Wohngebäudeversicherung

Eine Wohngebäudeversicherung versichert ein Wohngebäude gegen Schäden bzw. Risiken, die sich u.a. aus Sturm, Brand, Blitz, Frost oder Wasser ergeben. Gemäß ihrer Bezeichnung ist die Wohngebäudeversicherung nicht für Inhalt des Wohngebäudes, sondern nur für das Gebäude selbst zuständig. Der Inhalt des Gebäudes gilt als bewegliches Gut und wird in der Regel durch eine Hausratsversicherung versichert. Ziel der Wohngebäudeversicherung ist es, beim Schadens- bzw. Risikofall die Kosten für den Wiederaufbau bzw. die Sanierung zu tragen und das Gebäude gegen weitere Kosten abzusichern. Eine Wohngebäudeversicherung wird zwischen dem Versicherungsnehmer und der Versicherungsgesellschaft in Form eines Versicherungsvertrags geschlossen. Inhalt dieses Vertrags ist in der Regel das Gebäude, Gebäudezubehör, z.B. Briefkästen, Klingeln, Balkone, Terrassen oder Mülltonnen, sowie sonstiges Gebäudezubehör, z.B. Carports, Gehwegbefestigungen oder Gartenhäuser. Auch Einbaumöbel, die individuell für das Gebäude angefertigt wurden, z.B. Küchen, sowie Zubehör, das sich am oder im Gebäude befindet und der Instandhaltung zu Wohnzwecken dient, sind mitversichert. Weiteres Zubehör, wie z.B. Wasserleitungen, sind nicht automatisch mitversichert, sondern müssen durch besondere Vereinbarungen versichert werden. Wohngebäudeversicherungen können einzeln oder im Verbund geschlossen werden. Jede einzelne Versicherung beinhaltet ein Risiko und versichert das Gebäude entsprechend. Es wird dabei zwischen drei Versicherungen unterschieden: Feuerversicherung, Sturmversicherung und Leitungswasserversicherung. Die Feuerversicherung versichert gegen die Gefahren Brand, Blitzeinschlag, Explosion und Implosion sowie den Aufprall eines Luftfahrzeugs und seiner Ladung oder Teile dieser Ladung. Die Sturmversicherung trägt Schäden durch Hagel und Sturm. Die Leitungswasserversicherung schütz den Versicherungsnehmer im Fall von Frostschäden und anderen Bruchschäden und Leitungswasser. Ein Gebäude kann mit allen drei, nur mit zwei Versicherungen oder lediglich mit einer Versicherung geschützt werden. Die Versicherungsbeiträge errechnen sich aus immer aus der Versicherungssummer und der Wohnfläche.]]>