Zertifikate

Zertifikate bezeichnen nicht nur Beglaubigungen, Bescheinigungen, Gütesiegel oder Zeugnisse, sondern in wirtschaftlichen Kontexten auch Wertpapiere. Zertifikate werden von Banken in den Umlauf gebraucht und mehrheitlich an Privatkunden verkauft. Sie ermöglichen, dass auch Privatanleger in schwer zugängliche Anlagen wie z.B. Rohstoffe oder komplizierte Strategien investieren können. Zertifikate gehören zu den strukturierten Finanzprodukten und beschreiben eine Schuldnerverschreibung. Es ist zwischen zwei Formen von Zertifikaten zu unterscheiden, die Partizipationszertifikate und die Zertifikate mit definierter Rückzahlung. Erstere haben keine begrenzte Laufzeit und folgen dem Wert des Basiswerts. Anleger müssen den Wert nicht an der Börse kaufen, sondern können flexibel und in verschiedene Basiswerte investieren. Beispiele für Partizipationszertifikate sind Index-, Strategie- und Themenzertifikate. Zertifikate mit definierter Rückzahlung haben eine begrenzte Laufzeit und nehmen einen Wert an, der von zuvor vereinbarten Bedingungen abhängig ist. Beispiele sind hierfür Aktienanleihen, Optionsscheine und Expresszertifikate. Da Zertifikate keine feste Verzinsung gewähren, sondern vom Erfolg am Finanzmarkt abhängen, sind sowohl ihre Ertragschancen als auch Verlustrisiken unterschiedlich. Ist die Stelle, die die Zertifikate emittiert hat, zahlungsunfähig, ist das investierte Kapital verloren. Zwar werden Zertifikate normalerweise von soliden Banken vergeben, ein Risiko bleibt jedoch bestehen. Zudem sind die Kosten für Zertifikate, anders als bei Investmentfonds, nicht von Beginn an ersichtlich. Die Kosten, die der Anleger tragen muss, muss die Bank nicht gleich von Beginn ausweisen. Erträge aus Zertifikaten sind in Deutschland steuerpflichtig. Eine Ausnahme bilden Zertifikate, die nicht als Finanzinnovation eingestuft, die vor dem 14. März 2007 gekauft wurden und bei denen der Zeitraum zwischen Kauf und Verkauf mindestens ein Jahr beträgt. Alle anderen Zertifikate unterliegen der Abgeltungssteuer. Ist der Steuersatz des Anlegers niedriger als der Steuersatz der Abgeltungssteuer, kann der Anleger die Erträge aus den Zertifikaten freiwillig bei der Einkommensteuer angeben und sie werden mit dem niedrigen Steuersatz verrechnet. In Deutschland werden Zertifikate zwar an den Börsen in Frankfurt, Stuttgart, Düsseldorf und Berlin gehandelt, hauptsächlich findet der Handel jedoch außerhalb der Börse statt. ]]>

Kapitalertragssteuer

Die Kapitalertragssteuer ist eine 1993 in Deutschland eingeführte Form der Einkommenssteuer und gilt, wird sie nicht als Abgeltungssteuer ausgestaltet, als eine Einkommensteuervorauszahlung. Das bedeutet, dass sie vom Schuldner der Zinserträge, entweder einer Bank, einer Kapitalgesellschaft oder einer Versicherung, direkt an das Finanzamt weitergeleitet wird. Der Kapitalertragssteuer unterliegen alle Kapitalerträge im Inland, so z.B. Dividende und Zinsen. Die gesetzliche Grundlage der Kapitalertragssteuer ist in Deutschland durch das Einkommensteuergesetz geregelt. Vor 2009 lag der Steuersatz beispielsweise für Dividenden bei 20 Prozent, für Gewinnausschüttungen aus stillen Beteiligungen bei 25 Prozent und für Zinsen aus Kapitalerträgen bei 30 Prozent. Außerdem wird der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent abgerechnet. Liegt ein Freistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung vor, wird die Kapitalertragssteuer nicht erhoben.]]>

Freistellungsauftrag

Freistellungsauftrag – Privatkunden, die ihr Geld auf dem Kapitalmarkt anlegen und beispielweise von Zinsen, dem Verkauf von Wertpapieren, Gewinnen aus Aktienfonds oder Dividenden profitieren, müssen Abgaben auf die Kapitaleinkünfte entrichten. Dies ist seit dem 01.01.2009 über die Abgeltungssteuer gesetzlich geregelt. Als so genannte Quellensteuer leitet das Kreditinstitut die Abgaben direkt an das Finanzamt weiter. Bis zur Höhe des Sparerfreibetrags kann sich der Anleger diese Beträge im Rahmen der Einkommensteuererklärung zurück erstatten. Dies kann umgangen werden, indem der Steuerpflichtige sein Kreditinstitut anweist, anfallende Zinseinnahmen von der Abgeltungssteuer freizustellen. In diesem Zusammenhang spricht man vom Freistellungsauftrag für Kapitalerträge, kurz FSA. So bleiben die Zinseinkünfte bzw. Kapitalerträge, die unter dem Sparerpauschalbetrag liegen, steuerfrei. Der Sparerfreibetrag richtet sich nach dem Familienstand und liegt für Ledige bei 801 Euro und für zusammen veranlagte Ehegatten bei 1602 Euro. Wenn der Anleger an verschiedenen Kreditinstituten einen Freistellungsauftrag erteilt hat, muss er auf die korrekte Aufteilung achten. Auch durch seine Unterschrift versichert er, dass der Höchstbetrag in der Summe der einzelnen Aufträge nicht überschritten wird. ]]>

Abgeltungssteuer

Abgeltungssteuer bezeichnet die Abgaben, die ab dem 01.01.2009 für Kapitaleinkünfte entrichtet werden müssen.

Betroffen sind also diejenigen, die ihr Geld auf dem Kapitalmarkt anlegen und beispielweise von Zinsen, dem Verkauf von Wertpapieren, Gewinnen aus Fonds oder Dividenden profitieren. Neu ist, dass für die Abgeltungssteuer unabhängig vom persönlichen Steuersatz ein einheitlicher Steuersatz von 25% erhoben wird. Inklusive Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag ist demnach mit einem Satz von etwa 28% zu rechnen.

Die Abgeltungssteuer zählt zu den so genannten Quellensteuern. Dies bedeutet, dass die Kreditinstitute die Abgaben direkt an das Finanzamt weiter leiten.

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A – Abfindung, Abgaben, Abgabenrechner, Abgeltungssteuer, Abzug Bruttolohn – Gehalts-Lexikon

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