Wohngebäudeversicherung

Eine Wohngebäudeversicherung versichert ein Wohngebäude gegen Schäden bzw. Risiken, die sich u.a. aus Sturm, Brand, Blitz, Frost oder Wasser ergeben. Gemäß ihrer Bezeichnung ist die Wohngebäudeversicherung nicht für Inhalt des Wohngebäudes, sondern nur für das Gebäude selbst zuständig. Der Inhalt des Gebäudes gilt als bewegliches Gut und wird in der Regel durch eine Hausratsversicherung versichert. Ziel der Wohngebäudeversicherung ist es, beim Schadens- bzw. Risikofall die Kosten für den Wiederaufbau bzw. die Sanierung zu tragen und das Gebäude gegen weitere Kosten abzusichern. Eine Wohngebäudeversicherung wird zwischen dem Versicherungsnehmer und der Versicherungsgesellschaft in Form eines Versicherungsvertrags geschlossen. Inhalt dieses Vertrags ist in der Regel das Gebäude, Gebäudezubehör, z.B. Briefkästen, Klingeln, Balkone, Terrassen oder Mülltonnen, sowie sonstiges Gebäudezubehör, z.B. Carports, Gehwegbefestigungen oder Gartenhäuser. Auch Einbaumöbel, die individuell für das Gebäude angefertigt wurden, z.B. Küchen, sowie Zubehör, das sich am oder im Gebäude befindet und der Instandhaltung zu Wohnzwecken dient, sind mitversichert. Weiteres Zubehör, wie z.B. Wasserleitungen, sind nicht automatisch mitversichert, sondern müssen durch besondere Vereinbarungen versichert werden. Wohngebäudeversicherungen können einzeln oder im Verbund geschlossen werden. Jede einzelne Versicherung beinhaltet ein Risiko und versichert das Gebäude entsprechend. Es wird dabei zwischen drei Versicherungen unterschieden: Feuerversicherung, Sturmversicherung und Leitungswasserversicherung. Die Feuerversicherung versichert gegen die Gefahren Brand, Blitzeinschlag, Explosion und Implosion sowie den Aufprall eines Luftfahrzeugs und seiner Ladung oder Teile dieser Ladung. Die Sturmversicherung trägt Schäden durch Hagel und Sturm. Die Leitungswasserversicherung schütz den Versicherungsnehmer im Fall von Frostschäden und anderen Bruchschäden und Leitungswasser. Ein Gebäude kann mit allen drei, nur mit zwei Versicherungen oder lediglich mit einer Versicherung geschützt werden. Die Versicherungsbeiträge errechnen sich aus immer aus der Versicherungssummer und der Wohnfläche.]]>

Versicherungsvergleich

Bevor jemand eine Versicherung abschließt, sollte er oder sie einen Versicherungsvergleich zwischen Versicherungsgesellschaften vornehmen, denn Versicherungen unterscheiden sich sowohl in ihren Leistungen als auch in den Beiträgen, den die Versicherungsnehmer entrichten müssen. So kann z.B. eine günstige Versicherung unter Umständen vergleichsweise wenige Leistungen beinhalten. Die Unterschiede zwischen den Versicherungen sind zahlreich. So werden zum Teil Komplettpakete als Rundumschutz oder nur einzelne Leistungen angeboten. Außerdem können auch mehrere Personen mit einer Versicherung versichert werden, z.B. Eltern und Kinder oder Ehepartner. In jedem Fall lohnt sich ein genauer Versicherungsvergleich, bei dem zum einen die Höhe der Beiträge und zum anderen die Leistungen miteinander verglichen werden. Damit die individuellen Versicherungswünsche Berücksichtigung finden, kann ein Versicherungsnehmer einen Versicherungsmakler heranziehen. Dieser hat einen Gesamtüberblick über den Versicherungsmarkt und kann die passende Versicherung vermitteln.]]>

Versicherungsmakler

Ein Versicherungsmakler ist ein Versicherungsvermittler. Er oder sie vermittelt Verträge zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer und arbeitete entweder selbstständig oder in einem Maklerbüro. Dabei sind die Versicherungsmakler nicht an eine Versicherungsgesellschaft gebunden, sondern vertreten die Interessen des Versicherungsnehmers. Versicherungsmakler können aus einem breiten Angebot von Versicherungen die individuellen Versicherungswünsche ihrer Kunden berücksichtigen und potenziellen Versicherungsnehmern entsprechenden Möglichkeiten vorlegen. Die Rechte und Pflichten des Versicherungsmaklers sind in einem Maklervertrag geregelt. Die Aufgaben des Versicherungsmaklers umfassen die Prüfung des Versicherungsschutzes des Versicherungsnehmers, die Betreuung und Überprüfung des Versicherungsverhältnisses und die Vermittlung von Versicherungen zwischen Versicherungsträger und Versicherungsgesellschaft. Da der Versicherungsmakler im Falle einer schuldhaften Verletzung seiner Pflicht gegenüber dem Versicherungsnehmer haftet, muss er, genau wie Steuerberater, eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Die Vergütung des Versicherungsmaklers ergibt sich nur dann, wenn der Versicherungsmakler zwischen zwei Parteien erfolgreich eine Versicherung vermittelt hat. In diesem Fall, und nicht schon für den Beratungsfall, darf der Versicherungsmakler eine Courtage erheben. Allerdings darf der Versicherungsmakler Dritte, die keine Verbraucher sind, beraten und für diese Beratung eine Vergütung in Form eines Honorars verlangen. Da Versicherungsmakler im Interesse der Versicherungsnehmer handeln, sind die abzugrenzen von Versicherungsvertretern. Diese sind vertragsrechtlich an eine Versicherungsgesellschaft gebunden. ]]>

Versicherung

Versicherungen gewähren Versicherungsschutz gegen ein Entgelt, den Versicherungsbeitrag, und werden als Vertrag zwischen Versicherungsträger und Versicherungsnehmer geschlossen.

