Rechtsschutz

Rechtsschutz wird umgangssprachlich für den Begriff der Rechtsschutzversicherung genutzt. Diese stellt eine Individualversicherung dar, mit der man sich gegen die Kosten eines Rechtstreits versichern kann. Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen versichern sich mit dem Rechtsschutz. Im Falle eines Rechtsstreits übernehmen die Rechtsschutzversicherungen in der Regel die folgenden Leistungen: Die Rechtsanwaltsgebühren, Zeugengelder und Kosten für Sachverständige, Gerichtskosten, die Kosten des Gegners und Strafkautionen. Da der Rechtsschutz erst eintritt, wenn ein Rechtschutzfall vorliegt, sind Kosten für Rechtsberatung durch diese Versicherung nicht gedeckt. In der Regel kann der Versicherungsnehmer zwischen verschiedenen Leistungsarten unterscheiden. Man kann z.B. ein Komplettpaket abschließen oder nur einen Versicherungsschutz für bestimmte Lebensbereiche, u.a. Arbeitsrechtschutz (für den Fall, dass z.B. das Gehalt bzw. der Lohn nicht gezahlt werden), Wohnungsrechtschutz (z.B. wenn wegen Mängeln Mietminderungen geltend gemacht werden sollen) Sachenrechtsschutz (z.B. für den Fall von Darlehnsstreitigkeiten) oder Verkehrsrechtsschutz (z.B. bei einem Verkehrsunfalls). Der Rechtsschutz umfasst viele weitere Bereiche, z.B. den Beratungsschutz, Unterhaltrechtsschutz oder Opferrechtsschutz. Je nach abgeschlossener Versicherung übernimmt der Rechtschutz entweder alle Kosten oder nur einen Teil, so dass der Rest durch Selbstbeteiligung gedeckt werden muss.]]>

Arbeitsrechtsschutz

Der Arbeitsrechtschutz zählt zu den freiwilligen Versicherungen, die jeder Arbeitnehmer freiwillig abschließen kann.

Wenngleich das Arbeitsrecht eine Grundlage bietet, die Beziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber rechtlich zu strukturieren, kann es auf Grund der Komplexität der Gesetzeslage oder unterschiedlichen Interessen zu Streitigkeiten kommen. Landet dieser Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht, kann für den Betroffenen ein Rechtsschutz sehr nützlich sein.

Zu beachten ist, dass die Bestätigung der Kostenübernahme in jedem Fall zu Beginn der Verhandlung bei der entsprechenden Versicherung beantragt werden muss. Die Kosten werden dann in voller Höhe – möglicherweise abzüglich des vereinbarten Eigenanteils – von der Versicherung übernommen. Anfallende Kosten können sich aus dem Honorar des Rechtanwalts und der Sachverständigen sowie der anfallenden Gerichtsgebühren ergeben.

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