Kinderfreibetrag

Bei der Veranlagung zur Einkommensteuer steht jedem Steuerpflichtigen mit Kind ein Kinderfreibetrag zu. Der Kinderfreibetrag liegt 2013 für je ein Elternteil und pro Kind bei 2.184 EUR, der Freibetrag für Ausbildungs-, Erziehungs- und Betreuungsbedarf liegt bei 1.320 EUR pro Kind und je Elternteil. Normalerweise wird die steuerliche Entlastung eines Einkommens für die Aufwendung des Unterhalts eines Kindes in Deutschland über das Kindergeld bewirkt. Der Kinderfreibetrag wird dann wirksam, wenn er sich bei der Ermittlung des zu versteuerndes Einkommens als günstiger erweist. Ob das Kindergeld oder Kinderfreibetrag zum Zuge kommt, basiert auf den Angaben in der Steuererklärung unter der „Anlage Kind“, die für jedes Kind einzeln auszufüllen sind. Während des laufenden Jahres wird das Kindergeld gezahlt. Bei der Einkommenssteuerberechnung kontrolliert das Finanzamt dann automatisch, ob sich für den Steuerzahler das Kindergeld tatsächlich als günstiger erweist oder doch der Kinderfreibetrag. Dazu unternimmt das Finanzamt eine Vergleichsrechnung: Erweist sich das Kindergeld als höher als die Steuerentlastung aus dem Abzug der Freibeträge, bleibt der Anspruch auf Kindergeld bestehen. Dies trifft auf die große Mehrheit der Fälle zu. Führt allerdings der Abzug des Freibetrags zu einer höheren Entlastung als das Kindergeld, wird der Kinderfreibetrag vom Einkommen abgezogen. Zu der fälligen Steuer wird außerdem das Kindergeld hinzugerechnet. Der Kinderfreibetrag rechnet sich insbesondere für Eltern mit höherem Einkommen, ab etwa 62.000 Euro. Anders als das Kindergeld, das an ein Elternteil geht, teilen sich die Eltern den Kinderfreibetrag. Im Gegensatz zur Einkommensteuer wird bei der Berechnung des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer in jedem Fall der Kinderfreibetrag berücksichtigt. Nicht berücksichtigt wird er bei der Ermittlung der Lohnsteuer. Der Kinderfreibetrag wird auch für Kinder gewährt, die nicht in Deutschland, sondern im Ausland leben. Rechnungsgrundlage ist hier eine Ländergruppeneinteilung, die die Verhältnisse im entsprechenden Staat widerspiegelt. 2009 lag der Kinderfreibetrag für jedes Elternteil bei 1.932 Euro, dazu gab es für jedes Kind einen Betrag von 2.160 Euro für den Ausbildungs- Betreuungs- und Ausbildungsbedarf.]]>

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