Pflegeversicherung

Eine Pflegeversicherung ist eine Sozialversicherung, die die Gefahr einer Pflegebedürftigkeit finanziell absichert. In Deutschland gibt es drei Pflegeversicherungen: Es gibt die gesetzliche Pflegeversicherung (sie ist eine Pflichtversicherung), es gibt die private Pflegeversicherung und die Pflegezusatzversicherung. Neben der Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ist die Pflegeversicherung ein weiterer Bestandteil der Sozialversicherungen. Träger der Pflegeversicherungen sind die Pflegekassen, die zwar bei den Krankenkassen errichtet wurden, aber Körperschaften des öffentlichen Rechts sind und sich selbst verwalten. Beiträge für die Pflegeversicherung werden gemeinsam von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Leistungen der Pflegeversicherung richten sich nach der Pflegebedürftigkeit. Es werden sowohl Kosten für Pflegehilfsmittel als auch Pflegedienstleistungen in stationären Pflegeeinrichtungen und der häuslichen Pflege finanziert. Jede Leistung wird nur auf schriftlichen Antrag gewährt. Ein solcher Antrag muss außerdem dann gestellt werden, wenn ein Wechsel der Pflegestufe angestrebt wird. Nach der Antragsstellung prüft die Pflegekasse die Pflegebedürftigkeit und den Pflegeaufwand durch den Medizinischen Dienst bzw. den Sozialmedizinischen Dienst. Ist jemand privat pflegeversichert, wird Pflegebedürftigkeit und Pflegeaufwand durch einen Gutachter festgestellt. Mit Hilfe von Zeitkorridoren für Pflegetätigkeiten wird die individuelle Pflege berechnet. Die Einstufung in eine Pflegestufe kann einer zeitlichen Beschränkung unterliegen, so dass erneute Gutachten nötig sind. In Deutschland unterscheidet man drei Pflegestufen. Pflegestufe drei steht für schwerste Pflegebedürftigkeit und setzt einen Hilfebedarf von mindestens 300 Minuten pro Tag fest. Die zweite Pflegestufe bezeichnet schwere Pflegebedürftigkeit und geht von einem Hilfebedarf von mindestens 180 Minuten pro Tag aus. Die erste Pflegestufe gilt als erhebliche Pflegebedürftigkeit und umfasst 90 Minuten Hilfebedarf pro Tag. Seit 2008 besteht zudem mit der Pflegestufe Null Leistungsanspruch für Demenzkranke. Gegen die Einstufung in eine bestimmte Pflegestufe kann Widerspruch eingelegt werden, etwa dann, wenn die bewilligte Pflegestufe nicht dem tatsächlichen Pflegeaufwand entspricht. ]]>