Wehrdienst

Der Wehrdienst ist die Ausübung eines Dienstes beim Militär aufgrund gesetzlicher oder freiwilliger Verpflichtung. Im Fall gesetzlicher Verpflichtung besteht der Wehrdienst in Friedenszeiten aus dem langen Grundwehrdienst und den kürzeren Pflichtwehrübungen. Im Kriegsfall besteht ein unbefristeter Wehrdienst. Eine freiwillige Verpflichtung zum Wehrdienst können folgende Personen eingehen:

  • Soldaten auf Zeit
  • Berufssoldaten
  • Freiwillige, die einen Wehrdienst leisten
  • Einsatzreservisten
In Deutschland können Männer ab 18 Jahren zum Wehrdienst eingezogen werden. Grundlage dafür ist das Wehrpflichtgesetz. Dem Einzug zum Wehrdienst ist die Musterung vorgeschaltet. Alle jungen Männer bekommen einen Musterungsbescheid, der ihnen Termin und Ort ihrer Musterung mitteilt. Zu diesem Termin haben die Aufgeforderten zu erscheinen und werden ärztlich untersucht. Auf Grundlage dieser Untersuchung wird der individuelle Tauglichkeitsgrad festgestellt. Alle Männer haben bei der Musterung zudem die Möglichkeit, bereits mitzuteilen, dass sie den Wehrdienst verweigern und stattdessen Zivildienst ableisten möchten. Die Verweigerung muss allerdings auch schriftlich erfolgen. Hat jemand den Wehrdienst nicht verweigert, bekommt er nach der Musterung den Einberufungsbescheid, der darüber informiert, wo und wann der Wehrdienst abzuleisten ist. Der Wehrdienst umfasst verschiedene Leistungen:
  • Grundwehrdienst
  • Wehrübungen
  • Besondere Auslandsverwendungen
  • Freiwilligen Wehrdienst im Anschluss an den Grundwehrdienst
  • Hilfeleistungen im Staatsinneren
  • Unbefristeten Wehrdienst im Fall von Spannungen und Verteidigung
Seit Bestehen des Wehrdienstes in Deutschland hat sich die abzuleistende Zeit ständig verändert, zurzeit dauert der Grundwehrdienst neun Monate und kann auch in Monatsabschnitten absolviert werden. Der Grundwehrdienst besteht aus drei Phasen. Die erste dauert drei Monate und besteht aus der Allgemeinen Grundausbildung, die mit dem Gelöbnis der Wehrdienstleistenden endet. Die zweite Phase ist die Spezialgrundausbildung, z.B. zum Fallschirmjäger. Die dritte und letzte Phase umfasst die Vollausbildung, in welcher die Wehrpflichtigen unterschiedlichste Aufgaben wahrnehmen und nach ihren Fähigkeiten, z. B. Sprach- oder Computerkenntnisse, eingesetzt werden. Geld, Sachbezüge, besondere Zuwendungen wie das Entlassungsgeld und das Dienstgeld, was der Wehrpflichtige während seines Wehrdiensts erhält, gelten als steuerfreie Einnahmen. Auch Verdienstausfallentschädigungen sind von der Steuer befreit, diese Bezüge unterliegen jedoch dem Vornehalt der Progression. Weder das Kindergeld noch die Kinderfreibeträge werden während des Wehrdienstes gezahlt. Allerdings verlängert sich der Anspruch sowohl auf das Kindergeld als auch auf den Kinderfreibetrag um die Zeit der Wehrpflicht.]]>

Steuervorteile

Der Begriff Steuervorteil ist irreführend, denn er steht eigentlich nur für korrekte und umfassende steuerliche Angaben, die die Steuerlast eines Einzelnen reduzieren können. Da sich daraus aber tatsächlich Einsparungen ergeben können, können sie auch als Steuervorteile angesehen werden. Ehepaare können z.B. durch den Wechsel einer Lohnsteuerklasse ihre Steuerabgaben reduzieren, sie können zudem, genau wie alle anderen Steuerpflichtigen, Sonderausgaben, Spenden, Kinderfreibeträge, Werbungskosten oder besondere Belastungen steuerlich geltend machen. Viele Steuerpflichtige wissen nicht, welche Ausgaben alle auf die Steuerlast angerechnet werden können und welche Steuertricks bestehen, um die Steuerlast möglichst gering zu halten. Abhilfe verschafft hier die Nachfrage beim Steuerberater. ]]>

