Direktversicherung

Die Direktversicherung ist einer der 5 Durchführungswege der Betrieblichen Altersvorsorge und zählt zu den Lebensversicherungsverträgen. Im Gegensatz zur Lebensversicherung kann die beliebte Direktversicherung allerdings nicht vorzeitig gekündigt werden.

Da die gesetzliche Pflicht zur Betrieblichen Altersvorsorge besteht, muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer diese Möglichkeit anbieten. So nimmt der Arbeitgeber die Versicherung für das Leben des Arbeitnehmers bei einer frei gewählten Versicherungsgesellschaft auf. Arbeitnehmer und Arbeitgeber profitieren während der Ansparzeit von einer staatlichen Förderung.

Konkret bedeutet dies, dass eine Befreiung von Steuer- und Sozialabgaben bis zu 4% in der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung genutzt werden kann. So kann auch der Arbeitgeber Lohnnebenkosten sparen. Der Beitrag wird direkt vom Bruttogehalt abgezogen und vom Arbeitgeber an die Versicherungsgesellschaft weitergeleitet. Bezüge erhält der Arbeitnehmer mit Eintritt in die Rente. Er darf wählen, ob er eine Kapitalabfindung oder eine monatliche Rente bevorzugt. Erst in dieser Auszahlungsphase werden Steuern fällig, die für Rentner jedoch geringer ausfallen, als für Arbeitnehmer. Ziel ist es, von diesem geringeren Steuersatz in der Auszahlphase zu profitieren. Im Falle eines Todes erhalten die Hinterbliebenen die Bezüge.

]]>

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert