Versicherungsmakler

Ein Versicherungsmakler ist ein Versicherungsvermittler. Er oder sie vermittelt Verträge zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer und arbeitete entweder selbstständig oder in einem Maklerbüro. Dabei sind die Versicherungsmakler nicht an eine Versicherungsgesellschaft gebunden, sondern vertreten die Interessen des Versicherungsnehmers. Versicherungsmakler können aus einem breiten Angebot von Versicherungen die individuellen Versicherungswünsche ihrer Kunden berücksichtigen und potenziellen Versicherungsnehmern entsprechenden Möglichkeiten vorlegen. Die Rechte und Pflichten des Versicherungsmaklers sind in einem Maklervertrag geregelt. Die Aufgaben des Versicherungsmaklers umfassen die Prüfung des Versicherungsschutzes des Versicherungsnehmers, die Betreuung und Überprüfung des Versicherungsverhältnisses und die Vermittlung von Versicherungen zwischen Versicherungsträger und Versicherungsgesellschaft. Da der Versicherungsmakler im Falle einer schuldhaften Verletzung seiner Pflicht gegenüber dem Versicherungsnehmer haftet, muss er, genau wie Steuerberater, eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Die Vergütung des Versicherungsmaklers ergibt sich nur dann, wenn der Versicherungsmakler zwischen zwei Parteien erfolgreich eine Versicherung vermittelt hat. In diesem Fall, und nicht schon für den Beratungsfall, darf der Versicherungsmakler eine Courtage erheben. Allerdings darf der Versicherungsmakler Dritte, die keine Verbraucher sind, beraten und für diese Beratung eine Vergütung in Form eines Honorars verlangen. Da Versicherungsmakler im Interesse der Versicherungsnehmer handeln, sind die abzugrenzen von Versicherungsvertretern. Diese sind vertragsrechtlich an eine Versicherungsgesellschaft gebunden. ]]>

Versicherung

Versicherungen gewähren Versicherungsschutz gegen ein Entgelt, den Versicherungsbeitrag, und werden als Vertrag zwischen Versicherungsträger und Versicherungsnehmer geschlossen.

Der Versicherungsträger ist derjenige, der den Schutz gewährt, der Versicherungsnehmer derjenige, der den Schutz im Versicherungsfall erhält. Auf beiden Seiten können auch mehrere Personen stehen, z.B. Ehepartner, Eltern und Kinder oder ein Konsortium von Versicherern.

Ein Versicherungsvertrag ist die entgeltliche und rechtsverbindliche Zusage einer Leistung für den Versicherungsfall. Ob oder wann der Versicherungsfall eintritt, ist dabei ungewiss. Gegenstand des Vertrags ist ein bestimmtes Risiko, dass von dem Versicherungsnehmer auf den Versicherer übertragen wird. Der Leistungsanspruch besteht aus der Kompensation von nachteiligen Folgen, die sich aus dem Versicherungsfall ergeben. Ein Versicherungsschutz besteht für den Zeitraum des Versicherungsverhältnisses. Über Kündigungsrechte verfügt sowohl der Versicherer als auch der Versicherungsnehmer, Gründe für eine vorzeitige Beendigung des Versicherungsvertrags sind z.B. unberechtigte Leistungsverweigerungen oder Verzug in der Beitragsentrichtung.

Bekannteste Beispiel für Versicherungen sind die Lebensversicherung, die gesetzliche und private Krankenversicherung, die Pflegeversicherung, die Unfallversicherung, die Rechtschutzversicherung oder die Rentenversicherung.
In der Steuererklärung kann der Steuerpflichtige Beiträge für bestimmte Versicherungen als Sonderausgaben geltend machen.

Dazu zählen Beiträge für die folgenden Versicherungen:

  • Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung
  • Zusätzliche freiwillige Pflegeversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Gesetzliche Rentenversicherung
  • Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall

Die Beiträge für die aufgezählten Versicherungen sind dabei nicht in voller Höhe, sondern nur in Teilen steuerlich absetzbar.

