Einkommensteuer

Die Einkommensteuer wird auf das gesamte Einkommen erhoben. Zu dem zu versteuernden Einkommen zählen neben dem Lohn und Gehalt inklusive Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld, auch Einkünfte aus Kapitalanlagen, Vermietung und Verpachtung in Bezug auf ein Kalenderjahr. Daraus ergibt sich, dass die Einkommensteuer die Lohnsteuer, die Kapitalertragssteuer (umgangssprachlich der so genannte Zinsabschlag), die Aufsichtsratssteuer und die Bauabzugssteuer zusammen. Sie zählen zu den Quellensteuern, da die Steuern direkt an der Quelle abgezogen werden. Die Einkommensteuer, kurz ESt, basiert juristisch auf dem Einkommensteuergesetz (EStG) sowie der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV). Für den Staat bedeutet die Einkommensteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen.]]>

Abgeltungssteuer

Abgeltungssteuer bezeichnet die Abgaben, die ab dem 01.01.2009 für Kapitaleinkünfte entrichtet werden müssen.

Betroffen sind also diejenigen, die ihr Geld auf dem Kapitalmarkt anlegen und beispielweise von Zinsen, dem Verkauf von Wertpapieren, Gewinnen aus Fonds oder Dividenden profitieren. Neu ist, dass für die Abgeltungssteuer unabhängig vom persönlichen Steuersatz ein einheitlicher Steuersatz von 25% erhoben wird. Inklusive Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag ist demnach mit einem Satz von etwa 28% zu rechnen.

Die Abgeltungssteuer zählt zu den so genannten Quellensteuern. Dies bedeutet, dass die Kreditinstitute die Abgaben direkt an das Finanzamt weiter leiten.

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