Steuervorteile

Der Begriff Steuervorteil ist irreführend, denn er steht eigentlich nur für korrekte und umfassende steuerliche Angaben, die die Steuerlast eines Einzelnen reduzieren können. Da sich daraus aber tatsächlich Einsparungen ergeben können, können sie auch als Steuervorteile angesehen werden. Ehepaare können z.B. durch den Wechsel einer Lohnsteuerklasse ihre Steuerabgaben reduzieren, sie können zudem, genau wie alle anderen Steuerpflichtigen, Sonderausgaben, Spenden, Kinderfreibeträge, Werbungskosten oder besondere Belastungen steuerlich geltend machen. Viele Steuerpflichtige wissen nicht, welche Ausgaben alle auf die Steuerlast angerechnet werden können und welche Steuertricks bestehen, um die Steuerlast möglichst gering zu halten. Abhilfe verschafft hier die Nachfrage beim Steuerberater. ]]>

Steuertricks

Das deutsche Steuerrecht ist umfassend und daher mitunter schwierig zu verstehen. Viele Arbeitnehmer kennen nicht alle Möglichkeiten, auf ganz legalem Weg Steuern zu sparen. Steuertricks haben nicht immer etwas mit Steuerhinterziehung zu tun, sondern schöpfen einfach alle Möglichkeiten aus, Ausgaben steuerlich gelten zu machen. Sehr viele Arbeitnehmer wissen z.B. nicht, dass die Entfernungspauschale nicht nur für die Nutzung des Autos gilt, sondern ebenso, wenn der Arbeitnehmer den Weg zwischen Arbeits- und Wohnort mit dem Fahrrad zurücklegt. Nutzt jemand sein Arbeitszimmer zu Hause zu mehr als 50 Prozent für berufliche Zwecke, können auch hier Steuern gespart werden, denn man kann sowohl die Arbeitszimmereinrichtung und Fachliteratur als auch Kosten für Heizung, Wasser, Strom, Müllabfuhr oder Schornsteinfeger anteilig von der Steuer absetzen. Gleiches gilt für Bewerbungskosten, die im Jahr angefallen sind, unabhängig davon, ob eine Bewerbung erfolgreich war oder nicht. Wichtig ist, dass bei der Abgabe der Steuererklärung alle Angaben mit Belegen nachgewiesen werden. Ist man unsicher, ob bestimmte Ausgaben steuerlich gelten gemacht werden können, hilft der Steuerberater weiter. ]]>