Werbungskosten

Steuerrechtlich sind Werbungskosten Ausgaben oder Aufwendungen, die der Erwerbung, Erhaltung und Sicherung von Einnahmen dienen. Werbungskosten können aus dem Erwerb von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, aus Einkünften durch Verpachtung und Vermietung, aus Einkünften aus Kapitalvermögen oder aus sonstigen Einkünften, z.B. Rente, entstehen. Werbungskosten sind immer von den Einnahmen abzuziehen, in dessen Zusammenhang sie entstanden sind. In der Praxis ergeben sich Abgrenzungsschwierigkeiten, wenn Kosten nicht eindeutig beruflich bedingt oder privat bedingt einzuordnen sind. Ein Beispiel hierfür ist das Arbeitszimmer zu Hause, was nicht mehr uneingeschränkt als beruflich bedingt steuerlich absetzbar ist. Beispiele für Werbungskosten aus dem Bereich nichtselbstständiger Arbeit sind:Bewerbungskosten – Kosten für Arbeits- und Dienstkleidung – Kosten doppelter Haushaltsführung – Kosten für Arbeitsmittel – Beiträge für Gewerkschaften – Nicht erstattete Fortbildungskosten – Kosten für Fahrten vom Wohnort zur Arbeitsstätte – Kontoführungsgebühren Beispiele für Werbungskosten im Zusammenhang mit Vermietungen und Verpachtungen sind: – Grundsteuer – Gebäudeversicherung – Hausnebenkosten – Reparaturen – Kontoführungsgebühren – Telefonkosten – Steuerberatungskosten – Maklerkosten Im Bereich der Kapitaleinkünfte gelten u.a. die folgenden Kosten als Werbungskosten: – Depotführungskosten – Beratungskosten – Kosten für Fachliteratur – Telefonkosten und Internetkosten – Kosten für das Mieten eines Safes Werbungkosten sind bei der jährlichen Einkommensteuererklärung anzugeben und werden den jeweiligen Einkunftsarten zugerechnet. Dadurch mindern sie die Einnahmen der Einkunftsart. In diesem Sinne sind Werbungkosten keine Steuervergünstigung, sondern basieren auf der Regelung des objektiven Nettoprinzips. Danach unterliegt lediglich das Nettoeinkommen und nicht etwa das Bruttoeinkommen der Steuerpflicht. Die Art und die Höhe der Werbungskosten müssen bei der Steuererklärung jeweils mit angegeben werden. Alternativ zu den Einzelnachweisen können auch Pauschalbeträge abgezogen werden. Bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit beträgt der Pauschalbetrag beispielsweise 920 Euro, bei sonstigen Einkünften 102 Euro und bei Einnahmen aus Kapitalvermögen 51 Euro. Die Pauschalbeträge sollen die Erhebung der Steuern vereinfachen und insbesondere dann genutzt werden, wenn die einzeln nachgewiesenen Werbungskosten unter dem jeweiligen Pauschalbetrag liegen. Fehlt der Einzelnachweis der Werbungkosten, weil der Steuerpflichtige sie der Einkommensteuererklärung nicht beigefügt hat, kommt der Pauschbetrag ebenfalls zum Einsatz. ]]>

Steuerberechnung

Die Steuerberechnung erfolgt in Deutschland für jeden Steuerpflichtigen individuell und wird vom Finanzamt vorgenommen. Eine wichtige Steuer ist die Lohnsteuer. Sie wird vom Lohn oder Gehalt, also dem Arbeitsentgelt eines jeden Einzelnen, abgezogen. Von der Höhe der Lohnsteuer berechnen sich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag. Grundlage für die Steuerberechnung durch das Finanzamt ist die Steuererklärung, die jeder Steuerpflichtige jährlich abgeben muss. Bestimmte Ausgaben können dabei von der Steuer abgesetzt werden, u.a. Fahrtkosten, Aufwendungen für Arbeitsmittel, z.B. die Büroausstattung, Spenden, Beiträge für Gewerkschaften oder Parteien ebenso wie Kinderfreibeträge. Auch Kosten für die Pflege-, Unfall und Haftpflichtversicherung können bis zu einem gewissen Teil die Steuerlast eines jeden Einzelnen reduzieren. Um solche Steuerreduzierungen zu erreichen, müssen bei der Steuererklärung alle Angaben mit Belegen nachgewiesen werden. Da das Steuerrecht sehr kompliziert ist und das Erstellen einer Steuererklärung ebenfalls, können sich sowohl Privatleute als auch Unternehmen und Institutionen Hilfe beim Steuerberater holen. ]]>