Girokonto

Das Girokonto ist ein Bankkonto, das den bargellosen Zahlungsverkehr ermöglicht. Das italienische Wort „giro“ steht für ‚Kreislauf‘ oder ‚kreisen lassen‘. Konkret bedeutet dies also, dass Geldwerte auf dem Girokonto zu Gunsten oder zu Lasten gebucht werden und somit im Umlauf sind. Der Kontoinhaber kann über sein Girokonto Barabhebungen, Bareinzahlungen, Überweisungen, Lastschrift sowie Daueraufträge durchführen. Einen Überblick über das Haben und Soll erhält der Kontoinhaber über die Kontoauszüge, die an einem Kontoauszugsdrucker abgeholt werden können. Manche Banken bieten dies auch elektronisch oder per Post an. Für all diese Leistungen fallen bei vielen Banken Kontoführungsgebühren an, die jedoch für Schüler, Auszubildende und Studenten entfallen. Die Kontoführungsgebühren fallen je nach Vertrag als Pauschale monatlich oder mit jeder Buchung an, können von manchen Banken jedoch ganz weggelassen werden. Die Kündigung eines Girokontos ist für den Kunden jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist möglich. Mit Zustimmung eines Erziehungsberechtigten habe auch Minderjährige die Möglichkeit das so genannte Jugendkonto zu eröffnen. Es ist möglich, dass der Kontoinhaber sein Konto überzieht. Dies geschieht, wenn das Guthaben nicht für die Buchungen ausreicht, so dass die Bank kurzfristig einen so genannten Dispositionskredit (kurz „Dispo“) gewährt. Die Vereinbarungen über die Zinshöhe sind mit Eröffnung des Girokontos vertraglich geregelt. Der Dispositionskredit sollte möglichst schnell ausgeglichen werden, da die Zinsen für einen solchen Kredit mit 7 – 16% vergleichsweise hoch sind. Dagegen fallen die Zinsen auf das Guthaben mit 0,1 – 4,5% vergleichsweise gering aus. Es zeigt sich, dass ein Vergleich der Kreditinstitute also lohnend ist, so dass sich im Jahr zum Teil mehrere Hundert Euro sparen lassen. Besonders gilt dies für Kunden, die häufig den Dispositionskredit nutzen oder dessen durchschnittlicher Kontostand hoch ist.]]>

Dispositionskredit

Der Dispositionskredit oder kurz Dispo bezeichnet die Möglichkeit von Privatkunden eines Kreditinstituts, das Girokonto bis zu einer festgelegten Summe zu überziehen.

Diese Form zählt zu den Kontokorrentkrediten und ist als eine kurzfristige Lösung bei akuten finanziellen Engpässen gedacht. Im Gegensatz zu einem Darlehen muss der Kontoinhaber weder einen Antrag stellen, noch etwaige Sicherheiten nachweisen. Voraussetzung ist allerdings ein regelmäßiger Geldeingang auf das entsprechende Konto. Ob Gehalt oder Rente, in welcher Form dieser Geldeingang vorliegt, spielt eine untergeordnete Rolle. Die Höhe des Geldeingangs bestimmt auch die Höhe des Dispositionskredits, der gewährt wird. Dieser beträgt maximal die Höhe des dreifachen Einkommens.

Auch für den Dispositionskredit fallen Zinsen für die Höhe des genutzten Kredits an. Diese so genannten Sollzinsen fallen meist vielfach höher aus als für andere Kreditformen. Deshalb sollte der Dispositionskredit tatsächlich nicht als dauerhafte Möglichkeit genutzt werden, sondern ist eher als Absicherung für ungeplante Eventualitäten des Alltags gedacht.

]]>

D – Dienstwagen, Dispositionskredit, Dividende, Durchschnitt Bruttolohn, Durchschnittseinkommen – Gehalts-Lexikon

  • Durchschnittseinkommen
  • Durchschnittsgehalt
  • Durchschnitt Bruttolohn
  • Dividende
  • Dienstwagen
  • Direktversicherung
  • Devisen
  • Depot
  • Dispo
  • Dispositionskredit
  • Direktzusage
  • Datenschutz
  • Darlehen
  • ]]>