Steuerrechner

Das deutsche Steuerrecht ist umfassend, es gibt die Einkommensteuer, die Erbschaftssteuer, die Körperschaftssteuer, die Lohnsteuer, die Kirchensteuer, die Umsatzsteuer, die Stromsteuer, die Gewerbesteuer und andere Steuerarten. Die Mehrheit der Arbeitnehmer muss regelmäßig eine Einkommensteuererklärung an das Finanzamt geben. Bei ihrer Erstellung können Steuerberater zur Hilfe gezogen werden. Um Informationen über Steuerabgaben zu erhalten, helfen auch Steuerrechner, die im Internet kostenlos zur Verfügung stehen. Entsprechende Internetseiten können über Suchmaschinen gefunden werden. Um z.B. die Einkommensteuer zu errechnen, kann eine Arbeitnehmerin die genannten Steuerrechner zu Rate ziehen. Dazu müssen verschiedene Angaben in den online zur Verfügung stehenden Rechner (Lohn- & Gehaltsrechner) eingegeben werden, u.a. die Höhe des Bruttoentgelts, Angaben über sonstige Einkünfte, eine evtl. Kirchenzugehörigkeit, die Anzahl der Kinder und die Anzahl der Kinderfreibeträge. Je nach Steuerrechner werden auch andere Informationen abgefragt. Nicht nur bei der Errechnung der Einkommenssteuer, sondern auch bei der Errechnung der Mehrwertsteuer bzw. Umsatzsteuer, bei der Errechnung Gewerbesteuer und bei Errechnung der Erbschaftssteuer sind Steuerrechner beliebt. Entsprechenden Funktionen finden sich auch in diesen Fällen kostenlos im Internet. ]]>

Steuerfreibetrag

Das deutsche Steuersystem sieht Steuerfreibeträge vor. Diese Steuerfreibeträge werden aus sozialen Gründen gewährt und weil sie das Steuersystem vereinfachen.Steuerfreibeträge richten sich an einem bestimmten Betrag bzw. einer bestimmten Grenze aus. Wird der Freibetrag überschritten, bedeutet das nicht, alle Einnahmen zu versteuern, sondern die Versteuerung bezieht sich auf den Teil, der den Freibetrag überschreitet. Ein wichtiger Steuerfreibetrag bezieht sich auf die Einkommenssteuer. Hier gibt es den Grundfreibetrag und den Sparer-Pauscherbetrag. Dieser bedeutet, dass Kapitalerträge erst dann besteuert werden, wenn sie einen Betrag von 801 Euro übersteigen. Der Grundfreibetrag bezeichnet den Betrag, bis zu dem keine Steuer erhoben wird. 2009 beträgt der Grundfreibetrag 7.843 Euro und ist Teil des Einkommenstarifs. Es gibt verschiedene Formen des Freibetrags, u.a. den Kinderfreibetrag, den Alleinerziehendenentlastungsbetrag, den Ausbildungsbetrag, den Freibetrag für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, den Rabattfreibetrag oder den Versorgungsfreibetrag. Wird ein Freibetrag vom Finanzamt anerkannt, wird er auf der Lohnsteuerkarte eingetragen und beim Bruttoentgelt des Arbeitsnehmers berücksichtigt. Dadurch erhöht sich der Nettolohn bzw. das Nettogehalt. Auch bei der Erbschaftssteuer können Steuerfreibeträge geltend gemacht werden. Hier gelten sachliche und persönliche Freibeträge. Sachliche Freibeträge gelten u.a. bei Hausrat. Bis zu einem Wert von 41.000 Euro ist Hausrat steuerfrei. Persönliche Freibeträge sind u.a. der Steuerfreibetrag von Ehepartnern und Lebenspartners bis zu 500.000 Euro, für Kinder 400.00 Euro, für Eltern und Großeltern 100.00 Euro. Unternehmen können ebenfalls Freibeträge geltend machen, bis zu einem Betrag von 225.000 Euro. Auch bei anderen Steuerarten gelten Freibeträge, z.B. bei der Gewerbesteuer. Eine Steuer auf Gewerbe wird erst erhoben, wenn der Gewerbeertrag 24.500 Euro übersteigt. ]]>

Steuerberechnung

Die Steuerberechnung erfolgt in Deutschland für jeden Steuerpflichtigen individuell und wird vom Finanzamt vorgenommen. Eine wichtige Steuer ist die Lohnsteuer. Sie wird vom Lohn oder Gehalt, also dem Arbeitsentgelt eines jeden Einzelnen, abgezogen. Von der Höhe der Lohnsteuer berechnen sich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag. Grundlage für die Steuerberechnung durch das Finanzamt ist die Steuererklärung, die jeder Steuerpflichtige jährlich abgeben muss. Bestimmte Ausgaben können dabei von der Steuer abgesetzt werden, u.a. Fahrtkosten, Aufwendungen für Arbeitsmittel, z.B. die Büroausstattung, Spenden, Beiträge für Gewerkschaften oder Parteien ebenso wie Kinderfreibeträge. Auch Kosten für die Pflege-, Unfall und Haftpflichtversicherung können bis zu einem gewissen Teil die Steuerlast eines jeden Einzelnen reduzieren. Um solche Steuerreduzierungen zu erreichen, müssen bei der Steuererklärung alle Angaben mit Belegen nachgewiesen werden. Da das Steuerrecht sehr kompliziert ist und das Erstellen einer Steuererklärung ebenfalls, können sich sowohl Privatleute als auch Unternehmen und Institutionen Hilfe beim Steuerberater holen. ]]>