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Risikolebensversicherung

Möchte jemand eine Lebensversicherung abschließen, hat er gegenüber dem Versicherungsträger Angaben über seinen Gesundheitszustand zu machen, um festzustellen, ob ein erhöhtes Todesfallrisiko, etwa durch eine bestimmte Krankheit, besteht. Möglicherweise ergibt sich daraus eine Risikolebensversicherung. Eine Risikolebensversicherung tritt im Fall des Todes ein. Einige Versicherungen verzichten auf Angaben zum Gesundheitszustand. Allerdings muss der Versicherungsnehmer dann deutlich höhere Versicherungsbeiträge zahlen, denn die Versicherung kann das Todesfallrisiko nicht einschätzen. Es ist wichtig, Fragen zum Gesundheitszustand wahrheitsgemäß zu beantworten, da ansonsten der Versicherungsschutz gefährdet wird. Stirbt ein Versicherter, werden der Versicherung die ärztlichen Unterlagen vorgelegt. Stellt sich heraus, dass der Verstorbene keine wahrheitsgemäßen Angaben über seinen Gesundheitszustandes gemacht hat, erhalten die Hinterbliebenen möglicherweise keine Leistungen.]]>

Rechtsschutz

Rechtsschutz wird umgangssprachlich für den Begriff der Rechtsschutzversicherung genutzt. Diese stellt eine Individualversicherung dar, mit der man sich gegen die Kosten eines Rechtstreits versichern kann. Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen versichern sich mit dem Rechtsschutz. Im Falle eines Rechtsstreits übernehmen die Rechtsschutzversicherungen in der Regel die folgenden Leistungen: Die Rechtsanwaltsgebühren, Zeugengelder und Kosten für Sachverständige, Gerichtskosten, die Kosten des Gegners und Strafkautionen. Da der Rechtsschutz erst eintritt, wenn ein Rechtschutzfall vorliegt, sind Kosten für Rechtsberatung durch diese Versicherung nicht gedeckt. In der Regel kann der Versicherungsnehmer zwischen verschiedenen Leistungsarten unterscheiden. Man kann z.B. ein Komplettpaket abschließen oder nur einen Versicherungsschutz für bestimmte Lebensbereiche, u.a. Arbeitsrechtschutz (für den Fall, dass z.B. das Gehalt bzw. der Lohn nicht gezahlt werden), Wohnungsrechtschutz (z.B. wenn wegen Mängeln Mietminderungen geltend gemacht werden sollen) Sachenrechtsschutz (z.B. für den Fall von Darlehnsstreitigkeiten) oder Verkehrsrechtsschutz (z.B. bei einem Verkehrsunfalls). Der Rechtsschutz umfasst viele weitere Bereiche, z.B. den Beratungsschutz, Unterhaltrechtsschutz oder Opferrechtsschutz. Je nach abgeschlossener Versicherung übernimmt der Rechtschutz entweder alle Kosten oder nur einen Teil, so dass der Rest durch Selbstbeteiligung gedeckt werden muss.]]>

Hausratversicherung

Die Hausratversicherung bietet Versicherungsschutz für Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände eines Haushaltes gegen Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Raum und Vandalismus. Im Schadensfall sind nahezu alle sich im Haushalt befindlichen Dinge des Versicherungsnehmers versichert, also etwa Möbel, Elektronik, Kleidung oder Nahrungsmittel. Auch Gartenmöbel, Fahrräder oder Gegenstände, die sich im Auto befinden, sind, je nach abgeschlossener Hausratversicherung, in den Versicherungsschutz eingeschlossen. Außerdem können Aufräumarbeiten, Schutzkosten oder Hotelkosten im Schadensfall von der Versicherung übernommen werden. Der Ort der Versicherung ist die Wohnung oder das Haus des Versicherungsnehmers. Durch eine Erweiterung des Versicherungsortes um eine Außenversicherung kann allerdings auch der persönliche Hausrat, der sich vorrübergehend nicht im eigentlichen Versicherungsort, sondern z.B. in einer Ferienwohnung befindet, in den Versicherungsschutz mit eingeschlossen werden. Die Prämie der Versicherung errechnet sich über die Höhe der Versicherungssumme (diese wird zumeist durch eine Faustformel über die Wohnfläche ermittelt), die individuellen Einschlüsse und der Lage der versicherten Räume.]]>