfalls sowohl gesetzliche als auch private Versicherungsmöglichkeiten. Mit einer Lebensversicherung geht man z.B. eine Vorsorge für den Todesfall ein und garantiert Hinterbliebenen Zahlungen für ihren Lebensunterhalt. ]]>

Gesetzliche Rentenversicherung

Die Gesetzliche Rentenversicherung, kurz GRV, ist Teil des deutschen Sozialversicherungssystems. Durch die Rentenzahlung im Alter soll die finanzielle Absicherung der ehemals abhängig beschäftigten Arbeitnehmer gewährleistet werden. Das System beruht auf dem so genannten Generationenvertrag. Das bedeutet, dass der Versicherte zu Zeiten der Erwerbstätigkeit Beiträge in die Gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, von denen die gegenwärtigen Renten der aus dem Erwerbsleben Ausgeschiedenen finanziert werden. Nach diesem Prinzip soll die Rente der derzeitigen Erwerbstätigen bezahlt werden. Anspruch auf Rente ergibt sich aus den persönlichen Voraussetzungen, d.h. das Erreichen einer festgelegten Altersgrenze (Altersrente) oder gesundheitliche Beeinträchtigungen (Erwerbsminderungsrente), sowie versicherungsrechtliche Voraussetzungen, d.h. geregelte Wartezeiten. Allerdings sinkt das Vertrauen in dieses System auf Grund des demografischen Wandels, der kürzeren Lebensarbeitszeit sowie höherer Lebenserwartung. Zudem sind die Folgen der Globalisierung und der Finanzkrise auch unmittelbar in Deutschland spürbar. Konkret bedeutet dies, dass das Rentenniveau seit Jahren kontinuierlich sinkt. Insgesamt gilt somit die Rente als sicher, doch bezüglich der Rentenhöhe herrscht Ungewissheit. Viele, insbesondere die jungen Arbeitnehmer fürchten sich deshalb vor der Altersarmut. Um einen Ausgleich zu schaffen, wurden 2002 von der Bundesregierung Rentenprogramme eingeführt, dessen Anleger von einer staatlichen Förderung profitieren.]]>