Steuersatz

Sieht ein Steuertarif einen Prozentsatz vor, handelt es sich um den Steuersatz. Beispiele sind die normale und ermäßigte Umsatzsteuer sowie der Solidaritätszuschlag. Die normale Umsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuer beträgt 19 Prozent, die ermäßigte sieben Prozent. Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 Prozent. Im Gegensatz dazu unterliegt die Einkommenssteuer keinem einheitlichen Steuersatz, sondern wird individuell für jeden Arbeitnehmer ermittelt. Sie richtet sich nach der Höhe des Bruttoeinkommens, der Kinderanzahl und dem Familienstand. Freibeträge, Sonderausgaben, Werbungskosten und andere Ausgaben können steuerlich geltend gemacht werden und bestimmen ebenso die Höhe der individuellen Steuerlast. Der Grundfreibetrag und die Progressionsstufen sind Grundlage bei der Errechnung des Steuersatzes. Der Grundfreibetrag gilt bis zu einem Einkommen von 7.843 Euro. Erst wenn das Einkommen den Betrag von 7.843 Euro im Jahr überschreitet, unterliegt das Einkommen der Steuerpflicht. Liegt das Einkommen darunter, ist es von der Einkommenssteuer befreit. Einkünfte, die den Grundfreibetrag übersteigen, unterliegen der Steuerpflicht. Diese setzt sich aus Progressionsstufen zusammen. Dies bedeutet, dass sich die Steuerlast nach der Höhe des individuellen Bruttolohns richtet. Der niedrigste Steuersatz beträgt 15 Prozent, der höchste 45 Prozent. Dies ist der Spitzensteuersatz, der ab einem Einkommen von 250.400 Euro bei Ledigen und 500.800 Euro bei Verheirateten fällig wird. ]]>

Steuerfreibetrag

Das deutsche Steuersystem sieht Steuerfreibeträge vor. Diese Steuerfreibeträge werden aus sozialen Gründen gewährt und weil sie das Steuersystem vereinfachen.Steuerfreibeträge richten sich an einem bestimmten Betrag bzw. einer bestimmten Grenze aus. Wird der Freibetrag überschritten, bedeutet das nicht, alle Einnahmen zu versteuern, sondern die Versteuerung bezieht sich auf den Teil, der den Freibetrag überschreitet. Ein wichtiger Steuerfreibetrag bezieht sich auf die Einkommenssteuer. Hier gibt es den Grundfreibetrag und den Sparer-Pauscherbetrag. Dieser bedeutet, dass Kapitalerträge erst dann besteuert werden, wenn sie einen Betrag von 801 Euro übersteigen. Der Grundfreibetrag bezeichnet den Betrag, bis zu dem keine Steuer erhoben wird. 2009 beträgt der Grundfreibetrag 7.843 Euro und ist Teil des Einkommenstarifs. Es gibt verschiedene Formen des Freibetrags, u.a. den Kinderfreibetrag, den Alleinerziehendenentlastungsbetrag, den Ausbildungsbetrag, den Freibetrag für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, den Rabattfreibetrag oder den Versorgungsfreibetrag. Wird ein Freibetrag vom Finanzamt anerkannt, wird er auf der Lohnsteuerkarte eingetragen und beim Bruttoentgelt des Arbeitsnehmers berücksichtigt. Dadurch erhöht sich der Nettolohn bzw. das Nettogehalt. Auch bei der Erbschaftssteuer können Steuerfreibeträge geltend gemacht werden. Hier gelten sachliche und persönliche Freibeträge. Sachliche Freibeträge gelten u.a. bei Hausrat. Bis zu einem Wert von 41.000 Euro ist Hausrat steuerfrei. Persönliche Freibeträge sind u.a. der Steuerfreibetrag von Ehepartnern und Lebenspartners bis zu 500.000 Euro, für Kinder 400.00 Euro, für Eltern und Großeltern 100.00 Euro. Unternehmen können ebenfalls Freibeträge geltend machen, bis zu einem Betrag von 225.000 Euro. Auch bei anderen Steuerarten gelten Freibeträge, z.B. bei der Gewerbesteuer. Eine Steuer auf Gewerbe wird erst erhoben, wenn der Gewerbeertrag 24.500 Euro übersteigt. ]]>

Maximaler Steuersatz

Muss ein Steuerzahler 45 Prozent seines Bruttoeinkommens an das Finanzamt abführen, spricht man vom maximalen Steuersatz. Damit entspricht der maximale Steuersatz dem Einkommenssteuertarif IV. Der maximale Steuersatz gilt seit 2007 und wird auch als Reichensteuer bezeichnet.