Der Versicherungsträger ist derjenige, der den Schutz gewährt, der Versicherungsnehmer derjenige, der den Schutz im Versicherungsfall erhält. Auf beiden Seiten können auch mehrere Personen stehen, z.B. Ehepartner, Eltern und Kinder oder ein Konsortium von Versicherern.

Ein Versicherungsvertrag ist die entgeltliche und rechtsverbindliche Zusage einer Leistung für den Versicherungsfall. Ob oder wann der Versicherungsfall eintritt, ist dabei ungewiss. Gegenstand des Vertrags ist ein bestimmtes Risiko, dass von dem Versicherungsnehmer auf den Versicherer übertragen wird. Der Leistungsanspruch besteht aus der Kompensation von nachteiligen Folgen, die sich aus dem Versicherungsfall ergeben. Ein Versicherungsschutz besteht für den Zeitraum des Versicherungsverhältnisses. Über Kündigungsrechte verfügt sowohl der Versicherer als auch der Versicherungsnehmer, Gründe für eine vorzeitige Beendigung des Versicherungsvertrags sind z.B. unberechtigte Leistungsverweigerungen oder Verzug in der Beitragsentrichtung.

Bekannteste Beispiel für Versicherungen sind die Lebensversicherung, die gesetzliche und private Krankenversicherung, die Pflegeversicherung, die Unfallversicherung, die Rechtschutzversicherung oder die Rentenversicherung.
In der Steuererklärung kann der Steuerpflichtige Beiträge für bestimmte Versicherungen als Sonderausgaben geltend machen.

Dazu zählen Beiträge für die folgenden Versicherungen:

  • Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung
  • Zusätzliche freiwillige Pflegeversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Gesetzliche Rentenversicherung
  • Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall

Die Beiträge für die aufgezählten Versicherungen sind dabei nicht in voller Höhe, sondern nur in Teilen steuerlich absetzbar.

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Unfallversicherung

Die Unfallversicherung ist eine Sozialversicherung. Grundlage dieser Versicherung ist das Siebte Buch Sozialgesetzbuch und die Berufskrankheitenverordnung. Die gesetzliche Unfallversicherung gilt für Fälle von Arbeitsunfällen, arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und Berufskrankheiten. Die folgenden Personengruppen fallen unter die gesetzliche Plicht-Unfallversicherung:

  • Beschäftigte
  • Landwirte
  • Auszubildende
  • Pflegepersonen
  • Helfer bei Unfällen
  • Helfer im Zivil- oder Katastrophenschutz
  • Blutspender und Organspender
  • Kinder im Kindergarten
  • Schüler
  • Studenten
Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind die gewerblichen und landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften, die Unfallkassen und die Feuerwehr-Unfallkassen. Die freiwillig unfallversicherten sind:
  • Selbstständige oder Freiberufler
  • Unternehmer
  • Mitarbeitenden Ehepartner
Gesetzliche Unfallversicherungen kommen für Berufskrankheiten, wenn diese in der Berufskrankheitenverordnung aufgenommen sind, für Arbeitsunfälle sowie Wegeunfälle, also auch Unfälle, die auf dem Weg zwischen Arbeits- und Wohnort geschehen, auf. Im Gegensatz dazu bieten private Unfallversicherungen einen Schutz für Unfälle in der Freizeit. Beiden Versicherungsarten liegt eine Definition von Unfällen zugrunde, die Unfälle als zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse beschreiben, die zu Schäden am Körper oder zum Tod der Person führen. Allerdings gibt es keine einheitliche Formel, so dass nicht jeder Unfall automatisch unter die Versicherungspflicht fällt und nach Einzelfällen entschieden wird. Auch bei Berufskrankheiten sind Einzelfallentscheidungen möglich. Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherungen bestehen in der Regel aus medizinischen und berufsfördernden Leistungen, z.B. Reha-Maßnahmen, aus Lohnersatz- und Entschädigungszahlungen, was Verletztengeld, Verletztenrente und Hinterbliebenenrente einschließt. Je nach Versicherungsart sind sowohl bei den privaten als auch den gesetzlichen Unfallversicherungen u.a. auch Bergungskosten, Soforthilfe bei schweren Verletzungen oder kosmetische Operationen in den Leistungen mit eingeschlossen. Neben Geldleistungen werden auch Sachleistungen wie z.B. häusliche Krankenpflege oder bestimmte Heil- und Hilfsmittel für den Versicherungsnehmer gewährt. Die Beiträge der Versicherung richten sich nach dem Arbeitsentgelt des Versicherungsnehmers sowie der Gefahrenklasse und werden vom Arbeitgeber getragen. Die öffentlichen Unfallversicherungen für Kinder, Schüler und Studenten werden aus öffentlichen Steuermitteln finanziert.]]>