Arbeitsrechtsschutz

Der Arbeitsrechtschutz zählt zu den freiwilligen Versicherungen, die jeder Arbeitnehmer freiwillig abschließen kann.

Wenngleich das Arbeitsrecht eine Grundlage bietet, die Beziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber rechtlich zu strukturieren, kann es auf Grund der Komplexität der Gesetzeslage oder unterschiedlichen Interessen zu Streitigkeiten kommen. Landet dieser Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht, kann für den Betroffenen ein Rechtsschutz sehr nützlich sein.

Zu beachten ist, dass die Bestätigung der Kostenübernahme in jedem Fall zu Beginn der Verhandlung bei der entsprechenden Versicherung beantragt werden muss. Die Kosten werden dann in voller Höhe – möglicherweise abzüglich des vereinbarten Eigenanteils – von der Versicherung übernommen. Anfallende Kosten können sich aus dem Honorar des Rechtanwalts und der Sachverständigen sowie der anfallenden Gerichtsgebühren ergeben.

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