Wohngebäudeversicherung

Eine Wohngebäudeversicherung versichert ein Wohngebäude gegen Schäden bzw. Risiken, die sich u.a. aus Sturm, Brand, Blitz, Frost oder Wasser ergeben. Gemäß ihrer Bezeichnung ist die Wohngebäudeversicherung nicht für Inhalt des Wohngebäudes, sondern nur für das Gebäude selbst zuständig. Der Inhalt des Gebäudes gilt als bewegliches Gut und wird in der Regel durch eine Hausratsversicherung versichert. Ziel der Wohngebäudeversicherung ist es, beim Schadens- bzw. Risikofall die Kosten für den Wiederaufbau bzw. die Sanierung zu tragen und das Gebäude gegen weitere Kosten abzusichern. Eine Wohngebäudeversicherung wird zwischen dem Versicherungsnehmer und der Versicherungsgesellschaft in Form eines Versicherungsvertrags geschlossen. Inhalt dieses Vertrags ist in der Regel das Gebäude, Gebäudezubehör, z.B. Briefkästen, Klingeln, Balkone, Terrassen oder Mülltonnen, sowie sonstiges Gebäudezubehör, z.B. Carports, Gehwegbefestigungen oder Gartenhäuser. Auch Einbaumöbel, die individuell für das Gebäude angefertigt wurden, z.B. Küchen, sowie Zubehör, das sich am oder im Gebäude befindet und der Instandhaltung zu Wohnzwecken dient, sind mitversichert. Weiteres Zubehör, wie z.B. Wasserleitungen, sind nicht automatisch mitversichert, sondern müssen durch besondere Vereinbarungen versichert werden. Wohngebäudeversicherungen können einzeln oder im Verbund geschlossen werden. Jede einzelne Versicherung beinhaltet ein Risiko und versichert das Gebäude entsprechend. Es wird dabei zwischen drei Versicherungen unterschieden: Feuerversicherung, Sturmversicherung und Leitungswasserversicherung. Die Feuerversicherung versichert gegen die Gefahren Brand, Blitzeinschlag, Explosion und Implosion sowie den Aufprall eines Luftfahrzeugs und seiner Ladung oder Teile dieser Ladung. Die Sturmversicherung trägt Schäden durch Hagel und Sturm. Die Leitungswasserversicherung schütz den Versicherungsnehmer im Fall von Frostschäden und anderen Bruchschäden und Leitungswasser. Ein Gebäude kann mit allen drei, nur mit zwei Versicherungen oder lediglich mit einer Versicherung geschützt werden. Die Versicherungsbeiträge errechnen sich aus immer aus der Versicherungssummer und der Wohnfläche.]]>

KFW

KfW steht für „Kreditanstalt für Wiederaufbau“. Dabei ist die KfW keine einzelne Bank, sondern eine Bankengruppe. 1948 gegründet, hatte sie zunächst den Wiederaufbau der nachkriegsdeutschen Wirtschaft zum Ziel. Heute beschäftigt die KfW, mit Sitz in Frankfurt am Main und Niederlassungen in Berlin und Bonn mehr als 3500 MitarbeiterInnen. Ihr Leitbild orientiert sich nach eigener Darstellung an Toleranz, Humanität, Verantwortung, Kreativität, Nachhaltigkeit, Marktwirtschaft und Leistung. Die KfW ist Anstalt des öffentlichen Rechts und wird als eine der größten deutschen Banken zu 80 Prozent vom Bund und zu 20 Prozent von den Ländern getragen. Für alle Verbindlichkeiten der Bank haftete die Bundesrepublik. In ihrer Funktion als Trägerin öffentlicher Aufgaben berät die KfW die Bundesregierung z.B. bei der Privatisierung von Bundesunternehmen. Als Bankengruppe setzt sie sich aus den folgenden Bestanteilen zusammen: KfW Förderbank, KfW Mittelstandsbank, KfW IPEX-Bank, KfW Entwicklungsbank und DEG (Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft). Dementsprechend vielfältig sind ihre Aufgaben. Sie reichen von der Kreditvergabe an Mittelständler, über Förderprogramme zum Energiesparen, die Finanzierung von Infrastrukturvorhaben, über Handels- und Exportfinanzierung bis hin zu Bildungskrediten und Projektfinanzierungen im Bereich Entwicklungszusammenarbeit. Im Einzelnen teilen sich die Funktionen der Banken folgendermaßen auf: Die KfW Förderbank stellt Bildungskredite für Studierende und Fachkräfte zur Verfügung, unterstützt Kommunen bei der Umsetzung von Infrastrukturvorhaben und fördert in ihrem Sektor „Bauen, Wohnen, Energie sparen“ entsprechende Programme zur Finanzierung von Investitionen in Immobilien. Die KfW Mittelstandsbank vergibt klassische Förderkredite für dem deutschen Mittelstand und Existenzgründer, die KfW INPEX-Bank fördert internationale Projekt- und Exportfinanzierungen. Im Ausland ist die KfW außerdem im Feld der Entwicklungszusammenarbeit tätig: Während die KfW Entwicklungsbank sich auf die finanzielle Zusammenarbeit mit den staatlichen Institutionen von Entwicklungs- und Schwellenländern konzentriert hat, leistet die DEG in diesen Ländern finanzielle Unterstützung im privatwirtschaftlichen Bereich. ]]>