 

Insgesamt gibt es in Deutschland vier Einkommenstarifzonen.

  • Die erste ist die so genannte Nullzone: Ist das zu versteuernde Einkommen nicht höher als 7.834 Euro (ab 2010: 8.004 Euro) gilt der Grundfreibetrag und es fällt keine Einkommensteuer an.
  • Übersteigt das Einkommen die Grenze der ersten Tarifzone, tritt die zweite in Kraft. Hier gilt ein Grenzsteuersatz von 14 Prozent und steigt ab einem Einkommen von 13.140 Euro auf 24 Prozent an.
  • Die dritte Steuertarifzone gilt ab einem Einkommen von 52.552 Euro. Hier tritt ein konstanter Steuersatz von 42 Prozent in Kraft, d.h. von jedem verdienten Euro werden 0,42 Cent einbehalten.
  • Die vierte und letzte Steuertarifgruppe beinhaltet den maximalen Steuersatz. Er gilt ab einem steuerpflichtigen Einkommen von 250.401 Euro für Ledige bzw. 500.802 Euro für Verheiratete.
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Lohnsteuer

Die Lohnsteuer wird auf Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, also Lohn und Gehalt jeweils in Brutto, erhoben. Sie ist keine eigene Steuerart, sondern eine besondere Erhebung der Einkommensteuer. Errechnet wird die Lohnsteuer unter Bezugnahme auf die Höhe des Arbeitsentgelts und die persönlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen, die sich in einer der sechs Lohnsteuerklassen widerspiegeln. Unter Umständen werden bei der Lohnsteuererrechnung auch bestimmte Freibeträge berücksichtigt, z.B. der Grundfreibetrag oder ein Arbeitnehmerpauschalbetrag. Grundsätzlich wird die Lohnsteuer erst bei einer gewissen Einkommenshöhe erhoben. Errechnet werden kann sie durch die Lohnsteuertabelle. Nicht der Arbeitnehmer, sondern, genau wie bei Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag, der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Lohnsteuer bei den zuständigen Stellen anzumelden. Der Arbeitgeber behält die Lohnsteuer ein und führt sie an das Finanzamt ab. Bei der jährlichen Einkommenssteuerveranlagung wird die bereits gezahlte Lohnsteuer mit der vom Finanzamt errechneten Steuerschuld verrechnet. Kann der Arbeitnehmer bestimmte Ausgaben, z.B. Werbungskosten oder Sonderausgaben, geltend machen, wird ihm häufig ein Teil der Lohnsteuer zurückgezahlt. ]]>

Grundfreibetrag

Jeder Arbeitnehmer muss sein Einkommen sowie Kapitalerträge versteuern. Damit jedoch das Existenzminimum gesichert ist, wurde der so genannte Grundfreibetrag eingeführt. Bis zur Höhe des Grundfreibetrags bleibt das Einkommen steuerfrei. Erst wenn die Grenze des Grundfreibetrags überschritten wird, muss der Arbeitnehmer Einkommensteuer zahlen. Mit dem Überschreiten wird das gesamte Einkommen entsprechend der eingetragenen Steuerklasse einkommensteuerpflichtig. Dabei spielt es keine Rollen, um welchen Betrag der Grundfreibetrag überschritten wird. Arbeitnehmer, dessen jährliches Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt, können beim zuständigen Finanzamt die so genannte Nichtveranlagungsbescheinigung erhalten. Derzeit liegt der Grundfreibetrag für ledige Arbeitnehmer jährlich bei 7.664 Euro, bzw. der entsprechend doppelte Satz von 15.328 Euro für Ehepaare. Die Höhe des Grundfreibetrags wird jährlich von der Bundesregierung an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten angepasst. Beachtet werden neben der Inflationsrate beispielsweise die Erhöhung der Mehrwertsteuer sowie andere Faktoren, die sich auf die Existenzsicherung auswirken. Bemessungsgrundlage der Berechnung ist der Mindestbedarf nach dem Sozialhilfesatz, der sich entsprechend des Regelsatzes für das Arbeitslosengeld II – auch bekannt als Hartz IV – nach den Wohn- und Heizkosten richtet. Der Grundfreibetrag steht grundsätzlich auch Kindern und Jugendlichen zu. Auch sie dürfen bis zur Höhe von 7.664 Euro jährlich ein steuerfreies Einkommen erwirtschaften. ]]>