Rentenfonds

Rentenfonds sind Investmentfonds. Bei Rentenfonds unterscheidet man zwischen Investmentfonds für festverzinsliche Wertpapiere (z.B. Anleihen oder Bundesschatzbriefe), Pensionsfonds und Investmentfonds in der privaten Altersvorsorge. Werden in Rentenfonds festverzinsliche Wertpapiere investiert, heißt das, dass der Wertzuwachs durch Zinszahlungen und den Handel mit Wertpapieren erzielt wird. Aus diesem Grund profitieren Rentenfonds von sinkenden Zinsen, denn in diesem Fall steigt der Wert der gehaltenen Wertpapiere. Steigen die Zinsen, ist es für Rentenfonds dagegen schwer, eine positive Rendite zu erzielen. Investmentfonds, die speziell der Altersvorsorge dienen, werden Altersvorsorge-Sondervermögen genannt. Auch Pensionsfonds sind ein Weg der betrieblichen Altersversorgung, genau wie die Unterstützungskasse, Pensionskasse, Direktzusage und Direktversicherung. Mit dem Rentenfonds kann der Versicherungsnehmer entscheiden, in welchen Investmentfond er investieren will. Investiert er direkt, kann er Bearbeitungsgebühren einer fondsgebundenen Rentenversicherung einsparen. ]]>

Pension

Mit Pension ist die Altersversorgung, d.h. die Rente, von Beamten, Richtern, Soldaten, Kirchenbeamten und anderen Personen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehen, gemeint. Anspruch auf eine Pension ist in zwei Fällen gegeben: Der Beamte kann vor dem Eintritt in den Ruhestand eine Dienstzeit von mindestens fünf Jahre nachweisen oder der Eintritt in den Ruhestand erfolgt aufgrund einer Dienstunfähigkeit. Endet ein Beamtenverhältnis durch Entlassung, wird der Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Jedes volle Dienstjahr steigert den Anstieg der Pension. Nach 40 Dienstjahren liegt der Höchstversorgungssatz bei 71,75 Prozent des letzten Gehalts. Hinterbliebene eines verstorbenen Beamten erhalten als Witwen- bzw. Waisenrente einen bestimmten Anteil der Pension. Für Witwen bzw. Witwer liegt er bei 60 Prozent (für nach 1961 Geborene bei 55 Prozent), für Vollwaisen bei 20 Prozent und für Halbwaisen bei 12 Prozent. In beiden Fällen endet die Zahlung in der Regel mit dem 27. Lebensjahr. Die Pension gilt als Arbeitslohn. Daher entfallen auf sie Lohnsteuern. Die Steuerlast kann um einen Versorgungsfreibetrag von maximal 3.072 Euro pro Kalenderjahr gemindert werden. ]]>