Pension

Mit Pension ist die Altersversorgung, d.h. die Rente, von Beamten, Richtern, Soldaten, Kirchenbeamten und anderen Personen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehen, gemeint. Anspruch auf eine Pension ist in zwei Fällen gegeben: Der Beamte kann vor dem Eintritt in den Ruhestand eine Dienstzeit von mindestens fünf Jahre nachweisen oder der Eintritt in den Ruhestand erfolgt aufgrund einer Dienstunfähigkeit. Endet ein Beamtenverhältnis durch Entlassung, wird der Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Jedes volle Dienstjahr steigert den Anstieg der Pension. Nach 40 Dienstjahren liegt der Höchstversorgungssatz bei 71,75 Prozent des letzten Gehalts. Hinterbliebene eines verstorbenen Beamten erhalten als Witwen- bzw. Waisenrente einen bestimmten Anteil der Pension. Für Witwen bzw. Witwer liegt er bei 60 Prozent (für nach 1961 Geborene bei 55 Prozent), für Vollwaisen bei 20 Prozent und für Halbwaisen bei 12 Prozent. In beiden Fällen endet die Zahlung in der Regel mit dem 27. Lebensjahr. Die Pension gilt als Arbeitslohn. Daher entfallen auf sie Lohnsteuern. Die Steuerlast kann um einen Versorgungsfreibetrag von maximal 3.072 Euro pro Kalenderjahr gemindert werden. ]]>

Job

Job bezeichnet die produktive Beschäftigung einer Person, die darauf zielt, Geld zu erwerben. Der Begriff bezieht sich dabei sowohl auf einen Arbeitsplatz oder eine Stellung als auch auf eine berufliche Tätigkeit. Eine Person betätigt sich in der Regel als Arbeitnehmer, wenn sie einen Job hat. Allerdings üben auch Selbstständige und Freiberufler einen Job aus. Die Art des Jobs ist sehr unterschiedlich: Es gibt Vollzeitjobs und Teilzeitjobs, Nebenjobs und Ferienjobs, man kann aber auch Zeitarbeit und Leiharbeit nachgehen. Aus diesem Grund haben Menschen ganz unterschiedlichen Alters Jobs: Jugendliche erwirtschaften sich erstes Geld oft durch Ferienjobs, Erwachsene üben bis ins Rentenalter oder darüber hinaus Voll- oder Teilzeitarbeit aus. Geht jemand über einen langen Zeitraum einer bestimmten Tätigkeit nach, wird der Job zum Beruf. ]]>