Maximaler Steuersatz

Muss ein Steuerzahler 45 Prozent seines Bruttoeinkommens an das Finanzamt abführen, spricht man vom maximalen Steuersatz. Damit entspricht der maximale Steuersatz dem Einkommenssteuertarif IV. Der maximale Steuersatz gilt seit 2007 und wird auch als Reichensteuer bezeichnet.

 

Insgesamt gibt es in Deutschland vier Einkommenstarifzonen.

  • Die erste ist die so genannte Nullzone: Ist das zu versteuernde Einkommen nicht höher als 7.834 Euro (ab 2010: 8.004 Euro) gilt der Grundfreibetrag und es fällt keine Einkommensteuer an.
  • Übersteigt das Einkommen die Grenze der ersten Tarifzone, tritt die zweite in Kraft. Hier gilt ein Grenzsteuersatz von 14 Prozent und steigt ab einem Einkommen von 13.140 Euro auf 24 Prozent an.
  • Die dritte Steuertarifzone gilt ab einem Einkommen von 52.552 Euro. Hier tritt ein konstanter Steuersatz von 42 Prozent in Kraft, d.h. von jedem verdienten Euro werden 0,42 Cent einbehalten.
  • Die vierte und letzte Steuertarifgruppe beinhaltet den maximalen Steuersatz. Er gilt ab einem steuerpflichtigen Einkommen von 250.401 Euro für Ledige bzw. 500.802 Euro für Verheiratete.
]]>

Lohnsteuertabelle

Lohnsteuertabellen geben darüber Auskunft, wie hoch der Lohn für den Arbeitnehmer nach Abzug von Steuern und Abgaben ausfällt. Es werden also vom Bruttolohn alle notwendigen Abzüge vorgenommen, so dass der Nettolohn sichtbar wird. Die Lohnsteuertabelle basiert auf dem Einkommenssteuertarif. In diesem Sinne werden zunächst alle sich aus der Steuerklasse zusammengesetzten Pauschalen abgezogen und dann die Freibeträge. Anschließend wird die Einkommensteuer ermittelt. Vom Lohn werden die Lohnsteuer, die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag abgezogen. Die Lohnsteuertabelle unterscheidet zwischen rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern (allgemeine Tabelle) und nichtrentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern, z.B. Beamte (besondere Tabelle). Die Lohnsteuertabelle berücksichtigt alle sechs Lohnsteuerklassen, die jeweils unterschiedliche Pauschalen und Freibeträge bedeuten. Als Folge der individuellen Steuerberechnung und maschineller Lohnsteuerberechnung nach stufenlosem Formeltarif, gibt es seit 2003 keine amtlichen Lohnsteuertabellen mehr. Mittlerweile finden sich zahlreiche elektronische Versionen von Lohnsteuertabellen, die auch als Brutto-Netto-Rechner oder Lohnsteuerrechner bezeichnet werden. ]]>