Kapitalanlage

Der Begriff Kapitalanlage ist ein Synonym für Geldanlage. Ein bestimmter Betrag wird mit dem Ziel investiert, einen Zuwachs an Wert zu erhalten. Eine Kapitalanlage kann durch eine Privatinvestition, den Erwerb von Sparprodukten bei einer Bank erfolgen oder durch den Erwerb von Aktien oder Obligationen am Kapitalmarkt. Es gibt zahlreiche Formen von Kapitalanalagen, so z.B. Bargeld, Gold, Schatzbriefe, Aktien, Immobilien, Pfandbriefe oder ethische Geldanlagen. Bei einer Kapitalanlage verzichtet der Anleger für eine bestimmte Zeit auf sein Kapital und stellt es für den Konsum nicht mehr zur Verfügung. Durch den unmittelbaren Verzicht auf sein Kapital wird der Anleger durch Renditen, in Form von Zinsen, vom Kapitalnehmer entschädigt. Die unterschiedlichen Formen der Kapitalanlage führen auch zu verschieden hohen Renditen – je nachdem wie langfristig und risikoreiche eine Anlage ist. Doch nicht nur einer hohe Rendite, sondern auch eine hohe Sicherheit oder Liquidität können Ziele von Kapitalanlagen sein. Strebt der Anleger eine hohe Sicherheit an, sollen Wertschwankungen und Verlustwahrscheinlichkeiten möglichst gering gehalten werden. Geht es dem Anleger um Liquidität, soll die Kapitalanlage sehr schnell wieder verkauft, d.h. zu Geld gemacht werden. ]]>

Freistellungsauftrag

Freistellungsauftrag – Privatkunden, die ihr Geld auf dem Kapitalmarkt anlegen und beispielweise von Zinsen, dem Verkauf von Wertpapieren, Gewinnen aus Aktienfonds oder Dividenden profitieren, müssen Abgaben auf die Kapitaleinkünfte entrichten. Dies ist seit dem 01.01.2009 über die Abgeltungssteuer gesetzlich geregelt. Als so genannte Quellensteuer leitet das Kreditinstitut die Abgaben direkt an das Finanzamt weiter. Bis zur Höhe des Sparerfreibetrags kann sich der Anleger diese Beträge im Rahmen der Einkommensteuererklärung zurück erstatten. Dies kann umgangen werden, indem der Steuerpflichtige sein Kreditinstitut anweist, anfallende Zinseinnahmen von der Abgeltungssteuer freizustellen. In diesem Zusammenhang spricht man vom Freistellungsauftrag für Kapitalerträge, kurz FSA. So bleiben die Zinseinkünfte bzw. Kapitalerträge, die unter dem Sparerpauschalbetrag liegen, steuerfrei. Der Sparerfreibetrag richtet sich nach dem Familienstand und liegt für Ledige bei 801 Euro und für zusammen veranlagte Ehegatten bei 1602 Euro. Wenn der Anleger an verschiedenen Kreditinstituten einen Freistellungsauftrag erteilt hat, muss er auf die korrekte Aufteilung achten. Auch durch seine Unterschrift versichert er, dass der Höchstbetrag in der Summe der einzelnen Aufträge nicht überschritten wird. ]]>

Abgeltungssteuer

Abgeltungssteuer bezeichnet die Abgaben, die ab dem 01.01.2009 für Kapitaleinkünfte entrichtet werden müssen.

Betroffen sind also diejenigen, die ihr Geld auf dem Kapitalmarkt anlegen und beispielweise von Zinsen, dem Verkauf von Wertpapieren, Gewinnen aus Fonds oder Dividenden profitieren. Neu ist, dass für die Abgeltungssteuer unabhängig vom persönlichen Steuersatz ein einheitlicher Steuersatz von 25% erhoben wird. Inklusive Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag ist demnach mit einem Satz von etwa 28% zu rechnen.

Die Abgeltungssteuer zählt zu den so genannten Quellensteuern. Dies bedeutet, dass die Kreditinstitute die Abgaben direkt an das Finanzamt weiter leiten.

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