Urlaubsgeld

Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Urlaub im Jahr. In vielen Fällen zahlen die Arbeitgeber zudem Urlaubsgeld. Dies wird oft mit dem Gehalt von Juni ausgezahlt und stellt ein zusätzliches Entgelt für die durch Urlaub und Erholung im Sommer zustande kommenden finanziellen Zusatzbelastungen des Arbeitnehmers dar. Beamten wird das Urlaubsgeld in vielen Fällen nicht mehr gesondert, sondern gemeinsam mit dem Weihnachtsgeld in einer Jahressonderzahlung ausgezahlt. Gesetzlich gibt es keinen Anspruch auf Urlaubsgeld, in vielen Fällen ist die Zahlung jedoch in Arbeitsverträgen, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen geregelt. Urlaubsgeld kann sich auch aus dem Anspruch auf Gleichbehandlung ergeben. Die Höhe des Urlaubsgelds ergibt sich meist aus der Höhe des Arbeitsentgelts. Das Urlaubsgeld ist eine Sonderzahlung und muss in der Einkommensteuererklärung aufgeführt werden.]]>

Pflegegeld

Mit dem Pflegegeld ist eine Sozialleistung für pflegebedürftige Personen gemeint. Anspruch auf Pflegegeld besteht bei der gesetzlichen Pflegeversicherung, der Hilfe zur Pflege und bei der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Zahlung von Pflegegeld ist an Pflegestufen gebunden. In Deutschland gibt es drei Pflegestufen, die durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen bzw. den Sozialmedizinischen Dienst festgestellt werden. Das Pflegegeld wird sowohl bei der häuslichen Pflege, bei der Pflege durch Angehörige als auch bei der Pflege in einem Heim gezahlt. Umstritten ist, ob die Höhe des Pflegegelds die entstehenden Kosten in jedem Fall decken kann. Zur sicheren Abdeckung von später entstehenden Kosten, werden auch private Pflegeversicherungen abgeschlossen. Wenn ein Steuerpflichtiger einen nahen Angehörigen pflegt und dafür bezahlt wird, sind seine Einnahmen in der Regel steuerfrei. Pflegt der Steuerpflichtige eine Person, mit der er in keinem Verwandtschaftsverhältnis steht, sind die Einkünfte steuerpflichtig. ]]>

Lohnunterschlagung

Im deutschen Strafgesetzbuch gilt Unterschlagung, somit auch Lohnunterschlagung, als ein Zueignungsdelikt. Das bedeutet, dass sich alle diejenigen strafbar machen, die sich eine fremde bewegliche Sache rechtswidrig zueignen. Da Unterschlagung nicht erst bei Vermögensschäden zum Tragen kommt, gilt auch die rechtswidrige Zueignung einer wertlosen beweglichen Sache als Unterschlagung.

Werden Löhne und Gehälter nicht rechtmäßig, also wie im Arbeitsvertrag vereinbart, ausgezahlt, gerät der Arbeitgeber in Zahlungsverzug und unterschlägt unter Umständen das Arbeitsentgelt seiner Mitarbeiter. Zumeist wird das Einbehalten von Löhnen und Gehältern mit wirtschaftlichen Problemen des Unternehmens begründet. Es handelt sich entweder um kurzfristige oder längere Zahlungssäumnisse. Mit dem Verweis, eine drohende Insolvenz des Unternehmens abzuwenden, macht der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer meist die folgenden Angebote: Stundung oder vorübergehende bzw. längerfristige Reduzierung von Lohn und Gehalt oder den generellen Verzicht auf die noch ausstehenden Zahlungen.

Der Arbeitnehmer kann bei Lohnunterschlagung einen vom Arbeitgeber hervorgebrachten Vorschlag zu weiteren Zahlungen entweder akzeptieren, er kann das Arbeitsverhältnis kündigen oder vor das Arbeitsgericht ziehen. Insbesondere bei Lohnverzicht, -reduzierung und Kündigung muss der Arbeitnehmer aufpassen, dass ihm keine rechtlichen und finanziellen Nachteile entstehen. Die Klage vor dem Arbeitsgericht ist jederzeit möglich und auch ohne Anwalt durchzuführen. Zu beachten ist, dass in diesen Fällen die Gerichts- und Anwaltskosten nicht vom unterlegenen Beteiligten, sondern von beiden Parteien selbst getragen werden müssen.

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Kindergeld

Kindergeld ist eine staatliche Zahlung an die Erziehungsberechtigten eines Kindes. Es wird unabhängig vom Einkommen der Eltern, aber in Abhängigkeit von der Kinderzahl sowie des Alters eines Kindes gezahlt. Für das erste und zweite Kind werden jeweils 164 Euro gezahlt, für das dritte Kind 170 Euro und ab dem vierten Kind 190 Euro. Dabei werden nicht nur leibliche Kinder, sondern ebenfalls Stiefkinder, Pflegekinder oder Enkelkinder berücksichtig. Das Kindergeld muss schriftlich bei der Familienkasse beantragt werden. Ein Anspruch auf Kindergeld besteht von der Geburt des Kindes bis zum Alter von 18 Jahren, absolviert das Kind eine Schul- oder Berufsausbildung oder ein Studium, wird das Kindergeld jedoch bis zum vollendeten 25. Lebensjahr gezahlt. Macht das Kind ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder leistet es einen anderen Dienst im Ausland (freiwilligen Zivildienst im Ausland) wird das Kindergeld ebenfalls weitergezahlt, wenn die Einkünfte und Bezüge des Kindes den Betrag von 7.834 Euro (2009) bzw. 8004 Euro (2010) nicht übersteigen. Gleiches gilt für den Au-Pair-Dienst eines Kindes, wenn dieser Aufenthalt mit einer Berufsausbildung vergleichbar ist – dies ist der Fall, wenn der Sohn oder die Tochter einen Sprachkurs besucht, der mindestens 10 Stunden in der Woche umfasst. Bei einer Scheidung steht das Kindergeld dem Elternteil zu, welches das Kind aufgenommen hat. Teilen sich die Eltern die Unterbringung des Kindes, erhält das Elternteil die Zahlung, welches schon vor der Scheidung das Kindergeld ausgezahlt bekam. Auch Deutsche, die im Ausland leben, können Kindergeld beantragen, wenn sie in Deutschland einkommenssteuerpflichtig sind. Sind sie das nicht, gilt das Kindergeldrecht des Beschäftigungsstaates (durch bilaterale Abkommen bildet die Schweiz hier eine Ausnahme). Nicht-EU-Bürger, die in Deutschland leben, können dann Kindergeld beantragen, wenn sie im Besitz einer Niederlassungserlaubnis oder einer bestimmten Form einer Aufenthaltserlaubnis sind.]]>

Jahresgehalt

Das Jahresgehalt schließt alle Zahlungen ein, die ein Arbeitnehmer im Laufe eines Jahres erhalten hat. Neben dem Monatslohn gehören zum Jahresgehalt auch Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder andere Zahlungen. Anhand dieser Gesamtsumme wird die zu zahlende Einkommenssteuer errechnet. Dazu muss dem Finanzamt eine Steuererklärung vorliegen. Stellt sich heraus, dass der Steuerzahler zu viele Steuern an das Finanzamt abgeführt hat, erhält er diese zurück. Wurden hingegen zu wenig Steuern gezahlt, müssen diese nachgezahlt werden. Das Jahresgehalt hat ebenfalls Auswirkungen auf die Krankenversicherung. Durch das Gehalt wird festgestellt, ob eine bestimmte Bemessungsgrenze für Beiträge überschritten wird und so z.B. von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung gewechselt werden kann.]]>