Krankenversicherung

Krankenversicherungen sind, wie Krankenkassen, Teil des Gesundheitssystems und der Sozialversicherung. Der Versicherungsnehmer zahlt regelmäßig in die Krankenkasse ein, so dass sie die Kosten für die Behandlung von Erkrankungen, bei Vorsorge und Schwangerschaft übernehmen kann. Ebenfalls wie bei den Krankenkassen wird auch bei der Krankenversicherung zwischen gesetzlich und privat unterschieden. Private Krankenversicherungen sind an ein bestimmtes Einkommen des Versicherten gebunden, ihr Beitragssatz richtet sich sowohl nach dem Gesundheitszustand als auch dem Alter des Versicherungsnehmers. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung wird zwischen einer Versicherungspflicht und einem freiwilligen Beitritt differenziert. Die Versicherungspflicht gilt insbesondere für die folgenden Gruppen: Beschäftigte, unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze, Bezieher von Ersatzeinkünften (z.B. Arbeitslose), Studierende und Familienangehörige. Freiwillig können sich diese Gruppen unter bestimmten Voraussetzungen in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern: Selbstständige, Bezieher von Einkünften über einer bestimmten Einkommensgrenze, Personen, nach dem Ende ihrer Versicherungspflicht. Für Künstler gelten gesonderte Regelungen. Privat versichern sich in der Regel Beamte und Arbeiter und Angestellte mit einem Einkommen oberhalb einer Jahresbruttogrenze von zurzeit etwa 48.600 Euro. Anders als bei den gesetzlichen Krankenversicherungen, in welche alle Versicherungsnehmer unabhängig ihres Alters oder ihres Gesundheitszustandes einzahlen, gestalten sich die Beiträge einer privaten Krankenversicherung individuell. Außerdem unterscheiden sich die Behandlungen: Während sie durch die gesetzlichen Versicherungen vorgegeben werden, kann die Behandlung im Falle einer privaten Krankenversicherung durch Abstimmung zwischen Arzt und Versicherungsnehmer weitgehend selbst bestimmt werden. Steuerlich werden alle Beiträge zu einer Basiskrankenversicherung, also die Beiträge des Versicherten, seine Ehepartners und seiner Kinder, als Sonderausgaben anerkannt. Zahlt der Steuerpflichtige seine Krankenversicherung vollständig selbst, können Sonderausgaben maximal bis zu einem Betrag von 2.400 Euro geltend gemacht werden.]]>

