Steuersatz

Sieht ein Steuertarif einen Prozentsatz vor, handelt es sich um den Steuersatz. Beispiele sind die normale und ermäßigte Umsatzsteuer sowie der Solidaritätszuschlag. Die normale Umsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuer beträgt 19 Prozent, die ermäßigte sieben Prozent. Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 Prozent. Im Gegensatz dazu unterliegt die Einkommenssteuer keinem einheitlichen Steuersatz, sondern wird individuell für jeden Arbeitnehmer ermittelt. Sie richtet sich nach der Höhe des Bruttoeinkommens, der Kinderanzahl und dem Familienstand. Freibeträge, Sonderausgaben, Werbungskosten und andere Ausgaben können steuerlich geltend gemacht werden und bestimmen ebenso die Höhe der individuellen Steuerlast. Der Grundfreibetrag und die Progressionsstufen sind Grundlage bei der Errechnung des Steuersatzes. Der Grundfreibetrag gilt bis zu einem Einkommen von 7.843 Euro. Erst wenn das Einkommen den Betrag von 7.843 Euro im Jahr überschreitet, unterliegt das Einkommen der Steuerpflicht. Liegt das Einkommen darunter, ist es von der Einkommenssteuer befreit. Einkünfte, die den Grundfreibetrag übersteigen, unterliegen der Steuerpflicht. Diese setzt sich aus Progressionsstufen zusammen. Dies bedeutet, dass sich die Steuerlast nach der Höhe des individuellen Bruttolohns richtet. Der niedrigste Steuersatz beträgt 15 Prozent, der höchste 45 Prozent. Dies ist der Spitzensteuersatz, der ab einem Einkommen von 250.400 Euro bei Ledigen und 500.800 Euro bei Verheirateten fällig wird. ]]>

Pendlerpauschale

Die korrekte Bezeichnung der Pendlerpauschale ist Entfernungspauschale. Mit ihr werden Fahrtkosten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte abgerechnet. Die Pendlerpauschale gehört zu den Werbungskosten, wird in der Steuererklärung geltend gemacht und kann grundsätzlich von allen Pendlern in Anspruch genommen werden, unabhängig davon, wie sie zum Arbeitsplatz kommen. Sie können die Arbeitsstätte mit öffentlichen Verkehrsmitteln, mit dem Auto, dem Fahrrad, dem Motorrad, dem Mofa oder zu Fuß erreichen. In der Regel wird die kürzeste Strecke zwischen Arbeits- und Wohnort zur Rechnungsgrundlage genommen. Kann nachgewiesen werden, dass eine längere Wegstrecke verkehrsgünstiger liegt, wird diese Strecke Grundlage der Berechnungen. Fährt der Arbeitnehmer mittags nach Hause, kann er die Entfernungspauschale trotzdem nur einmal am Tag anführen. Die Entfernungspauschale beträgt einheitlich 0,30 Euro für jeden Kilometer. Insgesamt gilt pro Jahr eine Abrechnungshöchstgrenze von 4.500 Euro. Diese Begrenzung gilt allerdings nicht, wenn das eigene Auto für die Fahrt zur Arbeit genommen wird. Hier kann auch das Fahrzeug von Ehepartnern, Eltern oder Geschwistern genutzt werden. 2007 wurde die Entfernungspauschale für die ersten 20 Kilometer zur Arbeit aus dem Gesetz gestrichen. Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (am 9. Dezember 2008) wurde diese Regelung wieder aufgehoben. So können auch weiterhin für die erste 20 Kilometer Fahrtkosten wie Werbungskosten abgerechnet werden. Steuerbescheid, die vorher ergangen sind, können entsprechend geändert werden. ]]>

