Mutterschutz

Als Mutterschutz gelten festgelegte Normen für Schwangere und Wöchnerinnen vor bzw. nach der Geburt eines Kindes.

Der Mutterschutz ist in Deutschland im Mutterschutzgesetz festgelegt und regelt die Bedingungen für den Einsatz schwangerer Frauen am Arbeitsplatz, u.a. zur Arbeitszeit, zu Wochenend- und Nachtarbeit, zu schweren körperlichen Tätigkeiten oder zum Umgang mit gesundheitsgefährdenden Stoffen. Der Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin. In dieser Zeit dürfen Frauen nicht arbeiten. Eine Ausnahme besteht, wenn sie sich ausdrücklich dazu bereit erklärt haben. Nach der Geburt dürfen Frauen acht Wochen nicht arbeiten. Handelt es sich um Mehrlingsgeburten, wird diese Zeit auf zwölf Wochen ausgedehnt.

Mit Beginn der Schwangerschaft bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Geburt darf keine Kündigung erfolgen. Geht die Frau nach der Geburt in Elternzeit, verlängert sich der Kündigungsschutz bis zum Ablauf der Elternzeit.

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