Werbungskosten

Steuerrechtlich sind Werbungskosten Ausgaben oder Aufwendungen, die der Erwerbung, Erhaltung und Sicherung von Einnahmen dienen. Werbungskosten können aus dem Erwerb von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, aus Einkünften durch Verpachtung und Vermietung, aus Einkünften aus Kapitalvermögen oder aus sonstigen Einkünften, z.B. Rente, entstehen. Werbungskosten sind immer von den Einnahmen abzuziehen, in dessen Zusammenhang sie entstanden sind. In der Praxis ergeben sich Abgrenzungsschwierigkeiten, wenn Kosten nicht eindeutig beruflich bedingt oder privat bedingt einzuordnen sind. Ein Beispiel hierfür ist das Arbeitszimmer zu Hause, was nicht mehr uneingeschränkt als beruflich bedingt steuerlich absetzbar ist. Beispiele für Werbungskosten aus dem Bereich nichtselbstständiger Arbeit sind:Bewerbungskosten – Kosten für Arbeits- und Dienstkleidung – Kosten doppelter Haushaltsführung – Kosten für Arbeitsmittel – Beiträge für Gewerkschaften – Nicht erstattete Fortbildungskosten – Kosten für Fahrten vom Wohnort zur Arbeitsstätte – Kontoführungsgebühren Beispiele für Werbungskosten im Zusammenhang mit Vermietungen und Verpachtungen sind: – Grundsteuer – Gebäudeversicherung – Hausnebenkosten – Reparaturen – Kontoführungsgebühren – Telefonkosten – Steuerberatungskosten – Maklerkosten Im Bereich der Kapitaleinkünfte gelten u.a. die folgenden Kosten als Werbungskosten: – Depotführungskosten – Beratungskosten – Kosten für Fachliteratur – Telefonkosten und Internetkosten – Kosten für das Mieten eines Safes Werbungkosten sind bei der jährlichen Einkommensteuererklärung anzugeben und werden den jeweiligen Einkunftsarten zugerechnet. Dadurch mindern sie die Einnahmen der Einkunftsart. In diesem Sinne sind Werbungkosten keine Steuervergünstigung, sondern basieren auf der Regelung des objektiven Nettoprinzips. Danach unterliegt lediglich das Nettoeinkommen und nicht etwa das Bruttoeinkommen der Steuerpflicht. Die Art und die Höhe der Werbungskosten müssen bei der Steuererklärung jeweils mit angegeben werden. Alternativ zu den Einzelnachweisen können auch Pauschalbeträge abgezogen werden. Bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit beträgt der Pauschalbetrag beispielsweise 920 Euro, bei sonstigen Einkünften 102 Euro und bei Einnahmen aus Kapitalvermögen 51 Euro. Die Pauschalbeträge sollen die Erhebung der Steuern vereinfachen und insbesondere dann genutzt werden, wenn die einzeln nachgewiesenen Werbungskosten unter dem jeweiligen Pauschalbetrag liegen. Fehlt der Einzelnachweis der Werbungkosten, weil der Steuerpflichtige sie der Einkommensteuererklärung nicht beigefügt hat, kommt der Pauschbetrag ebenfalls zum Einsatz. ]]>

Steuerberater

Ein Steuerberater arbeitet zu betriebsrechtlichen und steuerrechtlichen Fragen. Die genauen Bestimmungen zum Beruf sind im Steuerberatungsgesetz aufgeführt. Eine Steuerberaterin arbeitet freiberuflich oder als Angestellte, ihre Tätigkeit unterliegt keiner Gewerbeordnung. Hauptbeschäftigungsfeld eines Steuerberaters ist die Beratung für eine optimale Steuergestaltung. Ein Steuerberater berät Privatpersonen, Institutionen oder Unternehmen, beide Gruppen gelten ihm als Mandanten. Auch Buchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung und sind zentrale Aufgabengebiete eines Steuerberaters. Desweiteren kann er z.B. auch vormundschaftliche und treuhänderische Tätigkeiten ausüben oder in der Insolvenzverwaltung und Liquidation beschäftigt sein. In der Steuerberater-Gebührenverordnung ist die Vergütung von Steuerberatern geregelt. Um als Steuerberater zugelassen zu werden, ist entweder ein wirtschaftswissenschaftliches oder rechtswissenschaftliches Studium oder eine kaufmännische Berufsausbildung erforderlich. Doch nicht nur Fachwissen und persönliche Eigenschaften wie Vertrauenswürdigkeit, Verschwiegenheit und Gewissenhaftigkeit sind Voraussetzungen der Tätigkeit als Steuerberater, sondern auch der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung ist Bedingung für die Ausübung des Berufs, denn als Steuerberater muss man für wirtschaftliche Schäden am Mandanten aufkommen. Neben Steuerberatern sind auch u.a. Lohnbuchhalter, Lohnsteuerhilfevereine, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwälte in der Steuerberatung tätig. Seit 2006 können Steuerberatungskosten nicht mehr als Sonderausgaben, sondern nur noch als Werbungskosten oder Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden. ]]>

Sonderausgabe

Eine Sonderausgabe ist eine Ausgabe, die der privaten Lebensführung zuzurechnen ist und daher nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgabe geltend gemacht werden kann. Überschreiten Sonderausgaben die Vorsorgepauschale, werden sie von den Gesamteinkünften abgezogen. Da sie die Einkünfte mindern, können sie steuerlich geltend gemacht werden und also zu einer geringeren Steuerlast des Steuerpflichtigen führen. Folgende Ausgaben erkennt das Finanzamt als Sonderausgaben an:

  • Unterhaltskosten an den dauerhaft getrennt lebenden oder geschiedenen Ehepartner
  • Renten
  • Lasten, die auf einer bestimmten Verpflichtungspflicht beruhen
  • Kirchensteuer
  • Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten und Haftpflichtversicherung
  • Beiträge zur freiwilligen Pflegeversicherung
  • Beiträge für Lebens- oder Todesfallversicherungen
  • Beiträge an die Bundesanstalt für Arbeit
  • Steuerberatungskosten
  • Schulgeld
  • Ausbildungskosten
  • Spenden
Liegt dem Finanzamt keine Nachweise für die genannten Sonderausgaben vor, wird dem Arbeitnehmer eine Vorsorgepauschale, die sich nach dem Bruttolohn richtet, von den Gesamteinkünften abgezogen. ]]>