Kaufvertrag

Ein Kaufvertrag wird zwischen einen Verkäufer und einem Käufer geschlossen. Der Verkäufer verpflichtet sich zur Übereignung und Übergabe der Kaufsache, der Käufer verpflichtet sich zur Bezahlung und zur Abnahme der Kaufsache. Daher gilt ein Kaufvertrag als inhaltliche Willenserklärungen bezüglich Angebot und Annahme. Dabei ist es in der Praxis durchaus üblich, einen Kaufvertrag auch über einen Gegenstand abzuschließen, der noch nicht vorliegt, sondern z.B. noch bestellt werden muss. Neben Sachgegenständen können auch Dienstleistungen zur Grundlage eines Kaufvertrags werden. Da im deutschen Recht zwischen Verpflichtungsgeschäft und Verfügungsgeschäft unterschieden wird, vollzieht sich der Barkauf eines Gegenstandes in drei Schritten: Dem schuldrechtlichen Kaufvertrag, der dringlichen Übereignung der Kaufsache sowie der dringlichen Übereignung des Geldes. Bei der Bezahlung wird zwischen Bar- und Kreditkauf unterschieden. Gegenstände von Kaufverträgen können, in Ein-oder Mehrzahl, bewegliche oder unbewegliche Sachen sein, z.B. Tiere oder Immobilen, eine Sach- oder Rechtsgesamtheit, z.B. ein Unternehmen, oder ein Anteil an einem Wohnungseigentum. Kaufverträge können mündlich oder schriftlich abgeschlossen werden, in einigen Fällen ist eine notarielle Beglaubigung verpflichtend, etwa beim Grundstücks- oder Erbschaftskauf. Kaufverträge schließen häufig nicht nur Haftungen für Sachmängel, sondern ebenfalls Garantien, z.B. eine Haltbarkeitsgarantie, mit ein. ]]>

Kapitalertragssteuer

Die Kapitalertragssteuer ist eine 1993 in Deutschland eingeführte Form der Einkommenssteuer und gilt, wird sie nicht als Abgeltungssteuer ausgestaltet, als eine Einkommensteuervorauszahlung. Das bedeutet, dass sie vom Schuldner der Zinserträge, entweder einer Bank, einer Kapitalgesellschaft oder einer Versicherung, direkt an das Finanzamt weitergeleitet wird. Der Kapitalertragssteuer unterliegen alle Kapitalerträge im Inland, so z.B. Dividende und Zinsen. Die gesetzliche Grundlage der Kapitalertragssteuer ist in Deutschland durch das Einkommensteuergesetz geregelt. Vor 2009 lag der Steuersatz beispielsweise für Dividenden bei 20 Prozent, für Gewinnausschüttungen aus stillen Beteiligungen bei 25 Prozent und für Zinsen aus Kapitalerträgen bei 30 Prozent. Außerdem wird der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent abgerechnet. Liegt ein Freistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung vor, wird die Kapitalertragssteuer nicht erhoben.]]>

Grunderwerbsteuer

Wird ein bebautes oder unbebautes Grundstück im Inland gekauft, fällt eine steuerliche Abgabe, die so genannte Grunderwerbsteuer, an. Die rechtliche Grundlage dafür bildet das Grunderwerbssteuergesetz. Der Steuersatz beträgt derzeit 3,5% der Bemessungsgrundlage. Diese entspricht meist dem Gesamtkaufpreis der Immobilie ohne Inventar. Die Grunderwerbsteuer ist vom Käufer an das Finanzamt zu entrichten, wenn beide Parteien den Kaufvertrag unterschrieben haben und das Rechtsgeschäft zur Übertragung des Grundstücks notariell beglaubigt ist. Erst bei Begleichung der Grunderwerbssteuer kann der Käufer als neuer Eigentümer seinen Besitz im Grundbuch eintragen lassen. Die Grunderwerbsteuer ist Ländersache, so dass die Bundesländer die Steuern einbehalten und ggf. an die Kommunen weiterleiten. Es ist zu beachten, dass die Grunderwerbssteuer vom Käufer in der Steuererklärung nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden können. ]]>