Einkommensteuererklärung

Eine Einkommensteuererklärung ist die schriftliche Erklärung des Steuerpflichtigen über seine Einkünfte. Auf ihrer Grundlage wird die Höhe der Einkommensteuer festgelegt. Sie wird entweder vom Steuerpflichtigen selbst oder von seinem Steuerberater dem zuständigen Finanzamt vorgelegt. Eine Einkommensteuererklärung muss abgegeben werden, wenn jemand sein Arbeitsentgelt von mehreren Arbeitgebern erhalten hat Nebeneinkünfte erzielt wurden oder Einkünfte, die über 410 Euro liegen und dem Progressionsvorbehalt unterliegen die Lohnsteuerkarte im laufenden Jahr zur Anwendung kam Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte eingetragen wurden Ehepartner die Lohnsteuerkombination von dritter und fünfter Lohnsteuerklasse gewählt haben ein Arbeitnehmer im Todesjahr seines Partners wieder heiratet Kinderfreibeträge oder Haushaltsfreibeträge übertragen werden. Alle anderen Personen müssen nur dann eine Einkommensteuererklärung abgegeben, wenn ihre Einkünfte über dem Grundfreibetrag liegen. Auch wenn keine Einkommensteuererklärung gemacht werden muss, kann es sich allerdings lohnen, sie beim Finanzamt einzureichen, denn möglicherweise werden Steuern, die im Laufe des Jahres gezahlt wurde, zurückerstattet. Eine Einkommensteuererklärung kann entweder selber am Computer ausgefüllt und direkt an das Finanzamt geschickt werden oder durch ein entsprechendes Formular in Papierform abgegeben werden. Auch ein Steuerberater kann mit der Erstellung einer Steuererklärung beauftragt werden. Eine Erklärung muss dem Finanzamt immer bis zum 31. Mai des Folgejahres vorliegen. ]]>

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert