Pensionszusage

Mit einer Pensionszusage erfolgt eine Zusage auf betriebliche Versorgungsbezüge nach Ablauf der aktiven Dienstzeit. Die Pensionszusage ist ein Ruhestandsmodell. Die Beiträge werden nicht, wie sonst üblich, in eine Versicherung eingezahlt, sondern verbleiben im Unternehmen, das die Beträge auch nutzen kann, um seine Liquidität nachzuweisen. Damit die Pensionszusage und damit die Altersvorsorge auch für den Fall gesichert ist, dass das Unternehmen Insolvenz anmelden muss, werden die Beiträge über einen Pensionssicherungsverein gesichert. Wird ein Unternehmen verkauft, wird dem Arbeitnehmer die Übernahme seiner Pensionszusage mit einer Abfindung attraktiv gestaltet. Wird ein Ablösebetrag gezahlt, um sich von einer Zusage zu entbinden, unterliegt der Ablösebetrag einem ermäßigtem Steuersatz für den Arbeitnehmer. Sind in eine Pensionszusage umsatzabhängige Tantiemen eingeflossen, führt dies zu einer verdeckten Gewinnausschüttung. Eine Pensionszusage gilt dann als Gewinnausschüttung, wenn ein Gesellschafter-Geschäftsführer sie vor Ablauf der Probezeit erhält oder bei einer Unternehmensneugründung (noch) keine Erkenntnisse über Ertragsaussichten vorliegen. Wird eine Pensionszusage erteilt, kann der Arbeitnehmer dafür auch eine Pensionsrückstellung bilden. ]]>

Liquidität

Liquidität bedeutet die Fähigkeit, fällige Verbindlichkeiten fristgerecht begleichen, also bezahlen zu können. Liquidität liegt dann vor, wenn die Zahlungssicherheit eines Unternehmens für mindestens einen Monat sicher ist. Auch Privatpersonen müssen mitunter Liquidität nachweisen, z.B. dann, wenn sie einen Kredit bei einer Bank aufnehmen wollen. Um Zahlungsverpflichtungen fristgerecht nachkommen zu können, müssen auch Banken liquide sein. Liquidität kann zum einen durch Kassenbestände, zum anderen aber auch durch Guthaben auf Konten, Schecks und Wertpapieren nachgewiesen werden. Auch Anlagegüter können als liquidierbar eingestuft werden, je nachdem wie schnell sie sich in Geld umwandeln lassen. ]]>

Kapitalanlage

Der Begriff Kapitalanlage ist ein Synonym für Geldanlage. Ein bestimmter Betrag wird mit dem Ziel investiert, einen Zuwachs an Wert zu erhalten. Eine Kapitalanlage kann durch eine Privatinvestition, den Erwerb von Sparprodukten bei einer Bank erfolgen oder durch den Erwerb von Aktien oder Obligationen am Kapitalmarkt. Es gibt zahlreiche Formen von Kapitalanalagen, so z.B. Bargeld, Gold, Schatzbriefe, Aktien, Immobilien, Pfandbriefe oder ethische Geldanlagen. Bei einer Kapitalanlage verzichtet der Anleger für eine bestimmte Zeit auf sein Kapital und stellt es für den Konsum nicht mehr zur Verfügung. Durch den unmittelbaren Verzicht auf sein Kapital wird der Anleger durch Renditen, in Form von Zinsen, vom Kapitalnehmer entschädigt. Die unterschiedlichen Formen der Kapitalanlage führen auch zu verschieden hohen Renditen – je nachdem wie langfristig und risikoreiche eine Anlage ist. Doch nicht nur einer hohe Rendite, sondern auch eine hohe Sicherheit oder Liquidität können Ziele von Kapitalanlagen sein. Strebt der Anleger eine hohe Sicherheit an, sollen Wertschwankungen und Verlustwahrscheinlichkeiten möglichst gering gehalten werden. Geht es dem Anleger um Liquidität, soll die Kapitalanlage sehr schnell wieder verkauft, d.h. zu Geld gemacht werden. ]]>

Insolvenz

Insolvenz ist Zahlungsunfähigkeit (Bankrott), drohende Zahlungsunfähigkeit (Liquidität) oder Überschuldung und kann sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen betreffen. Bei einer Insolvenz kann die Person oder das Unternehmen seinen Zahlungsverpflichtungen bei Fälligkeit nicht mehr nachkommen. Als Folge wird ein Insolvenzverfahren eröffnet bei dem das aktuelle Schuldnervermögen beschlagnahmt wird und die Rechte des Schuldners auf den Insolvenzverwalter übergehen. Auch Steueransprüche können nur noch entsprechend den Bestimmungen der Insolvenzordnung geltend gemacht werden. Ziel dieses Verfahren ist entweder die Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit oder die Abwicklung der Situation durch Restschulbefreiung, so dass die noch offenen Ansprüche der Gläubiger gegenüber dem Schuldner verfallen. Gründe für Insolvenzen können unterschiedlich sein. Privatpersonen werden häufig in Folge von Überschuldungen insolvent (Verbraucherinsolvenz). Unternehmen können durch interne oder externe Faktoren in eine Insolvenz fallen (Firmeninsolvenz). Intern kann es sich z.B. um Managementfehler handeln, die schließlich dazu führen, dass die Firma die laufenden Kosten nicht mehr begleichen kann, d.h. z.B. ihre Mitarbeiter nicht mehr entlohnen oder Lieferantenrechnungen nicht mehr zahlen. Externe Gründe für eine Firmeninsolvenz sind z.B. der Preisverfall entsprechender Waren oder Absatzschwierigkeiten. ]]>

L – Leiharbeit, Liquidität, Lohn, Lohnbuchhaltung, Lohnfortzahlung, Lohnnebenkosten – Gehalts-Lexikon

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