Maximaler Steuersatz

Muss ein Steuerzahler 45 Prozent seines Bruttoeinkommens an das Finanzamt abführen, spricht man vom maximalen Steuersatz. Damit entspricht der maximale Steuersatz dem Einkommenssteuertarif IV. Der maximale Steuersatz gilt seit 2007 und wird auch als Reichensteuer bezeichnet.

 

Insgesamt gibt es in Deutschland vier Einkommenstarifzonen.

  • Die erste ist die so genannte Nullzone: Ist das zu versteuernde Einkommen nicht höher als 7.834 Euro (ab 2010: 8.004 Euro) gilt der Grundfreibetrag und es fällt keine Einkommensteuer an.
  • Übersteigt das Einkommen die Grenze der ersten Tarifzone, tritt die zweite in Kraft. Hier gilt ein Grenzsteuersatz von 14 Prozent und steigt ab einem Einkommen von 13.140 Euro auf 24 Prozent an.
  • Die dritte Steuertarifzone gilt ab einem Einkommen von 52.552 Euro. Hier tritt ein konstanter Steuersatz von 42 Prozent in Kraft, d.h. von jedem verdienten Euro werden 0,42 Cent einbehalten.
  • Die vierte und letzte Steuertarifgruppe beinhaltet den maximalen Steuersatz. Er gilt ab einem steuerpflichtigen Einkommen von 250.401 Euro für Ledige bzw. 500.802 Euro für Verheiratete.
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Freistellungsauftrag

Freistellungsauftrag – Privatkunden, die ihr Geld auf dem Kapitalmarkt anlegen und beispielweise von Zinsen, dem Verkauf von Wertpapieren, Gewinnen aus Aktienfonds oder Dividenden profitieren, müssen Abgaben auf die Kapitaleinkünfte entrichten. Dies ist seit dem 01.01.2009 über die Abgeltungssteuer gesetzlich geregelt. Als so genannte Quellensteuer leitet das Kreditinstitut die Abgaben direkt an das Finanzamt weiter. Bis zur Höhe des Sparerfreibetrags kann sich der Anleger diese Beträge im Rahmen der Einkommensteuererklärung zurück erstatten. Dies kann umgangen werden, indem der Steuerpflichtige sein Kreditinstitut anweist, anfallende Zinseinnahmen von der Abgeltungssteuer freizustellen. In diesem Zusammenhang spricht man vom Freistellungsauftrag für Kapitalerträge, kurz FSA. So bleiben die Zinseinkünfte bzw. Kapitalerträge, die unter dem Sparerpauschalbetrag liegen, steuerfrei. Der Sparerfreibetrag richtet sich nach dem Familienstand und liegt für Ledige bei 801 Euro und für zusammen veranlagte Ehegatten bei 1602 Euro. Wenn der Anleger an verschiedenen Kreditinstituten einen Freistellungsauftrag erteilt hat, muss er auf die korrekte Aufteilung achten. Auch durch seine Unterschrift versichert er, dass der Höchstbetrag in der Summe der einzelnen Aufträge nicht überschritten wird. ]]>