Hypothek

Eine Hypothek ist das im Grundbuch eingetragene Recht an einem Grundstück. Ist der Kaufvertrag unterschrieben, erledigt ein Notar die Eintragung ins Grundbuch. Zumeist werden Hypotheken von Banken zur Sicherung ihrer Kredite eingesetzt. Nach deutschem Sachenrecht handelt es sich bei der Hypothek um ein Grundpfandrecht. Gesetzliche Voraussetzung für eine Hypothek ist die Forderung von Geldzahlungen, welche in der Regel als Darlehen bezeichnet werden. Kann der Schuldner dem Inhaber der Hypothek keine Zahlungen mehr leisten, ist dem Gläubiger erlaubt, durch Zwangsverwaltung oder Zwangsversteigerung Erlöse zu erzielen. Der Gläubiger kann das Grundstück also verpfänden. Auf einem Grundstück können auch mehrere Hypotheken lasten, die dann durch eine bestimmte Rangfolge den Gläubigern verpfändet sind. Andersherum gilt: Ist das Darlehen beglichen, wird die Hypothek aus dem Grundbuch gelöscht. In der Praxis nehmen Hypotheken einen immer geringeren Raum ein. Heute sind nur noch etwa 20 Prozent der Grundpfandrechte Hypotheken. ]]>

Grunderwerbsteuer

Wird ein bebautes oder unbebautes Grundstück im Inland gekauft, fällt eine steuerliche Abgabe, die so genannte Grunderwerbsteuer, an. Die rechtliche Grundlage dafür bildet das Grunderwerbssteuergesetz. Der Steuersatz beträgt derzeit 3,5% der Bemessungsgrundlage. Diese entspricht meist dem Gesamtkaufpreis der Immobilie ohne Inventar. Die Grunderwerbsteuer ist vom Käufer an das Finanzamt zu entrichten, wenn beide Parteien den Kaufvertrag unterschrieben haben und das Rechtsgeschäft zur Übertragung des Grundstücks notariell beglaubigt ist. Erst bei Begleichung der Grunderwerbssteuer kann der Käufer als neuer Eigentümer seinen Besitz im Grundbuch eintragen lassen. Die Grunderwerbsteuer ist Ländersache, so dass die Bundesländer die Steuern einbehalten und ggf. an die Kommunen weiterleiten. Es ist zu beachten, dass die Grunderwerbssteuer vom Käufer in der Steuererklärung nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden können. ]]>