Steuervorauszahlung

Zumeist werden Steuern erst am Jahresende festgesetzt. Allerdings müssen im Laufe des Jahres bereits Steuervorauszahlungen geleistet werden. Sie werden in der Regel vierteljährlich fällig und richten sich in ihrer Höhe nach dem Einkommen des Steuerpflichtigen. Sie sind eine Abschlagszahlung auf die voraussichtliche Steuerschuld. Veranlagungssteuern sind die Einkommenssteuer, die Körperschafts-, Gewerbe und Umsatzsteuer. Grund dafür, dass bereits im Laufe des Jahres Steuern erhoben werden, ist zum einen, dass dem Staat dadurch ein regelmäßiger Geldfluss garantiert ist. Zum anderen soll verhindert werden, dass der Steuerpflichtige am Ende des Jahres oder im Folgejahr extrem hohe Steuernachzahlungen leisten muss. Die Einkommensteuervorauszahlung wird am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember eines Jahres fällig. Die Höhe ergibt sich jeweils aus der Jahressteuerschuld des Vorjahres. Allerdings werden z.B. keine Sonderausgaben, besondere Belastungen oder Einkünfte aus Vermietungen berücksichtigt. Dies alles wird erst in der Steuererklärung angeführt und im Anschluss der korrekte Steuersatz des Einzelnen durch das Finanzamt ermittelt. Ändert sich das Einkommen innerhalb eines Jahres, können sich auch die Einkommensvorauszahlungen ändern. Besondere Formen der Einkommenssteuer, die ebenfalls der Steuervorauszahlung unterliegen, sind die Lohnsteuer und die Kapitalertragssteuer. Beide werden einbehalten, entweder vom Arbeitgeber oder vom Kreditinstitut und direkt an die Finanzbehörden abgeführt. Bei der Vorauszahlung für die Körperschaftssteuer gelten in etwa die gleichen Regelungen wie für die Einkommenssteuervorauszahlung. Die Gewerbesteuervorauszahlung muss am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und am 15. November entrichtet werden. Ihre Höhe beträgt ein Viertel der im Vorjahr gültigen Steuer. Die Umsatzsteuervorauszahlung unterscheidet sich von den anderen Formen der Steuervorauszahlung. Sie muss grundsätzlich von den Unternehmen selber errechnet und mit einer Umsatzsteuervoranmeldung erklärt und entrichtet werden. Steuervorauszahlungen werden unter Vorbehalt festgesetzt, so dass sie jederzeit änderbar sind. Durch die Steuererklärung des Steuerpflichtigen prüft das Finanzamt die tatsächliche Steuerschuld eines Einzelnen. Liegt die errechnete Steuerschuld unter dem Gesamtbetrag der Steuervorauszahlungen, erstattet das Finanzamt den Differenzbetrag zurück. Liegt der Steuersatz dagegen über den bereits geleisteten Vorauszahlungen, muss der Steuerpflichtige Nachzahlungen vornehmen. ]]>

Sparbuch

Neben dem Sparbrief ist auch das Sparbuch eine bekannte Form des Sparens. Ein Sparbuch dokumentiert die Geldbewegungen, Auszahlung, Einzahlung, Zinsen, eines Sparkontos. Sparbücher, die von Sparkassen ausgegeben werden, heißen meist Sparkassenbuch und sind entweder Namenssparbücher oder Überbringersparbücher. Namenssparbücher sind auf einen oder mehrere Personen eingetragen, die alle berechtigt sind, Geldbewegungen vorzunehmen. Ein Überbringersparbücher kann formlos an eine andere Person übergeben werden, die dann zu allen Geldbewegungen berechtigt ist. Die Verzinsung des Sparbuchs geschieht entweder jährlich oder bei Ablauf der Geldanlage. Also werden Zinsen entweder am Ende des Jahres als Gutschrift auf das Konto überwiesen oder bei der Schließung des Sparbuchkontos. Zinsen eines Sparbuchs unterliegen der Kapitalertragssteuer und müssen an das Finanzamt abgeführt werden. Liegt ein Freistellungsauftrag vor, entfällt diese Steuerpflicht. Der Zinssatz richtet sich nach einer Vereinbarung zwischen Kreditinstitut und Sparbuchinhaber oder ist variabel. Im Vergleich mit anderen Sparanlagen ist ein Sparbuch niedrig verzinst und erwirtschaftete keine außerordentlich hohen Gewinne für seinen Besitzer. Andererseits gelten Sparbücher als risikoarme Anlagen, denn Rückzahlung und Zinsen sind garantiert. Zudem kann sehr schnell auf das eingesparte Geld zurückgegriffen werden. Ein weiterer Vorteil ergibt sich daraus, dass der Sparer selber entscheiden kann, wann und wie viel Geld er auf das Sparbuch einzahlt, denn Einzahlungen müssen nicht regelmäßig oder in bestimmten Abständen erfolgen. ]]>

