Mutterschaftsgeld

Gesetzlich krankenversicherte Frauen erhalten in der Zeit des Mutterschutzes Mutterschaftsgeld. Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben Schwangere, die zu Beginn des Mutterschutzes gesetzlich krankenversichert sind und zugleich mit einem Anspruch auf Krankengeld versichert sind.

Alternativ steht die Versicherte in einem Arbeitsverhältnis, der Arbeitgeber zahlt aufgrund des Mutterschutzes jedoch kein Arbeitsentgelt. Dies gilt z.B. bei Studentinnen und freiwillig Versicherten, die versicherungsfrei beschäftigt sind.

Ein Antrag auf Mutterschaftsgeld kann nur mit einer ärztlichen Bescheinigung oder einer Bescheinigung einer Hebamme über den voraussichtlichen Geburtstermin und nicht mehr als sieben Wochen von diesem gestellt werden.

Die maximale Höhe des Mutterschaftsgelds beträgt 13 Euro pro Kalendertag. Endet das Beschäftigungsverhältnis, entfällt der Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld und dieses wird neu berechnet. Auch arbeitslose oder in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis stehende Frauen haben Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Hier handelt es sich um einen reduzierten, höchstens 210 Euro umfassenden Betrag.

Das Mutterschaftsgeld gilt als steuerfreie Einnahme. Es unterliegt allerdings dem Progressionsvorbehalt, so dass auf steuerpflichtige Einkünfte, die neben dem Mutterschaftsgeld vereinbart werden, ein höherer Steuersatz angewendet wird.

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Einkommensteuererklärung

Eine Einkommensteuererklärung ist die schriftliche Erklärung des Steuerpflichtigen über seine Einkünfte. Auf ihrer Grundlage wird die Höhe der Einkommensteuer festgelegt. Sie wird entweder vom Steuerpflichtigen selbst oder von seinem Steuerberater dem zuständigen Finanzamt vorgelegt. Eine Einkommensteuererklärung muss abgegeben werden, wenn jemand sein Arbeitsentgelt von mehreren Arbeitgebern erhalten hat Nebeneinkünfte erzielt wurden oder Einkünfte, die über 410 Euro liegen und dem Progressionsvorbehalt unterliegen die Lohnsteuerkarte im laufenden Jahr zur Anwendung kam Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte eingetragen wurden Ehepartner die Lohnsteuerkombination von dritter und fünfter Lohnsteuerklasse gewählt haben ein Arbeitnehmer im Todesjahr seines Partners wieder heiratet Kinderfreibeträge oder Haushaltsfreibeträge übertragen werden. Alle anderen Personen müssen nur dann eine Einkommensteuererklärung abgegeben, wenn ihre Einkünfte über dem Grundfreibetrag liegen. Auch wenn keine Einkommensteuererklärung gemacht werden muss, kann es sich allerdings lohnen, sie beim Finanzamt einzureichen, denn möglicherweise werden Steuern, die im Laufe des Jahres gezahlt wurde, zurückerstattet. Eine Einkommensteuererklärung kann entweder selber am Computer ausgefüllt und direkt an das Finanzamt geschickt werden oder durch ein entsprechendes Formular in Papierform abgegeben werden. Auch ein Steuerberater kann mit der Erstellung einer Steuererklärung beauftragt werden. Eine Erklärung muss dem Finanzamt immer bis zum 31. Mai des Folgejahres vorliegen. ]]>