Gesetzliche Rentenversicherung

Die Gesetzliche Rentenversicherung, kurz GRV, ist Teil des deutschen Sozialversicherungssystems. Durch die Rentenzahlung im Alter soll die finanzielle Absicherung der ehemals abhängig beschäftigten Arbeitnehmer gewährleistet werden. Das System beruht auf dem so genannten Generationenvertrag. Das bedeutet, dass der Versicherte zu Zeiten der Erwerbstätigkeit Beiträge in die Gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, von denen die gegenwärtigen Renten der aus dem Erwerbsleben Ausgeschiedenen finanziert werden. Nach diesem Prinzip soll die Rente der derzeitigen Erwerbstätigen bezahlt werden. Anspruch auf Rente ergibt sich aus den persönlichen Voraussetzungen, d.h. das Erreichen einer festgelegten Altersgrenze (Altersrente) oder gesundheitliche Beeinträchtigungen (Erwerbsminderungsrente), sowie versicherungsrechtliche Voraussetzungen, d.h. geregelte Wartezeiten. Allerdings sinkt das Vertrauen in dieses System auf Grund des demografischen Wandels, der kürzeren Lebensarbeitszeit sowie höherer Lebenserwartung. Zudem sind die Folgen der Globalisierung und der Finanzkrise auch unmittelbar in Deutschland spürbar. Konkret bedeutet dies, dass das Rentenniveau seit Jahren kontinuierlich sinkt. Insgesamt gilt somit die Rente als sicher, doch bezüglich der Rentenhöhe herrscht Ungewissheit. Viele, insbesondere die jungen Arbeitnehmer fürchten sich deshalb vor der Altersarmut. Um einen Ausgleich zu schaffen, wurden 2002 von der Bundesregierung Rentenprogramme eingeführt, dessen Anleger von einer staatlichen Förderung profitieren.]]>

Gesetzliche Krankenversicherung

Als Teil des deutschen Sozialversicherungssystems ist die Gesetzliche Krankenversicherung, kurz GKV, maßgeblich für die Erhaltung des deutschen Gesundheitssystems. Etwa 90% der Bundesbürger sind Mitglied in einer Gesetzlichen Krankenversicherung. Der Status der Mitglieder wird definiert als Pflichtversicherte (laut Gesetz), Freiwillig Versicherte (insbesondere Personen, die aus der Pflicht- oder Familienversicherung ausgeschieden sind) sowie Familienversicherte (Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner eines Mitglied oder Kinder). Die Aufgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung liegen in dem Erhalten, Wiederherstellen und Verbessern der Gesundheit der Mitglieder sowie der Linderung der Beschwerden bei Krankheit. Bezogen auf die Leistungen bedeutet dies, dass diese in jedem Fall ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein müssen. Dabei gilt, dass alle Versicherten denselben Leistungsanspruch haben. Mit dem Entschluss der Bundesregierung, den so genannten Gesundheitsfond einzurichten gilt seit dem 01.01.2009 der einheitliche Beitragsatz von 15,5% für alle Mitglieder der Gesetzlichen Krankenkassen. Bereits zum 01.07.2009 wird dieser vorgeschriebene Satz voraussichtlich auf 14,6% gesenkt. Derzeit teilen sich die Beiträge für die Gesetzliche Krankenversicherung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber folgendermaßen auf: 14,6% werden zu gleichen Anteilen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen, während die verbleibenden 0,9% allein vom Arbeitnehmer übernommen werden. Darüber hinaus erheben manche Krankenkassen einen zusätzlichen Beitrag von 1%, wenn die Einnahmen aus dem gemeinsamen Gesundheitsfond nicht zur Kostendeckung ausreichen. Der Versicherte ist verpflichtet, zu den Leistungen der Krankenkasse Eigenanteile und Zuzahlungen zu erbringen, beispielsweise für Arznei-, Verband- und Heilmittel. Versicherte mit einem geringen Einkommen können zu ihrer finanziellen Entlastung den so genannten Härtefall-Antrag stellen. Durch die Anpassung der Beitragszahlungen aller Kassen auf den einheitlichen Satz von 15,5% ist ein Vergleich der Gesetzlichen Krankenkassen schwieriger geworden. Deshalb ist es für die Versicherten lohnend, die Zusatzleistungen der Krankenkassen miteinander zu vergleichen und auf individuelle Bedürfnisse hin zu überprüfen. Wenngleich etwa 95% der Grundleistungen identisch sind, da sie sich aus der medizinischen Notwendigkeit heraus ergeben, sind bezüglich der Präventionsmaßnahmen zum Teil deutliche Unterschiede erkennbar. Ob eine Krankenkasse beispielsweise Gesundheitskurse oder Vorsorge-Kuren anbietet, kann die Wahl einer Krankenkasse durchaus beeinflussen.]]>