Gesetzliche Krankenversicherung

Als Teil des deutschen Sozialversicherungssystems ist die Gesetzliche Krankenversicherung, kurz GKV, maßgeblich für die Erhaltung des deutschen Gesundheitssystems. Etwa 90% der Bundesbürger sind Mitglied in einer Gesetzlichen Krankenversicherung. Der Status der Mitglieder wird definiert als Pflichtversicherte (laut Gesetz), Freiwillig Versicherte (insbesondere Personen, die aus der Pflicht- oder Familienversicherung ausgeschieden sind) sowie Familienversicherte (Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner eines Mitglied oder Kinder). Die Aufgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung liegen in dem Erhalten, Wiederherstellen und Verbessern der Gesundheit der Mitglieder sowie der Linderung der Beschwerden bei Krankheit. Bezogen auf die Leistungen bedeutet dies, dass diese in jedem Fall ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein müssen. Dabei gilt, dass alle Versicherten denselben Leistungsanspruch haben. Mit dem Entschluss der Bundesregierung, den so genannten Gesundheitsfond einzurichten gilt seit dem 01.01.2009 der einheitliche Beitragsatz von 15,5% für alle Mitglieder der Gesetzlichen Krankenkassen. Bereits zum 01.07.2009 wird dieser vorgeschriebene Satz voraussichtlich auf 14,6% gesenkt. Derzeit teilen sich die Beiträge für die Gesetzliche Krankenversicherung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber folgendermaßen auf: 14,6% werden zu gleichen Anteilen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen, während die verbleibenden 0,9% allein vom Arbeitnehmer übernommen werden. Darüber hinaus erheben manche Krankenkassen einen zusätzlichen Beitrag von 1%, wenn die Einnahmen aus dem gemeinsamen Gesundheitsfond nicht zur Kostendeckung ausreichen. Der Versicherte ist verpflichtet, zu den Leistungen der Krankenkasse Eigenanteile und Zuzahlungen zu erbringen, beispielsweise für Arznei-, Verband- und Heilmittel. Versicherte mit einem geringen Einkommen können zu ihrer finanziellen Entlastung den so genannten Härtefall-Antrag stellen. Durch die Anpassung der Beitragszahlungen aller Kassen auf den einheitlichen Satz von 15,5% ist ein Vergleich der Gesetzlichen Krankenkassen schwieriger geworden. Deshalb ist es für die Versicherten lohnend, die Zusatzleistungen der Krankenkassen miteinander zu vergleichen und auf individuelle Bedürfnisse hin zu überprüfen. Wenngleich etwa 95% der Grundleistungen identisch sind, da sie sich aus der medizinischen Notwendigkeit heraus ergeben, sind bezüglich der Präventionsmaßnahmen zum Teil deutliche Unterschiede erkennbar. Ob eine Krankenkasse beispielsweise Gesundheitskurse oder Vorsorge-Kuren anbietet, kann die Wahl einer Krankenkasse durchaus beeinflussen.]]>

Gesundheitsreform – Erhöhung der Krankenkassenbeiträge

Mit Beginn des Jahres 2009 sind zahlreiche gravierende Änderungen des Gesundheitssystems in Kraft getreten. Die Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung zahlen nun unabhängig von der Krankenkasse einen einheitlichen Beitragssatz von 15,5% in den so genannten Gesundheitsfond ein.

Diesen Satz beschloss die Bundesregierung im Oktober 2008. Konkret bedeutet dies, dass die meisten Versicherten – also alle diejenigen, die bisher von einem günstigen Beitragssatz von unter 15,5% profitierten – nun spürbar mehr bezahlen müssen. Doch auch für die Arbeitgeber bedeutet diese Erhöhung eine Mehrbelastung. Bereits jetzt haben von über 200 Gesetzlichen Krankenkassen bundesweit 61 Kassen ihre Beitragssätze erhöht, während gerade einmal 6 Krankenkassen ihre Beitragssätze senkten. Je nach Einkommen kann die Mehrbelastung des Nettoeinkommens im Jahr mehrere hundert Euro betragen.

Was ist der Gesundheitsfond?

Der Gesundheitsfond funktioniert als Finanzpool, in den die Krankenkassen ihre Beiträge (d.h. die Beiträge des Arbeitgebers sowie Arbeitnehmers) fließen lassen. Das sind insgesamt über 166 Milliarden Euro. Aus diesem Topf erhalten die Gesetzlichen Krankenkassen für jeden Versicherten monatlich einen einheitlichen Betrag, der je nach vorhandenen Risikofaktoren erhöht wird. Dazu zählt das Geschlecht, die Altersstruktur und die Berufsgruppe.

Somit gilt: Je größer die Krankenkasse und je kränker der Versicherte, desto mehr Geld erhalten die Gesetzlichen Krankenkassen. Sollten die finanziellen Mittel, die eine Gesetzliche Krankenkasse aus dem Gesundheitsfond bezieht, dennoch nicht ausreichen um die Leistungen zu decken, so ist die Krankenkasse berechtigt, von dem Versicherten Zusatzbeträge von bis zu 36 Euro pro Monat einzufordern. Gleichzeitig gilt, wenn eine Krankenkasse besonderes wirtschaftlich haushält, soll eine entsprechende Prämie an die Versicherten ausgezahlt werden. In welcher Höhe eine solche Prämie liegen wird, ist derzeit nur sehr vage zu beantworten. 

]]>