Wohngebäudeversicherung

Eine Wohngebäudeversicherung versichert ein Wohngebäude gegen Schäden bzw. Risiken, die sich u.a. aus Sturm, Brand, Blitz, Frost oder Wasser ergeben. Gemäß ihrer Bezeichnung ist die Wohngebäudeversicherung nicht für Inhalt des Wohngebäudes, sondern nur für das Gebäude selbst zuständig. Der Inhalt des Gebäudes gilt als bewegliches Gut und wird in der Regel durch eine Hausratsversicherung versichert. Ziel der Wohngebäudeversicherung ist es, beim Schadens- bzw. Risikofall die Kosten für den Wiederaufbau bzw. die Sanierung zu tragen und das Gebäude gegen weitere Kosten abzusichern. Eine Wohngebäudeversicherung wird zwischen dem Versicherungsnehmer und der Versicherungsgesellschaft in Form eines Versicherungsvertrags geschlossen. Inhalt dieses Vertrags ist in der Regel das Gebäude, Gebäudezubehör, z.B. Briefkästen, Klingeln, Balkone, Terrassen oder Mülltonnen, sowie sonstiges Gebäudezubehör, z.B. Carports, Gehwegbefestigungen oder Gartenhäuser. Auch Einbaumöbel, die individuell für das Gebäude angefertigt wurden, z.B. Küchen, sowie Zubehör, das sich am oder im Gebäude befindet und der Instandhaltung zu Wohnzwecken dient, sind mitversichert. Weiteres Zubehör, wie z.B. Wasserleitungen, sind nicht automatisch mitversichert, sondern müssen durch besondere Vereinbarungen versichert werden. Wohngebäudeversicherungen können einzeln oder im Verbund geschlossen werden. Jede einzelne Versicherung beinhaltet ein Risiko und versichert das Gebäude entsprechend. Es wird dabei zwischen drei Versicherungen unterschieden: Feuerversicherung, Sturmversicherung und Leitungswasserversicherung. Die Feuerversicherung versichert gegen die Gefahren Brand, Blitzeinschlag, Explosion und Implosion sowie den Aufprall eines Luftfahrzeugs und seiner Ladung oder Teile dieser Ladung. Die Sturmversicherung trägt Schäden durch Hagel und Sturm. Die Leitungswasserversicherung schütz den Versicherungsnehmer im Fall von Frostschäden und anderen Bruchschäden und Leitungswasser. Ein Gebäude kann mit allen drei, nur mit zwei Versicherungen oder lediglich mit einer Versicherung geschützt werden. Die Versicherungsbeiträge errechnen sich aus immer aus der Versicherungssummer und der Wohnfläche.]]>

Versicherungsvergleich

Bevor jemand eine Versicherung abschließt, sollte er oder sie einen Versicherungsvergleich zwischen Versicherungsgesellschaften vornehmen, denn Versicherungen unterscheiden sich sowohl in ihren Leistungen als auch in den Beiträgen, den die Versicherungsnehmer entrichten müssen. So kann z.B. eine günstige Versicherung unter Umständen vergleichsweise wenige Leistungen beinhalten. Die Unterschiede zwischen den Versicherungen sind zahlreich. So werden zum Teil Komplettpakete als Rundumschutz oder nur einzelne Leistungen angeboten. Außerdem können auch mehrere Personen mit einer Versicherung versichert werden, z.B. Eltern und Kinder oder Ehepartner. In jedem Fall lohnt sich ein genauer Versicherungsvergleich, bei dem zum einen die Höhe der Beiträge und zum anderen die Leistungen miteinander verglichen werden. Damit die individuellen Versicherungswünsche Berücksichtigung finden, kann ein Versicherungsnehmer einen Versicherungsmakler heranziehen. Dieser hat einen Gesamtüberblick über den Versicherungsmarkt und kann die passende Versicherung vermitteln.]]>

