Pflegeversicherung

Eine Pflegeversicherung ist eine Sozialversicherung, die die Gefahr einer Pflegebedürftigkeit finanziell absichert. In Deutschland gibt es drei Pflegeversicherungen: Es gibt die gesetzliche Pflegeversicherung (sie ist eine Pflichtversicherung), es gibt die private Pflegeversicherung und die Pflegezusatzversicherung. Neben der Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ist die Pflegeversicherung ein weiterer Bestandteil der Sozialversicherungen. Träger der Pflegeversicherungen sind die Pflegekassen, die zwar bei den Krankenkassen errichtet wurden, aber Körperschaften des öffentlichen Rechts sind und sich selbst verwalten. Beiträge für die Pflegeversicherung werden gemeinsam von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Leistungen der Pflegeversicherung richten sich nach der Pflegebedürftigkeit. Es werden sowohl Kosten für Pflegehilfsmittel als auch Pflegedienstleistungen in stationären Pflegeeinrichtungen und der häuslichen Pflege finanziert. Jede Leistung wird nur auf schriftlichen Antrag gewährt. Ein solcher Antrag muss außerdem dann gestellt werden, wenn ein Wechsel der Pflegestufe angestrebt wird. Nach der Antragsstellung prüft die Pflegekasse die Pflegebedürftigkeit und den Pflegeaufwand durch den Medizinischen Dienst bzw. den Sozialmedizinischen Dienst. Ist jemand privat pflegeversichert, wird Pflegebedürftigkeit und Pflegeaufwand durch einen Gutachter festgestellt. Mit Hilfe von Zeitkorridoren für Pflegetätigkeiten wird die individuelle Pflege berechnet. Die Einstufung in eine Pflegestufe kann einer zeitlichen Beschränkung unterliegen, so dass erneute Gutachten nötig sind. In Deutschland unterscheidet man drei Pflegestufen. Pflegestufe drei steht für schwerste Pflegebedürftigkeit und setzt einen Hilfebedarf von mindestens 300 Minuten pro Tag fest. Die zweite Pflegestufe bezeichnet schwere Pflegebedürftigkeit und geht von einem Hilfebedarf von mindestens 180 Minuten pro Tag aus. Die erste Pflegestufe gilt als erhebliche Pflegebedürftigkeit und umfasst 90 Minuten Hilfebedarf pro Tag. Seit 2008 besteht zudem mit der Pflegestufe Null Leistungsanspruch für Demenzkranke. Gegen die Einstufung in eine bestimmte Pflegestufe kann Widerspruch eingelegt werden, etwa dann, wenn die bewilligte Pflegestufe nicht dem tatsächlichen Pflegeaufwand entspricht. ]]>

Gesetzliche Krankenversicherung

Als Teil des deutschen Sozialversicherungssystems ist die Gesetzliche Krankenversicherung, kurz GKV, maßgeblich für die Erhaltung des deutschen Gesundheitssystems. Etwa 90% der Bundesbürger sind Mitglied in einer Gesetzlichen Krankenversicherung. Der Status der Mitglieder wird definiert als Pflichtversicherte (laut Gesetz), Freiwillig Versicherte (insbesondere Personen, die aus der Pflicht- oder Familienversicherung ausgeschieden sind) sowie Familienversicherte (Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner eines Mitglied oder Kinder). Die Aufgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung liegen in dem Erhalten, Wiederherstellen und Verbessern der Gesundheit der Mitglieder sowie der Linderung der Beschwerden bei Krankheit. Bezogen auf die Leistungen bedeutet dies, dass diese in jedem Fall ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein müssen. Dabei gilt, dass alle Versicherten denselben Leistungsanspruch haben. Mit dem Entschluss der Bundesregierung, den so genannten Gesundheitsfond einzurichten gilt seit dem 01.01.2009 der einheitliche Beitragsatz von 15,5% für alle Mitglieder der Gesetzlichen Krankenkassen. Bereits zum 01.07.2009 wird dieser vorgeschriebene Satz voraussichtlich auf 14,6% gesenkt. Derzeit teilen sich die Beiträge für die Gesetzliche Krankenversicherung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber folgendermaßen auf: 14,6% werden zu gleichen Anteilen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen, während die verbleibenden 0,9% allein vom Arbeitnehmer übernommen werden. Darüber hinaus erheben manche Krankenkassen einen zusätzlichen Beitrag von 1%, wenn die Einnahmen aus dem gemeinsamen Gesundheitsfond nicht zur Kostendeckung ausreichen. Der Versicherte ist verpflichtet, zu den Leistungen der Krankenkasse Eigenanteile und Zuzahlungen zu erbringen, beispielsweise für Arznei-, Verband- und Heilmittel. Versicherte mit einem geringen Einkommen können zu ihrer finanziellen Entlastung den so genannten Härtefall-Antrag stellen. Durch die Anpassung der Beitragszahlungen aller Kassen auf den einheitlichen Satz von 15,5% ist ein Vergleich der Gesetzlichen Krankenkassen schwieriger geworden. Deshalb ist es für die Versicherten lohnend, die Zusatzleistungen der Krankenkassen miteinander zu vergleichen und auf individuelle Bedürfnisse hin zu überprüfen. Wenngleich etwa 95% der Grundleistungen identisch sind, da sie sich aus der medizinischen Notwendigkeit heraus ergeben, sind bezüglich der Präventionsmaßnahmen zum Teil deutliche Unterschiede erkennbar. Ob eine Krankenkasse beispielsweise Gesundheitskurse oder Vorsorge-Kuren anbietet, kann die Wahl einer Krankenkasse durchaus beeinflussen.]]>