Versicherungsmakler

Ein Versicherungsmakler ist ein Versicherungsvermittler. Er oder sie vermittelt Verträge zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer und arbeitete entweder selbstständig oder in einem Maklerbüro. Dabei sind die Versicherungsmakler nicht an eine Versicherungsgesellschaft gebunden, sondern vertreten die Interessen des Versicherungsnehmers. Versicherungsmakler können aus einem breiten Angebot von Versicherungen die individuellen Versicherungswünsche ihrer Kunden berücksichtigen und potenziellen Versicherungsnehmern entsprechenden Möglichkeiten vorlegen. Die Rechte und Pflichten des Versicherungsmaklers sind in einem Maklervertrag geregelt. Die Aufgaben des Versicherungsmaklers umfassen die Prüfung des Versicherungsschutzes des Versicherungsnehmers, die Betreuung und Überprüfung des Versicherungsverhältnisses und die Vermittlung von Versicherungen zwischen Versicherungsträger und Versicherungsgesellschaft. Da der Versicherungsmakler im Falle einer schuldhaften Verletzung seiner Pflicht gegenüber dem Versicherungsnehmer haftet, muss er, genau wie Steuerberater, eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Die Vergütung des Versicherungsmaklers ergibt sich nur dann, wenn der Versicherungsmakler zwischen zwei Parteien erfolgreich eine Versicherung vermittelt hat. In diesem Fall, und nicht schon für den Beratungsfall, darf der Versicherungsmakler eine Courtage erheben. Allerdings darf der Versicherungsmakler Dritte, die keine Verbraucher sind, beraten und für diese Beratung eine Vergütung in Form eines Honorars verlangen. Da Versicherungsmakler im Interesse der Versicherungsnehmer handeln, sind die abzugrenzen von Versicherungsvertretern. Diese sind vertragsrechtlich an eine Versicherungsgesellschaft gebunden. ]]>

Ratenkredite

Ratenkredite sind Kredite, die von Privatpersonen z.B. für die Finanzierung eines Autos in Anspruch genommen werden. Sie sind daher auch als Anschaffungsdarlehen oder Konsumkredite bekannt. Nahezu alle Banken bieten Ratenkredite an und auch Versicherungsvertreter oder Händler bieten sie als Kreditvermittler an. In diesem Fall kann der Kredit direkt im Geschäft, beim Kauf aufgenommen werden. Doch obwohl der Ratenkredit ein Standardkredit ist, unterscheiden sich die Konditionen der Banken zum Teil erheblich, z.B. gibt es Unterschiede zwischen Direktbanken und Filialbanken. Daher ist vor der Kreditaufnahme ein Vergleich zwischen den Banken unbedingt zu empfehlen. Um eine leichtere Vergleichbarkeit möglich zu machen, muss im Kreditvertrag der Effektivzins angegeben sein. Banken vergeben Ratenkredite in einer Höhe zwischen 1000 Euro und 100.000 Euro mit einer maximalen Laufzeit von 96 Monaten. In der Regel können Ratenkredite als Blanko-Darlehen aufgenommen werden. Das bedeutet, dass Lohn- bzw. Gehaltsabtretungen als Sicherheit reichen. Ist die Bonität eines Kreditnehmers unzureichend, kann eine Bürgschaft als (zusätzliche) Sicherheit dienen. Kreditnehmer können den Ratenkredit sechs Monate nach Erhalt mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Dabei fällt keine Vorfälligkeitsentschädigung an, die Bank darf allerdings Bearbeitungsgebühren berechnen. Auch die Bank hat ein Recht, den Kredit zu kündigen. Die Bank kann den Kredit kündigen, wenn der Kreditnehmer zwei aufeinanderfolgenden Raten ganz oder zum Teil nicht gezahlt hat, wenn Ratenrückstände von mindestens zehn bzw. fünf Prozent vorliegen und die Bank zwei Mahnungen erlassen und mit Kreditkündigung gedroht hat. Die Bezeichnung Ratenkredit ergibt sich aus der Tatsache, dass der Kredit in monatlichen Beträgen, also Raten, zurückgezahlt werden. Die monatlichen Raten setzen sich zusammen aus der Kredittilgung, aus Zinsen und möglichen Gebühren der kreditgebenden Bank. Normalerweise hat ein Ratenkredit einen Schufa-Eintrag zur Folge. ]]>