Ein Steuerberater arbeitet zu betriebsrechtlichen und steuerrechtlichen Fragen. Die genauen Bestimmungen zum Beruf sind im Steuerberatungsgesetz aufgeführt. Eine Steuerberaterin arbeitet freiberuflich oder als Angestellte, ihre Tätigkeit unterliegt keiner Gewerbeordnung. Hauptbeschäftigungsfeld eines Steuerberaters ist die Beratung für eine optimale Steuergestaltung. Ein Steuerberater berät Privatpersonen, Institutionen oder Unternehmen, beide Gruppen gelten ihm als Mandanten. Auch Buchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung und sind zentrale Aufgabengebiete eines Steuerberaters. Desweiteren kann er z.B. auch vormundschaftliche und treuhänderische Tätigkeiten ausüben oder in der Insolvenzverwaltung und Liquidation beschäftigt sein. In der Steuerberater-Gebührenverordnung ist die Vergütung von Steuerberatern geregelt. Um als Steuerberater zugelassen zu werden, ist entweder ein wirtschaftswissenschaftliches oder rechtswissenschaftliches Studium oder eine kaufmännische Berufsausbildung erforderlich. Doch nicht nur Fachwissen und persönliche Eigenschaften wie Vertrauenswürdigkeit, Verschwiegenheit und Gewissenhaftigkeit sind Voraussetzungen der Tätigkeit als Steuerberater, sondern auch der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung ist Bedingung für die Ausübung des Berufs, denn als Steuerberater muss man für wirtschaftliche Schäden am Mandanten aufkommen. Neben Steuerberatern sind auch u.a. Lohnbuchhalter, Lohnsteuerhilfevereine, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwälte in der Steuerberatung tätig. Seit 2006 können Steuerberatungskosten nicht mehr als Sonderausgaben, sondern nur noch als Werbungskosten oder Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden. ]]>
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