Zahlungsunfähigkeit

Zahlungsunfähigkeit ist eine andere Bezeichnung für Bankrott. Zahlungsunfähigkeit kann sowohl eine Privatperson, ein Unternehmen oder einen Staat treffen. Eine zahlungsunfähige natürliche oder rechtliche Person kann laufende Kosten, Rechnungen über eigene Einnahmen und eigenes Kapital nicht mehr bezahlen und in der Regel auch keinen Kredit (mehr) aufnehmen. Droht jemandem die Zahlungsunfähigkeit kann bzw. muss die Person Insolvenz anmelden, dessen Ziel die Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit ist. Bei der Abwendung einer Insolvenz durch rettende Maßnahmen bzw. Einigungen mit den Gläubigern oder der Abwicklung der Insolvenz hilft ein Insolvenzverwalter. Ein Insolvenzverfahren endet in der Regel damit, dass die Ansprüche der Gläubiger eingelöst wurden und eine Restschuldbefreiung vereinbart wird. ]]>

Schuldenberatung

Schuldenberatung oder auch Schuldnerberatung bezeichnet Hilfe für Menschen mit Schulden. Sie ist Teil der Sozialberatung. Das Ziel der Schuldenberatung ist es zunächst, die elementaren Lebensbedürfnisse des Schuldners abzusichern. Langfristig wird eine umfassende Schuldenregulierung angestrebt. Im Fall der Verbraucherinsolvenz ist die Schuldenberatung Pflicht. Bevor die Privatinsolvenz gerichtlich beantragt werden kann, muss der Versuch einer außergerichtlichen Einigung vorgenommen werden. Erst wenn dieser Versuch scheitert und keine Schuldenregulierung vereinbart werden kann, kann der Schuldner einen Antrag auf Insolvenz beim Gericht stellen. Für diesen Antrag benötigt er einen Anwaltsbescheid oder eine Bescheinigung von einer Schuldenberatungsstelle. ]]>

Schulden

Schulden bezeichnen die Verbindlichkeiten einer Privatperson, eines Unternehmens oder eines Staates. Eine Überschuldung tritt ein, wenn die Schulden höher sind als das Vermögen des Schuldners. Ist eine Privatperson überschuldet, besteht die Möglichkeit, eine Privatinsolvenz anzumelden. Um die Privatinsolvenz zu vermeiden, kann eine außergerichtliche Schuldenregulierung angestrebt werden. Für überschuldetet Privatpersonen bieten Anwälte oder Schuldnerberatungen Hilfen an. Ist ein Unternehmen überschuldet, meldet es in vielen Fällen ebenfalls Insolvenz an. Häufig hat dies Entlassungen, Betriebsschließungen oder Übernahmen zur Folge. ]]>

Privatinsolvenz

Privatinsolvenz ist auch unter den Bezeichnungen Verbraucherinsolvenzverfahren, Privatinsolvenzverfahren oder Privatkonkurs bekannt. Privatinsolvenz ist ein vereinfachtes Insolvenzverfahren zur Abwicklung der Insolvenz und damit der Zahlungsunfähigkeit einer Privatperson (auch Selbständige und Kleingewerbetreibende sind in dieser Bezeichnung mit eingeschlossen). Eine Privatinsolvenz wird also von Personen beantragt, die überschuldet sind und die Forderungen ihrer Gläubiger nicht mehr erfüllen können. Das Verfahren einer Privatinsolvenz besteht aus verschiedenen Schritten: Zunächst muss ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit dem Gläubiger angestrebt werden. Ist dieser erfolgreich, entfallen alle weiteren Verfahrensschritte. Ist er es nicht, kann der Schuldner beim Insolvenzgericht das Privatinsolvenzverfahren schriftlich beantragen. Vorzulegen sind dabei der Nachweis über das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs, Informationen zur Restschuldbefreiung, ein Vermögensverzeichnis, eine Übersicht über die Gläubiger, die Gläubiger-Forderungen sowie ein Schuldenbereinigungsplan. Jetzt prüft das Gericht, ob die Durchführung eines gerichtlichen Schuldenbereinigungsplans erfolgreich sein kann. Als nächster Schritt kommt dann das vereinfachte Insolvenzverfahren zum Tragen. Hier wird das pfändbare Vermögen des Schuldners verwertet und die Erlöse an die Gläubiger ausgezahlt. Meist zielt das Privatinsolvenzverfahren auf eine Restschuldbefreiung, die sechs Jahre nach der Privatinsolvenz eintritt. Trotz dieser Befreiung gilt der ehemalige Schuldner durch einen Schufa-Eintrag weiterhin als nicht kreditwürdig. Beratungsstellen für Privatinsolvenzverfahren sind neben Rechtsanwaltskanzleien auch durch Kommunen oder Wohlfahrtsverbände getragene Schuldnerberatungsstellen.]]>

Pensionszusage

Mit einer Pensionszusage erfolgt eine Zusage auf betriebliche Versorgungsbezüge nach Ablauf der aktiven Dienstzeit. Die Pensionszusage ist ein Ruhestandsmodell. Die Beiträge werden nicht, wie sonst üblich, in eine Versicherung eingezahlt, sondern verbleiben im Unternehmen, das die Beträge auch nutzen kann, um seine Liquidität nachzuweisen. Damit die Pensionszusage und damit die Altersvorsorge auch für den Fall gesichert ist, dass das Unternehmen Insolvenz anmelden muss, werden die Beiträge über einen Pensionssicherungsverein gesichert. Wird ein Unternehmen verkauft, wird dem Arbeitnehmer die Übernahme seiner Pensionszusage mit einer Abfindung attraktiv gestaltet. Wird ein Ablösebetrag gezahlt, um sich von einer Zusage zu entbinden, unterliegt der Ablösebetrag einem ermäßigtem Steuersatz für den Arbeitnehmer. Sind in eine Pensionszusage umsatzabhängige Tantiemen eingeflossen, führt dies zu einer verdeckten Gewinnausschüttung. Eine Pensionszusage gilt dann als Gewinnausschüttung, wenn ein Gesellschafter-Geschäftsführer sie vor Ablauf der Probezeit erhält oder bei einer Unternehmensneugründung (noch) keine Erkenntnisse über Ertragsaussichten vorliegen. Wird eine Pensionszusage erteilt, kann der Arbeitnehmer dafür auch eine Pensionsrückstellung bilden. ]]>