Stundenlohn

Während Angestellte ein Gehalt als Arbeitsentgelt bekommen, erhalten Arbeiter einen Lohn. Viele Arbeiter werden nach Stunden entlohnt. Dieser wird im Arbeitsvertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber festgesetzt. In einigen Branchen gilt ein festgelegter Stundenlohn. Geschieht die Entlohnung nicht nach Stunden, sondern ist als Monats- oder Jahresentgelt festgesetzt, kann der Stundenlohn vom Arbeitnehmer selbst errechnet werden. Oft ist der Stundenlohn auch Grundlage für die Festsetzung von Zuschlägen. Der Stundenlohn gilt dann als Basislohn, Nachtarbeit oder Wochenendarbeit werden mit entsprechenden Zuschlägen entlohnt. Stundenlöhne sind auch im Zusammenhang mit Dienstleistungen verbreitet, z.B. bei Handwerkerkosten. Die Stundenlöhne, die ein Betrieb den Kunden in Rechnung stellt, sind dann nicht identisch mit der Bezahlung der Mitarbeiterinnen, sondern der Betrieb rechnet jeweils die für ihn entstandenen Kosten der Kundenrechnung hinzu. ]]>

Sozialversicherungsfrei

Die Höhe der Beiträge für die Sozialversicherung ist abhängig vom Bruttolohn des Versicherungsnehmers. In Deutschland gilt eine Beitragsbemessungsgrenze für die Sozialversicherung. Dabei handelt es sich um eine Grenze, bis zu der bei den verschiedenen Sozialversicherungen, der Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, die Beiträge erhoben werden. Alle Einkünfte, die über die Beitragsbemessungsgrenze hinaus gehen, bleiben sozialversicherungsfrei. Ist eine Person sozialversicherungsfrei bedeutet das also nicht, dass sie aus der gesetzlichen Versicherungspflicht herausfällt. Es bedeutet, dass für die Personen bestimme Vorschriften gelten. Meistens bezieht sich die Versicherungsfreiheit auf die Krankenversicherung. Hier ist z.B. jemand versicherungsfrei, wenn er oder sie seit drei Jahren über der Versicherungsgrenze und also unter die erwähnte Regelung zur Beitragsbemessungsgrenze fällt. Auch Beamte, Soldaten oder Richter sind versicherungsfrei. Hier gelten andere Regelungen als für Angestellte, denn Beamte erhalten bei Krankheit eine Fortzahlung ihrer Bezüge und haben z.B. Anspruch auf beamtenrechtliche Beihilfe. Auch Geistliche von öffentlich-rechtlich anerkannten Religionsgemeinschaften, Diakonissen oder weitere Personen, die aus Gründen des Glaubens in gemeinnützigen Arbeitsbereichen beschäftigt sind, sind versicherungsfrei, wenn sie aufgrund ihrer Tätigkeit freie Unterkunft, meist direkt an ihrem Arbeitsort, haben und nur ein geringes Taschengeld erhalten. Zudem sind geringfügig Beschäftige sozialversicherungsfrei, also Personen, die entweder einen Mini-Job ausüben, der die 400-Euro-Grenze nicht überschreitet oder lediglich einer Tätigkeit nachgehen, die auf zwei Monate befristeten ist.]]>

Krankenversicherung

Krankenversicherungen sind, wie Krankenkassen, Teil des Gesundheitssystems und der Sozialversicherung. Der Versicherungsnehmer zahlt regelmäßig in die Krankenkasse ein, so dass sie die Kosten für die Behandlung von Erkrankungen, bei Vorsorge und Schwangerschaft übernehmen kann. Ebenfalls wie bei den Krankenkassen wird auch bei der Krankenversicherung zwischen gesetzlich und privat unterschieden. Private Krankenversicherungen sind an ein bestimmtes Einkommen des Versicherten gebunden, ihr Beitragssatz richtet sich sowohl nach dem Gesundheitszustand als auch dem Alter des Versicherungsnehmers. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung wird zwischen einer Versicherungspflicht und einem freiwilligen Beitritt differenziert. Die Versicherungspflicht gilt insbesondere für die folgenden Gruppen: Beschäftigte, unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze, Bezieher von Ersatzeinkünften (z.B. Arbeitslose), Studierende und Familienangehörige. Freiwillig können sich diese Gruppen unter bestimmten Voraussetzungen in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern: Selbstständige, Bezieher von Einkünften über einer bestimmten Einkommensgrenze, Personen, nach dem Ende ihrer Versicherungspflicht. Für Künstler gelten gesonderte Regelungen. Privat versichern sich in der Regel Beamte und Arbeiter und Angestellte mit einem Einkommen oberhalb einer Jahresbruttogrenze von zurzeit etwa 48.600 Euro. Anders als bei den gesetzlichen Krankenversicherungen, in welche alle Versicherungsnehmer unabhängig ihres Alters oder ihres Gesundheitszustandes einzahlen, gestalten sich die Beiträge einer privaten Krankenversicherung individuell. Außerdem unterscheiden sich die Behandlungen: Während sie durch die gesetzlichen Versicherungen vorgegeben werden, kann die Behandlung im Falle einer privaten Krankenversicherung durch Abstimmung zwischen Arzt und Versicherungsnehmer weitgehend selbst bestimmt werden. Steuerlich werden alle Beiträge zu einer Basiskrankenversicherung, also die Beiträge des Versicherten, seine Ehepartners und seiner Kinder, als Sonderausgaben anerkannt. Zahlt der Steuerpflichtige seine Krankenversicherung vollständig selbst, können Sonderausgaben maximal bis zu einem Betrag von 2.400 Euro geltend gemacht werden.]]>

Beamtenkredit

Beamte und Angestellte im Öffentlichen Dienst können von den Konditionen des so genannten Beamtenkredits profitieren.

Die Zinssätze sind dabei vergleichsweise gering, während die Laufzeiten deutlich höher ausfallen. Sie können zwischen 12 und 20 Jahre betragen. Die Höhe des Beamtendarlehens ist abhängig von dem monatlichen Einkommen. In der Regel wird ein Beamtenkredit bis zum 20-fachen des Nettoeinkommens gewährt.

Der Verwendungszweck ist frei, wobei weitere Kredite durch das Beamtendarlehen aufgelöst werden müssen. Insgesamt fällt die monatliche Belastung deutlich niedriger aus als bei einem herkömmlichen Kredit. Möglich ist dies für Beamte auf Lebenszeit sowie Beamte auf Probe, wie Polizeibeamte, Lehrer, Richter, Berufssoldaten, Justizbeamte usw.

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Arbeitnehmer

Der Arbeitnehmer ist bei dem Arbeitgeber beschäftigt und erhält für seine geleistete Arbeit einen entsprechenden Lohn.

Dieses Beschäftigungsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber wird durch den Arbeitsvertrag geregelt. Mit Abschluss des Vertrages verpflichtet sich der Arbeitnehmer, die im Arbeitsvertrag vereinbarte Tätigkeit zur Zufriedenheit des Arbeitgebers verantwortungsvoll nachzukommen.

Arbeitnehmer können Angestellte, Arbeiter, Auszubildende, Praktikanten sowie geringfügig Beschäftigte sein.

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