Vorsorge

Vorsorge bedeutet, Vorbeugung und Vorbereitung für eine spätere Entwicklung vorzunehmen. Es gibt sehr unterschiedliche Vorsorgeprogramme, welche meist in Form von Versicherungen abgeschlossen werden. Besonders verbreitet ist die Altersvorsorge. Mit ihr werden Maßnahmen getroffen, um nach dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben den Lebensunterhalt bestreiten zu können. In der Regel dient dazu angespartes Vermögen oder die gesetzliche Vorsorge. Daneben gibt es auch die Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Versorgungszulage erteilt. Formen der betrieblichen Altersvorsorge sind z.B. Direktversicherungen, Pensionskassen oder Pensionsfonds. Die private Altersvorsorge ist freiwillig, wird aber zum Teil durch staatliche Zuschüsse unterstützt, wie bei der Riester-Rente. Durch Immobilien oder Aktien kann man sich eine eigene, staatlich nicht geförderte Vorsorge einrichten und greift beim Eintritt in das Rentenalter dann auf diese Einnahmen bzw. dass damit gesparte Vermögen zurück. Auch andere Versicherungen dienen der Vorsorge, z.B. die Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung sowie die Lebensversicherung. In diesen Fällen gibt es ebenfalls sowohl gesetzliche als auch private Versicherungsmöglichkeiten. Mit einer Lebensversicherung geht man z.B. eine Vorsorge für den Todesfall ein und garantiert Hinterbliebenen Zahlungen für ihren Lebensunterhalt. ]]>

Riester-Rente

Riester-Rente ist die umgangssprachliche Bezeichnung für die private Rentenversicherung und dient der Altersvorsorge auf freiwilliger Basis. Grundlage ist die Tatsache, dass die gesetzliche Rentenversicherung in vielen Fällen nicht mehr ausreicht, um die Versorgung im Rentenalter zu gewährleisten. Riester-Renten setzen sich aus einem Eigenbetrag und einer staatlichen Zulage zusammen. Der Eigenbetrag richtet sich nach der Höhe des Einkommens des Versicherungsnehmers. Die staatliche Zulage gilt förderungswürdigen Altersvorsorgeprodukten. Dies sind Rentenversicherungen, Fonds, Banksparpläne, Bausparverträge, Direktversicherungen, Bausparverträge oder Kreditfinanzierungen für Eigenheime. Der Arbeitnehmer kann auch für die betriebliche Altersvorsorge Zulagen erhalten. Allerdings werden nur solche Altersvorsorgeprodukte staatlich gefördert, die eine staatliche Zertifizierung besitzen. Zugleich muss der Versicherungsnehmer mindestens vier Prozent seines Vorjahreseinkommens in den abgeschlossenen Sparvertrag zahlen. Tut er dies nicht, wird die staatliche Zulage nur anteilig gewährt. Die Höhe der staatlichen Zulage richtet sich nach dem Familienstand und der Kinderzahl, wobei die höchste Förderung an kinderreiche Familien geht. Beiträge für die Riester-Rente können in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Generell sind die folgenden Personengruppen von einer Riester-Förderung ausgeschlossen: Nicht rentenversicherungspflichtige Selbstständige und Studenten, Pflichtversicherte in Einrichtungen der berufsständigen Versorgung (z.B. Ärzte, Apotheker oder Architektinnen), geringfügig versicherungsfrei Beschäftigte, Altersrentner und Bezieher von Rente wegen teilweise verminderter Erwerbsfähigkeit. Allerdings hat der Ehepartner eines anspruchsberechtigten Partners ebenfalls Anspruch auf die Riester-Rente. Die Riester-Rente wird seit 2005 jährlich geändert, so setzt sie sich seit 2008 aus der Grundzulage und der Kinderzulage zusammen. Die Grundzulage beträgt 154 Euro, die Kinderzulage für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, 185 Euro, für alle anderen Kinder 300 Euro. ]]>

Job

Job bezeichnet die produktive Beschäftigung einer Person, die darauf zielt, Geld zu erwerben. Der Begriff bezieht sich dabei sowohl auf einen Arbeitsplatz oder eine Stellung als auch auf eine berufliche Tätigkeit. Eine Person betätigt sich in der Regel als Arbeitnehmer, wenn sie einen Job hat. Allerdings üben auch Selbstständige und Freiberufler einen Job aus. Die Art des Jobs ist sehr unterschiedlich: Es gibt Vollzeitjobs und Teilzeitjobs, Nebenjobs und Ferienjobs, man kann aber auch Zeitarbeit und Leiharbeit nachgehen. Aus diesem Grund haben Menschen ganz unterschiedlichen Alters Jobs: Jugendliche erwirtschaften sich erstes Geld oft durch Ferienjobs, Erwachsene üben bis ins Rentenalter oder darüber hinaus Voll- oder Teilzeitarbeit aus. Geht jemand über einen langen Zeitraum einer bestimmten Tätigkeit nach, wird der Job zum Beruf. ]]>

Gehaltsumwandlung

Die Gehaltsumwandlung ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitsnehmer. Sie erfolgt, wenn der Arbeitgeber nicht bereit ist, dem Lohn steuerlich begünstigte Zuschüsse hinzuzurechnen. Bei einer Gehaltsumwandlung werden vom Arbeitgeber Zuschüsse zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers gezahlt, z.B. zu den Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte. Desweiteren kann der Arbeitnehmer eine Umwandlung von seinem Lohn in eine betriebliche Altersvorsorge verlangen. Grundlage dafür ist das Altersvermögensgesetz. Bei dieser Form der Gehaltsumwandlung handelt es sich um einen Vertrag zwischen Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Pensionskasse. Der Arbeitgeber zieht einen gewissen Betrag vom Bruttolohn des Arbeitnehmers und überweist diesem der Pensionskasse. Die Pensionskasse verwahrt das Geld auf einem Konto auf. Beim Eintritt in das Rentenalter erhält der Arbeitnehmer entweder eine einmalige Auszahlung oder erhält das Geld als monatliche Zusatzrente. Eine frühere Verfügung über das Geld ist ebenso wie eine Pfändung nicht möglich.]]>

Altersrente

Die Altersrente beschreibt eine Geldleistung, die jedem Rentenversicherungspflichtigen mit Eintritt in das Rentenalter zusteht.

Während diese Zahlungen früher ausreichten, um seinen Lebensunterhalt im Alter zu decken, gilt dieses heute schon längst nicht mehr. Um der so genannten Altersarmut entgegen zu wirken, sind die Arbeitnehmer angehalten, in eine private Altersvorsorge zu investieren. Es bestehen staatlich geförderte Modelle, wie die Riester-Rente. Besonders häufig sind Frauen von der Altersarmut betroffen, da sie auf Grund der Familienfürsorge und einer dadurch bedingten geringeren Arbeitszeit sowie einer hohen Lebenserwartung auf Ersparnisse zurück greifen müssen.

]]>