Staatliche Förderungen

Staatliche Förderungen gibt es in Deutschland insbesondere im Bereich der Altersvorsorge. Für Personen, die eine gesetzliche Rentenversicherung haben, gibt es seit einigen Jahren die Möglichkeit, durch die so genannte Riester-Rente staatliche Zuschüsse für eine private Altersvorsorge zu erhalten. Stellt der Versicherungsnehmer einen Antrag auf staatliche Förderung, können die Beiträge zur Altersvorsorge mit bis zu vier Prozent vom Staat gefördert werden. Einzelheiten hierzu finden sich unter dem Stichwort Riester-Rente. Auch die betriebliche Altersvorsorge wird staatlich gefördert, z.B. wenn eine Pensionskasse, Pensionsfonds oder eine Direktversicherung abgeschlossen wurde. Hier besteht die staatliche Förderung meist aus Steuerbefreiung oder der Befreiung von Sozialabgaben. Außerdem kann auch bei der betrieblichen Altersvorsorge die Riester-Rente und also staatliche Förderung in Form von Zulagen in Anspruch genommen werden.]]>

Rentenfonds

Rentenfonds sind Investmentfonds. Bei Rentenfonds unterscheidet man zwischen Investmentfonds für festverzinsliche Wertpapiere (z.B. Anleihen oder Bundesschatzbriefe), Pensionsfonds und Investmentfonds in der privaten Altersvorsorge. Werden in Rentenfonds festverzinsliche Wertpapiere investiert, heißt das, dass der Wertzuwachs durch Zinszahlungen und den Handel mit Wertpapieren erzielt wird. Aus diesem Grund profitieren Rentenfonds von sinkenden Zinsen, denn in diesem Fall steigt der Wert der gehaltenen Wertpapiere. Steigen die Zinsen, ist es für Rentenfonds dagegen schwer, eine positive Rendite zu erzielen. Investmentfonds, die speziell der Altersvorsorge dienen, werden Altersvorsorge-Sondervermögen genannt. Auch Pensionsfonds sind ein Weg der betrieblichen Altersversorgung, genau wie die Unterstützungskasse, Pensionskasse, Direktzusage und Direktversicherung. Mit dem Rentenfonds kann der Versicherungsnehmer entscheiden, in welchen Investmentfond er investieren will. Investiert er direkt, kann er Bearbeitungsgebühren einer fondsgebundenen Rentenversicherung einsparen. ]]>

Lebensversicherung

Eine Lebensversicherung ist eine Personenversicherung. Sie ist eine Versicherung für die wirtschaftliche Absicherung des biometrischen Risikos einer Person (Todesfall, schwere Krankheit, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit). In Deutschland gibt es verschiedene Formen der Lebensversicherung: Todesfallversicherung, Sterbegeldversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Erlebensfallversicherung, Aussteuerversicherung. Bei der Kapitalform wird zwischen Risikoversicherung und kapitalbildender Versicherung differenziert. Meistens werden Lebensversicherungen als Summenversicherungen abgeschlossen, d.h. die Versicherungsleistung wird im Versicherungsfall als Geldleistung erbracht. Daneben kann die Versicherungsleistung als Anteilseinheit eines Fonds oder als Indexgebunden vereinbart werden. Lebensversicherungen können unterschiedlich staatlich gefördert werden, z.B. als Direktversicherung oder als vermögensbildende Lebensversicherung. Eine Lebensversicherung kann als eine einmalige Auszahlung zu einem bestimmten Termin fällig werden, unabhängig davon, ob die Person noch lebt, sie kann nach einem vertraglich vereinbarten Ereignis ausgezahlt werden oder als laufende Auszahlung als Rente. Eine Lebensversicherung endet entweder durch den Tod des Versicherungsträgers, durch das Erreichen eines vereinbarten Alters oder durch Kündigung. ]]>

Direktversicherung

Die Direktversicherung ist einer der 5 Durchführungswege der Betrieblichen Altersvorsorge und zählt zu den Lebensversicherungsverträgen. Im Gegensatz zur Lebensversicherung kann die beliebte Direktversicherung allerdings nicht vorzeitig gekündigt werden.

Da die gesetzliche Pflicht zur Betrieblichen Altersvorsorge besteht, muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer diese Möglichkeit anbieten. So nimmt der Arbeitgeber die Versicherung für das Leben des Arbeitnehmers bei einer frei gewählten Versicherungsgesellschaft auf. Arbeitnehmer und Arbeitgeber profitieren während der Ansparzeit von einer staatlichen Förderung.

Konkret bedeutet dies, dass eine Befreiung von Steuer- und Sozialabgaben bis zu 4% in der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung genutzt werden kann. So kann auch der Arbeitgeber Lohnnebenkosten sparen. Der Beitrag wird direkt vom Bruttogehalt abgezogen und vom Arbeitgeber an die Versicherungsgesellschaft weitergeleitet. Bezüge erhält der Arbeitnehmer mit Eintritt in die Rente. Er darf wählen, ob er eine Kapitalabfindung oder eine monatliche Rente bevorzugt. Erst in dieser Auszahlungsphase werden Steuern fällig, die für Rentner jedoch geringer ausfallen, als für Arbeitnehmer. Ziel ist es, von diesem geringeren Steuersatz in der Auszahlphase zu profitieren. Im Falle eines Todes erhalten die Hinterbliebenen die Bezüge.

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Betriebliche Altersvorsorge

Neben der gesetzlichen und der privaten Altersvorsorge ist auch die betriebliche Altersvorsorge eine Möglichkeit, um eine mögliche Versorgungslücke im Alter zu schließen. Die betriebliche Altersvorsorge – kurz bAV – ist eine Leistung des Arbeitgebers. Dem Arbeitnehmer werden Versorgungsleistungen im Alter, bei Dienstunfähigkeit oder Tod zugesagt.

Ob der Arbeitgeber die betriebliche Altersvorsorge anbietet, kann man direkt erfragen oder im geltenden Tarifvertrag nachlesen. Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf die betriebliche Altersvorsorge. Möglich sind fünf Durchführungswege der Betrieblichen Altersvorsorge:

Die Finanzierung wird in der Ansparphase durch staatliche Mittel gefördert. Hier profitiert der Arbeitnehmer von einer festgelegten Befreiung von Steuer- und Sozialabgaben, so dass sich das zu versteuernde Bruttoeinkommen reduziert. Erst wenn der Arbeitnehmer die Rente erhält, ist diese steuerpflichtig – jedoch zu einem geringeren Steuersatz.

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