Versicherungsmakler

Ein Versicherungsmakler ist ein Versicherungsvermittler. Er oder sie vermittelt Verträge zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer und arbeitete entweder selbstständig oder in einem Maklerbüro. Dabei sind die Versicherungsmakler nicht an eine Versicherungsgesellschaft gebunden, sondern vertreten die Interessen des Versicherungsnehmers. Versicherungsmakler können aus einem breiten Angebot von Versicherungen die individuellen Versicherungswünsche ihrer Kunden berücksichtigen und potenziellen Versicherungsnehmern entsprechenden Möglichkeiten vorlegen. Die Rechte und Pflichten des Versicherungsmaklers sind in einem Maklervertrag geregelt. Die Aufgaben des Versicherungsmaklers umfassen die Prüfung des Versicherungsschutzes des Versicherungsnehmers, die Betreuung und Überprüfung des Versicherungsverhältnisses und die Vermittlung von Versicherungen zwischen Versicherungsträger und Versicherungsgesellschaft. Da der Versicherungsmakler im Falle einer schuldhaften Verletzung seiner Pflicht gegenüber dem Versicherungsnehmer haftet, muss er, genau wie Steuerberater, eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Die Vergütung des Versicherungsmaklers ergibt sich nur dann, wenn der Versicherungsmakler zwischen zwei Parteien erfolgreich eine Versicherung vermittelt hat. In diesem Fall, und nicht schon für den Beratungsfall, darf der Versicherungsmakler eine Courtage erheben. Allerdings darf der Versicherungsmakler Dritte, die keine Verbraucher sind, beraten und für diese Beratung eine Vergütung in Form eines Honorars verlangen. Da Versicherungsmakler im Interesse der Versicherungsnehmer handeln, sind die abzugrenzen von Versicherungsvertretern. Diese sind vertragsrechtlich an eine Versicherungsgesellschaft gebunden. ]]>

Direktzusage

Die Direktzusage zählt zu einem der fünf Durchführungswege der Betrieblichen Altersvorsorge.

Wenn kein anderer Durchführungsweg gewählt wurde, bedeutet die Erteilung der Direktzusage, dass der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer entsprechende Leistungen für die Rente zusagt. Diese Leistungen in Form der Betriebsrente hat der Arbeitgeber dann direkt zu erbringen, so dass hier nicht auf das Angebot einer Versicherungsgesellschaft (z.B. Direktversicherung) oder Fond (z.B. Pensionsfonds) zurück gegriffen wird.

Deshalb ist es notwendig, dass Direktzusagen gegen eine mögliche Insolvenz des Arbeitgebers abgesichert werden. Dies geschieht über den so genannten Pensionssicherungsverein. Der Arbeitgeber profitiert in der Ansparphase von steuerlichen Vorteilen.

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Direktversicherung

Die Direktversicherung ist einer der 5 Durchführungswege der Betrieblichen Altersvorsorge und zählt zu den Lebensversicherungsverträgen. Im Gegensatz zur Lebensversicherung kann die beliebte Direktversicherung allerdings nicht vorzeitig gekündigt werden.

Da die gesetzliche Pflicht zur Betrieblichen Altersvorsorge besteht, muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer diese Möglichkeit anbieten. So nimmt der Arbeitgeber die Versicherung für das Leben des Arbeitnehmers bei einer frei gewählten Versicherungsgesellschaft auf. Arbeitnehmer und Arbeitgeber profitieren während der Ansparzeit von einer staatlichen Förderung.

Konkret bedeutet dies, dass eine Befreiung von Steuer- und Sozialabgaben bis zu 4% in der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung genutzt werden kann. So kann auch der Arbeitgeber Lohnnebenkosten sparen. Der Beitrag wird direkt vom Bruttogehalt abgezogen und vom Arbeitgeber an die Versicherungsgesellschaft weitergeleitet. Bezüge erhält der Arbeitnehmer mit Eintritt in die Rente. Er darf wählen, ob er eine Kapitalabfindung oder eine monatliche Rente bevorzugt. Erst in dieser Auszahlungsphase werden Steuern fällig, die für Rentner jedoch geringer ausfallen, als für Arbeitnehmer. Ziel ist es, von diesem geringeren Steuersatz in der Auszahlphase zu profitieren. Im Falle eines Todes erhalten die Hinterbliebenen die Bezüge.

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