Sparbrief

Eine Form des Sparens ist der Sparbrief. Dabei handelt es sich um eine festverzinsliche Anlage, d.h. die Verzinsung des Sparbriefs ist für seine gesamte Laufzeit festgelegt. Sparbriefe haben eine Laufzeit zwischen einem Jahr und zehn Jahren. Ihre Zinsen werden entweder jährlich, bei Fälligkeit oder bei der Rückgabe des Sparbriefs ausgezahlt und sind steuerpflichtig. Es gibt drei verschiedene Formen des Sparbriefs: Den normalen Sparbrief, den abgezinsten Sparbrief und den Sparbrief mit jährlich steigendem Zins. Der normale Sparbrief wird zum Nennwert ausgegeben, seine Rückzahlung erfolgt zum aktuell gültigen Nennwert, seine Zinsen werden am Ende des Jahres vergütet und ausgezahlt. Sie unterliegen, wie alle Zinsen aus Sparbriefen, der Steuerpflicht. Beim abgezinsten Sparbrief unterscheiden sich Erwerbspreis und Nennwert, denn Zinsen und Zinseszinsen werden beim Kauf auf den Preis angerechnet. Dann gibt es noch den Sparbrief mit einer jährlichen Zinssteigerung. Er ähnelt dem Bundesschatzbrief und wird in der Regel für eine kurze Laufzeit erworben. Er kann, nach eine kurzen Kündigungsfrist, jederzeit zum Nennwert, einschließlich der aufgelaufenen Zinsen, eingelöst werden. Außerdem gibt es den Sparkassenbrief. Hier handelt es sich um einen Sparbrief, der von Sparkassen ausgegeben wird. Auch beim Sparkassenbrief ist die Verzinsung von vorneherein festgelegt und ändert sich während der gesamten Laufzeit nicht. Sparkassenbriefe können in der Regel nicht vor ihrem Auslaufen eingelöst werden. Kreditinstitute nutzen Sparbriefe als langfristige Refinanzierungsinstrumente. Wenn der Sparer über die Zinsen seines Sparbriefs verfügt, behält die Bank die Kapitalertragssteuer ein. Sie ist nicht fällig, wenn ein Freistellungsauftrag vorliegt. ]]>

Solidaritätszuschlag

Der Solidaritätszuschlag wurde 1991 eingeführt. Er wurde mit den Kosten der Wiedervereinigung, den Unterstützungsaufwendungen für die Länder der ehemaligen Sowjetunion sowie den Kosten und Folgekosten für den, zumeist als zweiten Golfkrieg bezeichneten Krieg im Nahen Osten (Operation Desert Storm) begründet. Der Solidaritätszuschlag ist ein Zuschlag zur Einkommensteuer, Kapitalertragssteuer oder Körperschaftssteuer. Zurzeit liegt der Solidaritätszuschlag bei 5,5 Prozent auf die entsprechende Steuer. Allerdings werden Kinderfreibeträge berücksichtigt. Außerdem verringert sich der Solidaritätszuschlag, wenn das Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt. In diesem Fall wird ein pauschaler Zuschlag von zwei Prozent berechnet. Die Rechtmäßigkeit des Solidaritätszuschlags wird seit einigen Jahren kontrovers diskutiert, einige Politiker wollen ihn abschaffen.]]>

Kapitalertragssteuer

Die Kapitalertragssteuer ist eine 1993 in Deutschland eingeführte Form der Einkommenssteuer und gilt, wird sie nicht als Abgeltungssteuer ausgestaltet, als eine Einkommensteuervorauszahlung. Das bedeutet, dass sie vom Schuldner der Zinserträge, entweder einer Bank, einer Kapitalgesellschaft oder einer Versicherung, direkt an das Finanzamt weitergeleitet wird. Der Kapitalertragssteuer unterliegen alle Kapitalerträge im Inland, so z.B. Dividende und Zinsen. Die gesetzliche Grundlage der Kapitalertragssteuer ist in Deutschland durch das Einkommensteuergesetz geregelt. Vor 2009 lag der Steuersatz beispielsweise für Dividenden bei 20 Prozent, für Gewinnausschüttungen aus stillen Beteiligungen bei 25 Prozent und für Zinsen aus Kapitalerträgen bei 30 Prozent. Außerdem wird der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent abgerechnet. Liegt ein Freistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung vor, wird die Kapitalertragssteuer nicht erhoben.]]>