Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nennt man das Attest des behandelnden Arztes, auf dem der Name des Patienten sowie die festgestellte Erkrankung bescheinigt werden.

Auf Grund dieser Erkrankung ist es dem Arbeitnehmer nicht möglich, der Dienstpflicht nachzukommen. Diese Bescheinigung über das Unvermögen zur Arbeit wird deshalb auch Krankschreibung oder kurz AU-Bescheinigung genannt. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, diesen Beleg dem Arbeitgeber bis spätestens zum vierten Tag der Erkrankung vorzulegen, wobei abweichende Regelungen bestehen können.

Die Arbeitsunfähigkeit sowie die voraussichtliche Dauer der Erkrankung muss dem Arbeitgeber jedoch unverzüglich mit Beginn der Erkrankung gemeldet werden, da sonst der Anspruch auf die Entgeldfortzahlung im Krankheitsfall verloren gehen kann.

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