Umfrage Geld

Umfragen werden von Meinungsforschungsinstituten zu den unterschiedlichsten Themen durchgeführt. Sie finden sowohl telefonisch als auch persönlich, per Post oder per Internet statt. In einigen Fällen wird den Teilnehmern einer Befragung Geld für ihre Teilnahme gezahlt. Hier gibt es zwei Systeme: Entweder werden für das Ausfüllen von Umfragen Punkte verteilt und, sobald eine bestimmte Anzahl an Punkten erreicht ist, das Geld an den Teilnehmer ausgezahlt. Oder die Bezahlung erfolgt direkt nach jeder Befragung per Überweisung auf das Konto des Interviewteilnehmers. Da das Ausfüllen in manchen Fällen sehr viel Zeit in Anspruch nimmt und die Bezahlung in der Regel gering ausfällt, kann man mit der Teilnahme an Umfragen nur wenig Geld verdienen. Hinzu kommt, dass bei nicht wenigen Umfragen kein Bargeld gezahlt, sondern z.B. Gutscheine als Aufwandsentschädigung verteilt werden. Auch hierbei handelt es sich normalerweise um kleine Gutscheinsumme.]]>

Stundenlohn

Während Angestellte ein Gehalt als Arbeitsentgelt bekommen, erhalten Arbeiter einen Lohn. Viele Arbeiter werden nach Stunden entlohnt. Dieser wird im Arbeitsvertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber festgesetzt. In einigen Branchen gilt ein festgelegter Stundenlohn. Geschieht die Entlohnung nicht nach Stunden, sondern ist als Monats- oder Jahresentgelt festgesetzt, kann der Stundenlohn vom Arbeitnehmer selbst errechnet werden. Oft ist der Stundenlohn auch Grundlage für die Festsetzung von Zuschlägen. Der Stundenlohn gilt dann als Basislohn, Nachtarbeit oder Wochenendarbeit werden mit entsprechenden Zuschlägen entlohnt. Stundenlöhne sind auch im Zusammenhang mit Dienstleistungen verbreitet, z.B. bei Handwerkerkosten. Die Stundenlöhne, die ein Betrieb den Kunden in Rechnung stellt, sind dann nicht identisch mit der Bezahlung der Mitarbeiterinnen, sondern der Betrieb rechnet jeweils die für ihn entstandenen Kosten der Kundenrechnung hinzu. ]]>

Kaufvertrag

Ein Kaufvertrag wird zwischen einen Verkäufer und einem Käufer geschlossen. Der Verkäufer verpflichtet sich zur Übereignung und Übergabe der Kaufsache, der Käufer verpflichtet sich zur Bezahlung und zur Abnahme der Kaufsache. Daher gilt ein Kaufvertrag als inhaltliche Willenserklärungen bezüglich Angebot und Annahme. Dabei ist es in der Praxis durchaus üblich, einen Kaufvertrag auch über einen Gegenstand abzuschließen, der noch nicht vorliegt, sondern z.B. noch bestellt werden muss. Neben Sachgegenständen können auch Dienstleistungen zur Grundlage eines Kaufvertrags werden. Da im deutschen Recht zwischen Verpflichtungsgeschäft und Verfügungsgeschäft unterschieden wird, vollzieht sich der Barkauf eines Gegenstandes in drei Schritten: Dem schuldrechtlichen Kaufvertrag, der dringlichen Übereignung der Kaufsache sowie der dringlichen Übereignung des Geldes. Bei der Bezahlung wird zwischen Bar- und Kreditkauf unterschieden. Gegenstände von Kaufverträgen können, in Ein-oder Mehrzahl, bewegliche oder unbewegliche Sachen sein, z.B. Tiere oder Immobilen, eine Sach- oder Rechtsgesamtheit, z.B. ein Unternehmen, oder ein Anteil an einem Wohnungseigentum. Kaufverträge können mündlich oder schriftlich abgeschlossen werden, in einigen Fällen ist eine notarielle Beglaubigung verpflichtend, etwa beim Grundstücks- oder Erbschaftskauf. Kaufverträge schließen häufig nicht nur Haftungen für Sachmängel, sondern ebenfalls Garantien, z.B. eine Haltbarkeitsgarantie, mit ein. ]]>

Arbeitsvertrag

In dem Arbeitsvertrag ist das Beschäftigungsverhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber geregelt.

Deshalb wird er auch Anstellungsvertrag genannt. Mit der Unterschrift versichert der Arbeitnehmer, seine im Arbeitsvertrag definierte Leistung verantwortungsvoll und zuverlässig zu erbringen. Im Gegenzug erhält er vom Arbeitgeber die festgelegte Vergütung. Der Arbeitsvertrag ist gekennzeichnet durch eine persönliche Abhängigkeit des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber. Diese begründet sich darin, dass der Arbeitnehmer als Arbeitsorgan des Arbeitgebers angesehen wird und somit dessen Weisung bezüglich Arbeitszeit, Durchführung und Dauer usw. unterliegt.

Wichtige Punkte des Arbeitsvertrages sind beispielsweise Bezahlung, Urlaubsanspruch, Probezeit, Art des Beschäftigungsverhältnisses usw. Grundlage sind neben arbeitsrechtlichen Gesetzen möglicherweise auch der geltende Tarifvertrag.

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