Versicherungsvergleich

Bevor jemand eine Versicherung abschließt, sollte er oder sie einen Versicherungsvergleich zwischen Versicherungsgesellschaften vornehmen, denn Versicherungen unterscheiden sich sowohl in ihren Leistungen als auch in den Beiträgen, den die Versicherungsnehmer entrichten müssen. So kann z.B. eine günstige Versicherung unter Umständen vergleichsweise wenige Leistungen beinhalten. Die Unterschiede zwischen den Versicherungen sind zahlreich. So werden zum Teil Komplettpakete als Rundumschutz oder nur einzelne Leistungen angeboten. Außerdem können auch mehrere Personen mit einer Versicherung versichert werden, z.B. Eltern und Kinder oder Ehepartner. In jedem Fall lohnt sich ein genauer Versicherungsvergleich, bei dem zum einen die Höhe der Beiträge und zum anderen die Leistungen miteinander verglichen werden. Damit die individuellen Versicherungswünsche Berücksichtigung finden, kann ein Versicherungsnehmer einen Versicherungsmakler heranziehen. Dieser hat einen Gesamtüberblick über den Versicherungsmarkt und kann die passende Versicherung vermitteln.]]>

Versicherungsmakler

Ein Versicherungsmakler ist ein Versicherungsvermittler. Er oder sie vermittelt Verträge zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer und arbeitete entweder selbstständig oder in einem Maklerbüro. Dabei sind die Versicherungsmakler nicht an eine Versicherungsgesellschaft gebunden, sondern vertreten die Interessen des Versicherungsnehmers. Versicherungsmakler können aus einem breiten Angebot von Versicherungen die individuellen Versicherungswünsche ihrer Kunden berücksichtigen und potenziellen Versicherungsnehmern entsprechenden Möglichkeiten vorlegen. Die Rechte und Pflichten des Versicherungsmaklers sind in einem Maklervertrag geregelt. Die Aufgaben des Versicherungsmaklers umfassen die Prüfung des Versicherungsschutzes des Versicherungsnehmers, die Betreuung und Überprüfung des Versicherungsverhältnisses und die Vermittlung von Versicherungen zwischen Versicherungsträger und Versicherungsgesellschaft. Da der Versicherungsmakler im Falle einer schuldhaften Verletzung seiner Pflicht gegenüber dem Versicherungsnehmer haftet, muss er, genau wie Steuerberater, eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Die Vergütung des Versicherungsmaklers ergibt sich nur dann, wenn der Versicherungsmakler zwischen zwei Parteien erfolgreich eine Versicherung vermittelt hat. In diesem Fall, und nicht schon für den Beratungsfall, darf der Versicherungsmakler eine Courtage erheben. Allerdings darf der Versicherungsmakler Dritte, die keine Verbraucher sind, beraten und für diese Beratung eine Vergütung in Form eines Honorars verlangen. Da Versicherungsmakler im Interesse der Versicherungsnehmer handeln, sind die abzugrenzen von Versicherungsvertretern. Diese sind vertragsrechtlich an eine Versicherungsgesellschaft gebunden. ]]>