Werbungskosten

Steuerrechtlich sind Werbungskosten Ausgaben oder Aufwendungen, die der Erwerbung, Erhaltung und Sicherung von Einnahmen dienen. Werbungskosten können aus dem Erwerb von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, aus Einkünften durch Verpachtung und Vermietung, aus Einkünften aus Kapitalvermögen oder aus sonstigen Einkünften, z.B. Rente, entstehen. Werbungskosten sind immer von den Einnahmen abzuziehen, in dessen Zusammenhang sie entstanden sind. In der Praxis ergeben sich Abgrenzungsschwierigkeiten, wenn Kosten nicht eindeutig beruflich bedingt oder privat bedingt einzuordnen sind. Ein Beispiel hierfür ist das Arbeitszimmer zu Hause, was nicht mehr uneingeschränkt als beruflich bedingt steuerlich absetzbar ist. Beispiele für Werbungskosten aus dem Bereich nichtselbstständiger Arbeit sind:Bewerbungskosten – Kosten für Arbeits- und Dienstkleidung – Kosten doppelter Haushaltsführung – Kosten für Arbeitsmittel – Beiträge für Gewerkschaften – Nicht erstattete Fortbildungskosten – Kosten für Fahrten vom Wohnort zur Arbeitsstätte – Kontoführungsgebühren Beispiele für Werbungskosten im Zusammenhang mit Vermietungen und Verpachtungen sind: – Grundsteuer – Gebäudeversicherung – Hausnebenkosten – Reparaturen – Kontoführungsgebühren – Telefonkosten – Steuerberatungskosten – Maklerkosten Im Bereich der Kapitaleinkünfte gelten u.a. die folgenden Kosten als Werbungskosten: – Depotführungskosten – Beratungskosten – Kosten für Fachliteratur – Telefonkosten und Internetkosten – Kosten für das Mieten eines Safes Werbungkosten sind bei der jährlichen Einkommensteuererklärung anzugeben und werden den jeweiligen Einkunftsarten zugerechnet. Dadurch mindern sie die Einnahmen der Einkunftsart. In diesem Sinne sind Werbungkosten keine Steuervergünstigung, sondern basieren auf der Regelung des objektiven Nettoprinzips. Danach unterliegt lediglich das Nettoeinkommen und nicht etwa das Bruttoeinkommen der Steuerpflicht. Die Art und die Höhe der Werbungskosten müssen bei der Steuererklärung jeweils mit angegeben werden. Alternativ zu den Einzelnachweisen können auch Pauschalbeträge abgezogen werden. Bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit beträgt der Pauschalbetrag beispielsweise 920 Euro, bei sonstigen Einkünften 102 Euro und bei Einnahmen aus Kapitalvermögen 51 Euro. Die Pauschalbeträge sollen die Erhebung der Steuern vereinfachen und insbesondere dann genutzt werden, wenn die einzeln nachgewiesenen Werbungskosten unter dem jeweiligen Pauschalbetrag liegen. Fehlt der Einzelnachweis der Werbungkosten, weil der Steuerpflichtige sie der Einkommensteuererklärung nicht beigefügt hat, kommt der Pauschbetrag ebenfalls zum Einsatz. ]]>

Girokonto

Das Girokonto ist ein Bankkonto, das den bargellosen Zahlungsverkehr ermöglicht. Das italienische Wort „giro“ steht für ‚Kreislauf‘ oder ‚kreisen lassen‘. Konkret bedeutet dies also, dass Geldwerte auf dem Girokonto zu Gunsten oder zu Lasten gebucht werden und somit im Umlauf sind. Der Kontoinhaber kann über sein Girokonto Barabhebungen, Bareinzahlungen, Überweisungen, Lastschrift sowie Daueraufträge durchführen. Einen Überblick über das Haben und Soll erhält der Kontoinhaber über die Kontoauszüge, die an einem Kontoauszugsdrucker abgeholt werden können. Manche Banken bieten dies auch elektronisch oder per Post an. Für all diese Leistungen fallen bei vielen Banken Kontoführungsgebühren an, die jedoch für Schüler, Auszubildende und Studenten entfallen. Die Kontoführungsgebühren fallen je nach Vertrag als Pauschale monatlich oder mit jeder Buchung an, können von manchen Banken jedoch ganz weggelassen werden. Die Kündigung eines Girokontos ist für den Kunden jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist möglich. Mit Zustimmung eines Erziehungsberechtigten habe auch Minderjährige die Möglichkeit das so genannte Jugendkonto zu eröffnen. Es ist möglich, dass der Kontoinhaber sein Konto überzieht. Dies geschieht, wenn das Guthaben nicht für die Buchungen ausreicht, so dass die Bank kurzfristig einen so genannten Dispositionskredit (kurz „Dispo“) gewährt. Die Vereinbarungen über die Zinshöhe sind mit Eröffnung des Girokontos vertraglich geregelt. Der Dispositionskredit sollte möglichst schnell ausgeglichen werden, da die Zinsen für einen solchen Kredit mit 7 – 16% vergleichsweise hoch sind. Dagegen fallen die Zinsen auf das Guthaben mit 0,1 – 4,5% vergleichsweise gering aus. Es zeigt sich, dass ein Vergleich der Kreditinstitute also lohnend ist, so dass sich im Jahr zum Teil mehrere Hundert Euro sparen lassen. Besonders gilt dies für Kunden, die häufig den Dispositionskredit nutzen oder dessen durchschnittlicher Kontostand hoch ist.]]>