Versicherungsmakler

Ein Versicherungsmakler ist ein Versicherungsvermittler. Er oder sie vermittelt Verträge zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer und arbeitete entweder selbstständig oder in einem Maklerbüro. Dabei sind die Versicherungsmakler nicht an eine Versicherungsgesellschaft gebunden, sondern vertreten die Interessen des Versicherungsnehmers. Versicherungsmakler können aus einem breiten Angebot von Versicherungen die individuellen Versicherungswünsche ihrer Kunden berücksichtigen und potenziellen Versicherungsnehmern entsprechenden Möglichkeiten vorlegen. Die Rechte und Pflichten des Versicherungsmaklers sind in einem Maklervertrag geregelt. Die Aufgaben des Versicherungsmaklers umfassen die Prüfung des Versicherungsschutzes des Versicherungsnehmers, die Betreuung und Überprüfung des Versicherungsverhältnisses und die Vermittlung von Versicherungen zwischen Versicherungsträger und Versicherungsgesellschaft. Da der Versicherungsmakler im Falle einer schuldhaften Verletzung seiner Pflicht gegenüber dem Versicherungsnehmer haftet, muss er, genau wie Steuerberater, eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Die Vergütung des Versicherungsmaklers ergibt sich nur dann, wenn der Versicherungsmakler zwischen zwei Parteien erfolgreich eine Versicherung vermittelt hat. In diesem Fall, und nicht schon für den Beratungsfall, darf der Versicherungsmakler eine Courtage erheben. Allerdings darf der Versicherungsmakler Dritte, die keine Verbraucher sind, beraten und für diese Beratung eine Vergütung in Form eines Honorars verlangen. Da Versicherungsmakler im Interesse der Versicherungsnehmer handeln, sind die abzugrenzen von Versicherungsvertretern. Diese sind vertragsrechtlich an eine Versicherungsgesellschaft gebunden. ]]>

Steuerberater

Ein Steuerberater arbeitet zu betriebsrechtlichen und steuerrechtlichen Fragen. Die genauen Bestimmungen zum Beruf sind im Steuerberatungsgesetz aufgeführt. Eine Steuerberaterin arbeitet freiberuflich oder als Angestellte, ihre Tätigkeit unterliegt keiner Gewerbeordnung. Hauptbeschäftigungsfeld eines Steuerberaters ist die Beratung für eine optimale Steuergestaltung. Ein Steuerberater berät Privatpersonen, Institutionen oder Unternehmen, beide Gruppen gelten ihm als Mandanten. Auch Buchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung und sind zentrale Aufgabengebiete eines Steuerberaters. Desweiteren kann er z.B. auch vormundschaftliche und treuhänderische Tätigkeiten ausüben oder in der Insolvenzverwaltung und Liquidation beschäftigt sein. In der Steuerberater-Gebührenverordnung ist die Vergütung von Steuerberatern geregelt. Um als Steuerberater zugelassen zu werden, ist entweder ein wirtschaftswissenschaftliches oder rechtswissenschaftliches Studium oder eine kaufmännische Berufsausbildung erforderlich. Doch nicht nur Fachwissen und persönliche Eigenschaften wie Vertrauenswürdigkeit, Verschwiegenheit und Gewissenhaftigkeit sind Voraussetzungen der Tätigkeit als Steuerberater, sondern auch der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung ist Bedingung für die Ausübung des Berufs, denn als Steuerberater muss man für wirtschaftliche Schäden am Mandanten aufkommen. Neben Steuerberatern sind auch u.a. Lohnbuchhalter, Lohnsteuerhilfevereine, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwälte in der Steuerberatung tätig. Seit 2006 können Steuerberatungskosten nicht mehr als Sonderausgaben, sondern nur noch als Werbungskosten oder Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden. ]]>