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Lohnsteuerklassen

Lohnsteuerklassen - Die Lohnsteuerklasse (Steuerklasse) wird auf der jeweiligen Lohnsteuerkarte des Arbeitnehmers eingetragen und bestimmt die Höhe des Lohnsteuerabzugs sowie des Solidaritätszuschlags und ggf. Kirchensteuer.

Entsprechend des Einkommensteuergesetzes wird der Arbeitnehmer einer der sechs Lohnsteuerklassen zugeteilt:

Lohnsteuerklasse I (1) – ggf. mit Zahl der Kinderfreibeträge
Einzutragen bei Arbeitnehmern, die:

  • ledig oder
  • verheiratet, jedoch im Ausland lebender Ehegatte oder
  • dauernd getrennt lebend oder
  • in eingetragener Lebenspartnerschaft oder
  • verwitwet oder
  • geschieden sind
  • und bei denen die Voraussetzungen der Lohnsteuerklassen III oder IV nicht erfüllt sind


Lohnsteuerklasse II
(2)
Einzutragen bei Arbeitnehmern, bei denen die Voraussetzungen für die Lohnsteuerklasse I vorliegen, jedoch:

  • alleinerziehend sind, d.h. mindestens ein Kind, aber keine weitere erwachsene Person in dem jeweiligen Wohnsitz angemeldet ist oder
  • verwitwet sind, mit mindestens einem Kind, ab dem Monat, der auf den Monat des Todes des Ehegatten folgt

Lohnsteuerklasse III (3)
Einzutragen bei verheirateten Arbeitnehmern, die:

  • nicht dauernd getrennt leben und
  • der Ehegatte des Arbeitnehmers keinen Arbeitslohn bezieht oder
  • der Ehegatte auf Antrag beider Ehegatten in die Steuerklasse V eingereiht ist

Einzutragen bei verwitweten Arbeitnehmern,

  • wenn beide Ehegatten zu Zeitpunkt des Todes unebeschränkt einkommenssteuerpflichtig waren und nicht dauernd getrennt lebten
  • für das Kalenderjahr, das dem Kalenderjahr folgt, in dem der Ehegatte verstorben ist

Einzutragen bei Arbeitnehmern:

  • wenn der Partner selbstständig ist

Lohnsteuerklasse IV (4)
Im Regelfall einzutragen bei verheirateten Arbeitnehmern

  • wenn beide Partner unbeschränkt lohnsteuerpflichtig sind und
  • nicht dauernd getrennt leben und
  • der Ehegatte des Arbeitnehmers ebenfalls Arbeitslohn bezieht
  • aber: dies gilt nicht, wenn für den Ehegatten eine Lohnsteuerkarte mit der Steuerklasse V ausgeschrieben wurde

Lohnsteuerklasse V (5)
Bei verheirateten Arbeitnehmern kann auf Antrag für einen Ehepartner eine Lohnsteuerkarte mit der Steuerklasse V ausgestellt werden, der Ehegatte wechselt dann in die Lohnsteuerklasse III.

Lohnsteuerklasse VI (6)
Einzutragen bei ledigen oder unverheirateten Arbeitnehmern, die einem weiteren Dienstverhältnis nachgehen und von mehreren Arbeitgebern Lohn beziehen.

  • Diese Steuerklasse zeichnet sich durch die höchsten Abgaben aus, die Steuerbelastung ist wesentlich höher als in den anderen Steuerklassen, da davon ausgegangen wird, dass die Einkünfte des ersten Beschäftigungsverhältnisses nicht bekannt sind.
  • Liegt in einem Beschäftigungsverhältnis keine Lohnsteuerkarte vor, beschäftigt sich der Arbeitgeber, die Lohnsteuer entsprechend dieser Steuerklasse einzubehalten.
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    5 Kommentare zu Lohnsteuerklassen

  1. Definition und Entwicklung des Bruttoeinkommens - Netto / Brutto sagte am 10.08.08 um 20:36

    […] mit dem gleichen Brutto lange nicht denselben Nettolohn bekommen müssen. Hierbei spielt die Steuerklasse, die Kirchensteuer, die Krankenversicherung und auch die Anzahl der Kinder eine wesentliche Rolle. […]

  2. Lohnsteuerklasse wechseln - Lohn & Gehalt sagte am 5.10.08 um 15:59

    […] das Ergebnis der Einkommenssteuererklärung am Jahresende Probe zu rechnen: • Die Kombination von Lohnsteuerklasse III und V zahlt sich für Ehepartner insbesondere dann […]

  3. Abgaben bei der Lohnabrechnung - Gehalt Tipps sagte am 6.05.09 um 23:10

    […] die höchsten Lohnsteuern. Verheiratete Arbeitnehmer können sich entscheiden, ob beide Partner in Lohnsteuerklasse 4 eingestuft werden, was sich anbietet, wenn beide in etwa gleich viel verdienen. Sind die […]

  4. Lohnsteuertabelle - Lohn & Gehalt sagte am 6.05.09 um 23:12

    […] Lohnsteuerklassen unterscheiden sich in der Höhe des Freibetrags. Dies ist der Betrag, der die […]

  5. Abgabenrechner - Wissen sagte am 29.05.09 um 09:15

    […] Durch die Eingabe von Eckdaten wie Familienstand, Bundesland und die Angabe der jeweiligen Lohnsteuerklasse erhalten Sie einen ersten Überblick über die anfallenden […]

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